Auszug - Videoüberwachung im U- und S-Bahnhof Hermannstraße  

 
 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen
Datum: Mi, 05.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1311/XVIII Videoüberwachung im U- und S-Bahnhof Hermannstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVerkehr und Tiefbau
Verfasser:Sütterlin, FriedrichScharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Herr Clemens bezieht sich in der Begründung auf den Bericht von Herrn Huwe zum Modellprojekt Kottbusser Tor und einer Ausdehnung auch auf den Hermannplatz

Herr Clemens bezieht sich in der Begründung auf den Bericht von Herrn Huwe zum Modellprojekt Kottbusser Tor und einer Ausdehnung auch auf den Hermannplatz. Als logische Schlussfolgerung würde die Verdrängung dann zum U+S-Bahnhof Hermannstraße entstehen.

 

Herr Huwe kann aktuell berichten, dass die Bahnsteige der Linie U 8 bereits mit Kameras ausgestattet, aber die Umbauarbeiten am Kottbusser Tor noch nicht abgeschlossen sind. Die Installation von Kameras auf den Bahnsteigen der U 1 ist noch offen, insoweit hat auch noch keine Auswertung des Modellprojekts stattgefunden. Erst als zweiter Schritt kann dann mit den Beteiligten über eine Ausdehnung auf weitere Bahnhöfe nachgedacht werden. Wichtig ist zu bemerken, dass auf dem U-Bahnhof Hermannplatz eine Standstreife mit Hunden zu den Betriebszeiten vorhanden ist. Der U+S-Bahnhof Hermannstraße wird jedoch nur bestreift.

 

Herr Scharmberg sieht damit eine Auswertung des Projektes noch in 2011 als unrealistisch an und bittet daher die antragstellende Fraktion über den Fortbestand des Antrages in dieser Wahlperiode nachzudenken.

 

Herr Eichholz teilt die Auffassung den Antrag auf Grund der vorgenannten zeitlichen Komponente zurückzuziehen und die Intention dann in der XIX. Wahlperiode weiterzuverfolgen.

 


 
 

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