Auszug - Vorstellung der Aufgaben des Sportamtes
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Herr
Schimmang erklärt einleitend, dass das Sportamt mit seinen vorhandenen
Strukturen und als eigenständiger Fachbereich in die Abteilung Bildung, Schule
Kultur und Sport integriert werden soll. Dieses sei wichtig, um für die Vereine
und alle anderen sportinteressierten Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig
einen zentralen und kompetenten Ansprechpartner anbieten zu können. Herr
Klein berichtet, dass im Bezirk Neukölln derzeit 85 Sportvereine, 16
Betriebssportgemeinschaften und 12 Freizeitvereine existieren, die als
sportförderungswürdig durch die Senatsverwaltung anerkannt sind. Die als
sportförderungswürdig anerkannten Sportvereine können die Sportanlagen des
Landes Berlin grundsätzlich entgeltfrei nutzen. Im Bezirk Neukölln treiben rund
33.000 Frauen und Männer Sport, davon ca. ein Drittel Frauen. Dieser
“Trend” ist nicht bezirksspezifisch sondern berlinweit zu verzeichnen. Im
Haushaltsplan des Bezirks Neukölln sind für den Bereich des Sportes ca. 2,5 Mio
Euro im laufenden Haushaltsjahr veranschlagt. Dieser Betrag unterteilt sich in
Personalausgaben mit rund 1,3 Mio Euro und in sächliche Verwaltungsausgaben mit
rund 1,1 Mio Euro, wovon alleine 830.000 Euro für die Bewirtschaftung, 130.000
für Schlüsselverträge/Dienstleistungen und 90.000 Euro für die Unterhaltung der
Sportflächen fest veranschlagt sind. Für Zuwendungen an Vereine stehen im laufenden
Haushalt Gelder in Höhe von 25.000 Euro zur Verfügung. Eine weitere Säule der
Sportförderung im Bezirk Neukölln ist die Leffers-Sportstiftung Neukölln. Die derzeitigen Zinserträge von 20.500 Euro
jährlich stehen den Neuköllner Sportvereinen ebenfalls für den in der
Stiftungssatzung beschriebenen Zweck zur Verfügung. Die Stiftung entscheidet
eigenständig und ist vom Bezirksamt unabhängig. Bei den im Bezirkshaushalt
veranschlagten Mitteln handelt es sich lediglich um durchlaufende Posten. Im Bezirkshaushalt werden für den Sportbereich
Einnahmen von rund 315.000 Euro erzielt. Die größten Einnahmepositionen sind
dabei die Benutzungsentgelte für die Eisbahn und Pacht- bzw. Werbeeinnahmen mit
jeweils rund 130.000 Euro. Die
rechtlichen Grundlagen des Sportamtes sind das Sportförderungsgesetz aus dem
Jahr 1989, zuletzt geändert 2005, und die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften
(SPAN). Neben Kenntnissen im Vereinsrecht sind aufgrund der Aufgabenstrukturen
des Sportamtes Rechtskenntnisse im Personalrecht der Arbeiter, Angestellten und
Beamten, Haushaltsrecht, der VOL und des Zuwendungsrechts, Mietrecht/BGB,
Gewerberecht, Baurecht, Finanzrecht aufgrund der Umsatzsteuer Eisbahn und das
Bundesimmissionsschutzgesetz, aufgrund der besonderen Anforderungen an den
Betrieb der Eisbahn, erforderlich. Das Sportamt unterteilt
sich kurz gefasst in folgende Aufgabenbereiche: Grundstücksverwaltung Im
Fachvermögen Sport befinden sich 16 ungedeckte Sportanlagen mit zusätzlich 3
Großsporthallen, 2 Gymnastikhallen und dem Eisstadion. Zu diesen Sportanlagen
kommen noch 4 ungedeckte Schulsportanlagen hinzu. Insgesamt werden somit mehr
als 30 ungedeckte Sportfelder durch das Sportamt betreut. Das Sportamt hat neben den “kleinen” Schlüsselverträgen für
14 Sportanlagen Schlüsselverträge mit
Sportvereinen abgeschlossen, für die die Vereine eine
Aufwandsentschädigung erhalten. Im Gegenzug werden auf diesen Anlagen durch das
