Auszug - Sparmaßnahmen  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Betriebshof der BSR - Haupteingang blaue Pförtnerloge
Ort: Gradestraße 73-77, 12347 Berlin
 
Beschluss

Die Vorbereitungen für die Einsparungen sind abgeschlossen und werden jetzt umgesetzt

Die Vorbereitungen für die Einsparungen sind abgeschlossen und werden jetzt umgesetzt. Das Umweltamt bietet nach der letzten Sparrunde kein Einsparpotential mehr. Die Einsparungen betreffen den Fachbereich Wohnen.

 

Im Wohnungsamt arbeiteten im Dezember insgesamt 33 MitarbeiterInnen. Das entsprach 27 Vollzeitäquivalenten und somit einer ungefähren Hal­bierung der Stellen seit 2004 (Jahr vor der Wohngeldnovelle im Zusammen­hang mit den Hartz IV-Gesetzen).

Nach den aktuellen Einsparvorgaben werden im Wohnungsamt noch 18 Dienstkräfte (15,75 Vollzeitäquivalente) beschäftigt sein. Die Stellen verteilen sich auf die Aufgabenbereiche wie folgt:

Arbeitsgruppe I – Wohngeld: es waren im Dezember insgesamt 21 Dienstkräfte (17 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Nach Realisierung der Ein­spar­vorgabe verbleiben 12 Dienstkräfte (9,75 Voll­zeit­äquivalente), davon 5,25 Sachbearbeiter für die Wohngeldantragsbearbeitung.

Im Dezember 2006 hatte der Bezirk Neukölln 3.162 Wohngeldempfänger und in 2006 insgesamt 8.371 Antragseingänge zu verzeichnen. Auf eine volle Sach­bearbeiter­stelle kommen nach realisierter Einsparung 602 Wohn­geld­empfänger und 1594 Akten.

Arbeitsgruppe II - Sozialer Wohnungsbau: es waren im Dezember insge­samt 12 Dienstkräfte (10 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Nach Realisierung der Einsparvorgabe verbleiben 6 Dienstkräfte (6 Vollzeitäquivalente).

 

Mit der Reduzierung der Anzahl der Wohngeldempfänger durch die neue Sozial­gesetzgebung ist ohne Frage eine Reduzierung des Personals ver­tret­bar. Es sind jedoch überwiegend einfache Vorgangsbearbeitungen in der Wohngeldstelle weggefallen. Verblieben sind damit in qualitativer Hinsicht schwierige Antragsfälle, wie z. B. Selbstständige mit komplizierten Einkom­mens­­ermittlungen. Gleichzeitig sind mit der Gesetzesgrundlagenänderung die Menge der Widersprüche erheblich gestiegen. Die Wohngeldstelle muss hierbei in jedem Einzelfall eine Abhilfe des Widerspruchs prüfen, ohne dass dadurch dieser Vorgang zusätzlich in die Mengenzählung der KLR einfließt. Neu hinzugekommen sind Bescheide der Wohngeldstelle, die nach Beantragung von Transferleistungen gemäß § 30 Abs. 4 Wohngeldgesetz automatisch für unwirksam zu erklären sind und als Folge eine Rück­zahlungspflicht für die Wohngeldempfänger mit arbeitsintensiven Beitrei­bungsverfahren der Wohngeldstelle nach sich ziehen. Im Ergebnis werden die Veränderungen zu verlängerten Bearbeitungszeiten führen.

 


 
 

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