Auszug - Mitteilungen  

 
 
52. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Nachbarschaftsheim Neukölln
Ort: Schierker Straße 53, 12051 Berlin
 
Beschluss


·       Haushaltsdebatte in der BVV zum Budget der Abteilung Jugend: Am 8.12.2010 diskutierte die BVV Neukölln dreieinhalb Stunden über das Budget der Abteilung Jugend für das Jahr 2011. Die vorliegenden Anträge wurden an den Hauptausschuss verwiesen. Dieser hat am 13.12.2010 getagt. Das Ergebnis: Es bleibt bei der Kürzung im Ansatz für die Hilfen zur Erziehung des Haushaltes der Abteilung Jugend um 552.000 Euro, die im Änderungsantrag geforderte Kürzung von 4,8 Mio € ist aber damit vom Tisch.

 

·       Fragen von Frau Heinemann (vorab per E-Mail) an den JHA bzw. das Jugendamt: Können Bildungsgutscheine (Hartz IV) für die Kinder- und Jugendarbeit fruchtbar gemacht werden können? Wenn ja, wie?

„Das Nachbarschaftsheim Neukölln hat eine Einladung des JobCenters hierzu erhalten. Die anderen Träger sind nicht informiert. (…)

1.         Wie weit können die Einrichtungen der Jugendförderung an den Angeboten, die mit Bildungsgutscheinen unterstützt werden, partizipieren (z. B. Nachhilfe, Tanzkurse, Musikkurse usw.)?

2.       Wer wählt die Träger aus, mit denen das JobCenter kooperiert?

3.         Welche Möglichkeiten hat das Jugendamt Neukölln Einfluss zu nehmen oder Empfehlungen zu geben, bei welchen Trägern sinnvoll Bildungsgutscheine eingelöst werden?

Da die Bildungsgutscheine voraussichtlich Anfang nächsten Jahres losgehen, wäre es gut, wenn im Jugendhilfeausschuss ab Anfang nächsten Jahres dazu berichtet werden könnte, damit die Kinder- und Jugendeinrichtungen bzw. die Träger eventuelle Chancen wahrnehmen können.“ (Gabriele Heinemann)

 

Frau BzStR Vonnekold erklärt, dass sie auf keine der Fragen eine „vernünftige Antwort“ habe. Die Umsetzung dieses Gesetzes sei nach wie vor „völlig unklar“. So sei z. B. vorgesehen, dass das Essen, welches Kinder von Hartz-IV-Beziehern in der Kita erhalten, täglich nachgewiesen werden soll. Eine Klärung wird erst möglich sein, nachdem der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zugestimmt hat. Frau BzStR Vonnekold erwartet entweder eine „Spezialbürokratie“ oder Pauschalangebote.

 

Frau Heinemann verweist auf die positiven Aspekte, die das Gesetz bieten könnte: Nachhilfe könnte angerechnet werden. Das würde sich für freie Träger aber nur dann positiv auswirken, wenn die Nachhilfe nicht auf kommerzielle Anbieter übergehen würde. Herr Heeb ergänzt, dass bei der oben erwähnten Einladung des JobCenters „wahllos“ Träger ausgeschlossen worden seien. Erfahrene Träger sollten aber bei der Umsetzung des Gesetzes berücksichtigt werden. Frau Pohl schlägt vor, sofort nach der Zustimmung des Bundesrates, eine Veranstaltung mit dem JobCenter zu organisieren.

 

·       Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Schröder hat einen Entwurf für ein neues Bundeskinderschutzgesetz vorgelegt. Es soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Als Kernpunkte werden genannt:

1.     In der Kinder- und Jugendhilfe sollen verbindliche Standards wie etwa Leitlinien zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen entwickelt und regelmäßig überprüft werden. An die Umsetzung dieser Standards soll auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft werden.

2.     Der Einsatz von Familienhebammen soll gestärkt werden. Ab 2012 plant das Ministerium dafür jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

3.     Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, bei welchen Tätigkeiten dies nötig ist.

4.     Der Hausbesuch zur Einschätzung der Lebenssituation eines Kindes soll Pflicht werden. Allerdings nur dann, wenn dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird und seine Durchführung nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.

5.     „Jugendamts-Hopping" soll erschwert oder verhindert werden. Bei Umzug der Familie soll das neue Jugendamt die notwendigen Informationen vom bisher zuständigen Jugendamt bekommen.

6.     Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger soll Klarheit schaffen hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls dürfen künftig Informationen an das Jugendamt weitergegeben werden.

7.     Niedrigschwellige Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes sollen flächendeckend eingeführt und verstetigt werden. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz sollen in einem Netzwerk Frühe Hilfen zusammengeführt werden.

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de

 

·       Termine:

1.     Zum zwölften Mal lädt das Neuköllner Kinderbüro Kinder, Jugendliche und Erwachsene am Mittwoch, 2. Februar 2011 zur „Rathausrallye“ ein. Ziel ist es wieder, Kinder und Jugendliche für die gesellschaftlichen und politischen Aufgaben in ihrem Bezirk zu interessieren, Verwaltungswege darzustellen, Beteiligungsformen zu vermitteln und über Rechte und Pflichten zu informieren.

Flyer und Plakate werden verteilt.

 

2.     Veranstaltungen gibt in den Ferien auch in den Kinder- und Jugendclubs: Die Stadtvilla Global bietet z. B. zwischen dem 27. und 30.12. verschieden Workshops an: einen Tanzworkshop in Jazz- und Streetdance; einen Bandworkshop, bei dem eine Band gegründet werden soll; außerdem Workshops zu den Themen Zirkus, Masken oder „Wir drehen einen Spielfilm“.

Weitere Infos dazu: www.stadtvilla-global.de.

 

Zu weiteren Informationen über die Angebote alle Kinder- und Jugendclubs: www.neukoelln-jugend.de.

 

·       Frau Pohl äußert in einer persönlichen Erklärung, dass sie den Eindruck gewonnen hat, im Laufe der letzten Zeit habe es polemische und parteipolitisch motivierte Diskussionen gegeben. Sie wünscht sich für das anstehende Wahljahr eine Versachlichung.

 


 
 

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