Auszug - Vorlage zur Baumaßnahme Fahrradweg Buckower Damm nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz (Beratung vor der Beschlussfassung 26.01.2011)  

 
 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Scharmberg begrüßt die Ausschussmitglieder, den Seniorenvertreter, Herrn Huwe von der BVG, die Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste, stellt fest, dass die Einladung allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen ist und eröffnet die 44

Herr Scharmberg begrüßt die Ausschussmitglieder, den Seniorenvertreter, Herrn Huwe von der BVG, die Mitarbeiter der Verwaltung und Gäste, stellt fest, dass die Einladung allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen ist und eröffnet die 44. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau. Zuvor klärt er den Fehler der Themenanmeldung unter TOP 7 auf. Die Drs. Nr. 1601/XVIII - Querungshilfe vor dem Campus Rütli - wurde bereits in der vorigen Sitzung behandelt und ist fälschlicherweise auf die Tagesordnung gesetzt worden. Somit entfällt dieser TOP und die anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.

 

 

 

Herr Bezirksstadtrat Blesing bezieht sich auf die bereits im Ausschuss vorgestellte Baumaßnahme. Nach dem im Straßenausbaubeitragsgesetz festgelegten Verfahren sind die betroffenen Eigentümer zu beteiligen und die Entscheidung der BVV einzuholen. Die Vorlage wurde vom Bezirksamt am 14.12.2010 beschlossen. Es liegen nunmehr sechs Stellungnahmen vor, in denen einerseits die Notwendigkeit der Maßnahme angezweifelt wird und andererseits Hinweise für die Abrechnung der notwendigen Kosten gegeben werden.

Herr Voskamp wiederholt nochmals die wichtigsten technischen Daten zur Variante 1 (Ausführung in Asphalt mit Einfassung durch Betonkantensteine) und Variante 2 (rotes Verbundpflaster). Unter fachlichen Gesichtspunkten wird die Variante 2 bevorzugt, da mit Aufgrabungen durch Leitungsverwaltungen und Wurzelhebungen besser umgegangen werden kann. In der Variante 1 müsste mit Kosten i.H.v. 1,1 Mio. € (umlagefähig 288.000 €) und in Variante 2 mit 987.000 € (umlagefähig 246.000 €) gerechnet werden. Allerdings sind viele Grundstücke im Eigentum des Landes Berlin, sodass bei der Variante 1 beispielsweise nur Einnahmen von 95.000 € aktuell geltend gemacht werden können. Bei einem Verkauf des Landes-Berlin-Grundstückes geht diese Verpflichtung auf den Privaten über. Betroffen sind 46 Grundstückseigentümer und 141 Wohnungsteileigentümer.

 

Herr Clemens bittet die übliche Protokollnotiz aufzunehmen, dass die CDU-Fraktion die Notwendigkeit und Fachlichkeit der Maßnahme akzeptiert, sich aber gegen die Anwendung des StrABG ausspricht. Weiterhin stellt er den Fortbestand des Straßenausbaubeitragsgesetzes zum Ende des Jahres 2011 in Frage.

 

Mit der Gegenstimme der Fraktion der FDP stimmen die anderen Fraktionen der vorgeschlagenen Variante 2 und der Weiterleitung der Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zur Verabschiedung am 26.01.2011 zu.

 

 


 
 

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