Sportamt keine Platzwarte mehr gestellt. Um die im Fachvermögen Sport
befindlichen Sportanlagen und die Eisbahn für den Sportbetrieb der Schulen,
Kitas, Vereine und sonstige Nutzer bereitzustellen, müssen Medienwerte
abgerechnet und kontrolliert, Schäden beseitigt und Sportgeräte beschafft und
repariert werden (Bewirtschaftung und Beschaffung). Unerlässlich ist in diesem
Zusammenhang auch die Zusammenarbeit mit diversen Fachämtern des Bezirksamtes
und anderen Behörden. Zur Grundstücksverwaltung gehört auch die Bearbeitung und
der Abschluss von Pachtverträgen mit Vereinen und privaten Kiosk- und
Casinobetreibern, von Verträgen über einmalige Verkaufsgenehmigungen und von
Motivverträgen. Sportstättenvergabe Vom
Sportamt werden neben den im eigenen Fachvermögen befindlichen Sportanlagen
– hierfür stehen neben den Verwaltungs- und Eisbahnmitarbeitern derzeit
20 Platzwarte zur Verfügung - alle Schulturnhallen ab 16 Uhr gem. SPAN
vergeben. Hierbei handelt es sich um über 60 Hallen mit rund 90 Hallenteilen.
Das bedeutet allein für die Schulturnhallen pro Jahr ein Volumen von über 1.600
Anträgen allein für Trainingszeiten. Zu Vergabeengpässen kommt es insbesondere
im Winter, wenn viele “Outdoor”-Sportarten in der Halle trainieren
und dort ihren Wettkampfbetrieb ausüben. Die
Personaleinteilung für die Sportanlagen im Fachvermögen erfolgt durch das
Sportamt, die Schulhausmeister und die Schlüsselverträge für die
Schulturnhallen werden durch das Schulamt eingesetzt und bearbeitet. Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden Das
Sportamt ist Dienstleister für den organisierten und nicht-organisierten Sport
im Bezirk Neukölln, berät, vermittelt und unterstützt die Vereine soweit
möglich. Hierbei ist allerdings unbedingt auf die Eigenständigkeit der Vereine
und Sportorganisationen zu achten. Neben der üblichen Gremienarbeit findet eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Sport AG und der Fußball AG statt. Die
Arbeit der Vereine kann mit der Zahlung von Zuwendungen unterstützt werden.
Diese Möglichkeit besteht nicht in jedem Berliner Bezirk. Sportstättenplanung Die Sportanlagenentwicklungsplanung
ist ein weiteres Tätigkeitsfeld der bezirklichen Sportverwaltung. In der
Vergangenheit wurde die Sportstättenplanung an Hand des einwohnerbezogenen
Richtwertes “m² pro Einwohner” berechnet. Derzeit wird diese
Berechnungsmethode überarbeitet. Zukünftig werden praxisbezogener Daten in die
Berechnungen einfließen. Dabei geht es vor allem um die Justierung der Instandhaltungsinvestitionen, mit denen
Anlagestrukturen erhalten oder aber durch Umbau bzw. Ergänzung von
Anlagenteilen auch für die Sportwelt von morgen fit gemacht werden können. In
diesem Zusammenhang muss auch unter sportfachlichen Gesichtspunkten das
jährliche Sportanlagensanierungsprogramm mit den entsprechenden Fachämtern
umgesetzt werden. Für Baumaßnahmen der Vereine ist immer wieder das Sportamt
erster Ansprechpartner der Vereine. Organisation und Durchführung von Veranstaltungen Hierzu zählen in erster Linie die traditionelle Neuköllner Meisterehrung und die Funktionärsehrung, die mit einem hohem verwaltungstechnischem Aufwand verbunden sind, aber gerade für die Jugendlichen im Bezirk sehr wichtig sind. Hierdurch wird Anerkennung gezollt und die jungen Sportlerinnen und Sportler haben einmal die Möglichkeit, Ihren sportlichen Vorbildern näher zu kommen. |
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