Auszug - Sparmaßnahmen
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Die Vorbereitungen für die Einsparungen sind
abgeschlossen und werden jetzt umgesetzt. Das Umweltamt bietet nach der letzten
Sparrunde kein Einsparpotential mehr. Die Einsparungen betreffen den
Fachbereich Wohnen. Im Wohnungsamt arbeiteten im Dezember insgesamt 33
MitarbeiterInnen. Das entsprach 27 Vollzeitäquivalenten und somit einer
ungefähren Halbierung der Stellen seit 2004 (Jahr vor der Wohngeldnovelle im
Zusammenhang mit den Hartz IV-Gesetzen). Nach den aktuellen Einsparvorgaben werden im
Wohnungsamt noch 18 Dienstkräfte (15,75 Vollzeitäquivalente) beschäftigt sein.
Die Stellen verteilen sich auf die Aufgabenbereiche wie folgt: Arbeitsgruppe I – Wohngeld: es waren im Dezember insgesamt 21 Dienstkräfte (17
Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Nach Realisierung der Einsparvorgabe
verbleiben 12 Dienstkräfte (9,75 Vollzeitäquivalente), davon 5,25
Sachbearbeiter für die Wohngeldantragsbearbeitung. Im
Dezember 2006 hatte der Bezirk Neukölln 3.162 Wohngeldempfänger und in 2006
insgesamt 8.371 Antragseingänge zu verzeichnen. Auf eine volle Sachbearbeiterstelle
kommen nach realisierter Einsparung 602 Wohngeldempfänger und 1594 Akten. Arbeitsgruppe II - Sozialer Wohnungsbau: es waren im Dezember insgesamt 12 Dienstkräfte (10
Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Nach Realisierung der Einsparvorgabe
verbleiben 6 Dienstkräfte (6 Vollzeitäquivalente). Mit der Reduzierung der Anzahl der Wohngeldempfänger
durch die neue Sozialgesetzgebung ist ohne Frage eine Reduzierung des
Personals vertretbar. Es sind jedoch überwiegend einfache
Vorgangsbearbeitungen in der Wohngeldstelle weggefallen. Verblieben sind damit
in qualitativer Hinsicht schwierige Antragsfälle, wie z. B. Selbstständige mit
komplizierten Einkommensermittlungen. Gleichzeitig sind mit der
Gesetzesgrundlagenänderung die Menge der Widersprüche erheblich gestiegen. Die
Wohngeldstelle muss hierbei in jedem Einzelfall eine Abhilfe des Widerspruchs
prüfen, ohne dass dadurch dieser Vorgang zusätzlich in die Mengenzählung der
KLR einfließt. Neu hinzugekommen sind Bescheide der Wohngeldstelle, die nach
Beantragung von Transferleistungen gemäß § 30 Abs. 4 Wohngeldgesetz automatisch
für unwirksam zu erklären sind und als Folge eine Rückzahlungspflicht für die Wohngeldempfänger
mit arbeitsintensiven Beitreibungsverfahren der Wohngeldstelle nach sich
ziehen. Im Ergebnis werden die Veränderungen zu verlängerten Bearbeitungszeiten
führen. |
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