Auszug - Lärmschutzzone für Alt-Buckow
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Herr Eichholz stellt dar, dass entgegen der Johannisthaler Chaussee hier weiterhin das Lärmproblem besteht und die Verwaltung tätig werden sollte. Herr Bezirksstadtrat Blesing verweist auf die Behandlung der Drs. Nr. 761/XVIII, danach wurde herausgearbeitet, dass die Verkehrslenkung die Anträge der Betroffenen für die Bearbeitung einfordert und nicht die Schreiben der Verwaltung.
Herr Eichholz vertritt weiterhin die Meinung, dass die Bezirksverordneten als Vertreter der Bürger gewählt wurden und ihre Interessen vertreten und damit hier auch konkret Bürgerwünsche im Hintergrund bestünden.
Frau Simon weist auch auf den unterschiedlichen Rechtsstatus hin. Die Verwaltung Neukölln kann gegen eine ablehnende Entscheidung der Verkehrslenkung keine Rechtsmittel einlegen, da beide Verwaltungseinheiten zu einer öffentlichen Körperschaft gehören. Der Bürger dagegen erhält einen rechtsmittelfähigen Bescheid und eine Überprüfung der Entscheidung durch anderer Stelle ist damit gesichert.
Herr Eichholz zieht den Antrag zurück, trotzdem wird das Verfahren weiterhin von ihm bemängelt.
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