Auszug - Mitteilungen der Verwaltung u. a. Sportveranstaltungen und Ergänzungen über die neue SPAN im Hinblick auf die letzte Sitzung  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 13.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Tennisclub Weiß-Rot Neukölln e.V.
Ort: Hannemannstraße 21, 12347 Berlin
 
Beschluss

Wie auf dem letzten Sportausschuss bereits berichtet, konnte in der letzten Zeit immer wieder festgestellt werden, dass der Sportplatz Haarlemer Str

Wie auf dem letzten Sportausschuss bereits berichtet, konnte in der letzten Zeit immer wieder festgestellt werden, dass der Sportplatz Haarlemer Str. vom Schlüsselvertragspartner BSC Göktürkspor nicht mehr pflichtgemäß betreut wurde. Dem Verein wurde von der Verwaltung schriftlich angedroht, dass der Überlassungsvertrag nicht mehr verlängert wird, wenn sich das Verhalten des Vereins nicht nachweislich ändert. Da keine Verhaltensänderung wahrgenommen werden konnte, ist das Vertragsverhältnis mit Ablauf des 08.10.2010 ausgelaufen. Die Verwaltung ist derzeit auf der Suche nach einem neuen Schlüsselvertragspartner für diese Sportanlage und befindet sich mit dem DJK FFC Britz 09 e.V. in intensiven Gesprächen.

 

Wie sich im Rahmen der Bauarbeiten im Vereinshaus auf dem Hertzbergsportplatz herausgestellt hat, muss der Estrich in den Kellerräumen entfernt werden. Aus diesem Grunde mussten die BT und Galatasaray die gemieteten Räume in dem Gebäude vollständig räumen. Galatasaray hat den Umzug eigenständig organisiert, die BT wollte die Kosten für den ersten Umzug i.H.v. 1.400 Euro in voller Höhe ersetzt haben. Da eine Kostenübernahme von der Verwaltung innerhalb von 2 Werktagen nicht vorgelegen hat und die Umzugsfirma jedoch vom Verein schon beauftragt wurde, ist eine Kostenübernahme durch die Verwaltung nicht möglich.

 

Die Verwaltung wurde vom Berliner Tennisclub Gropiusstadt e.V. angeschrieben, dessen Pachtvertrag für das Gelände im Matthäusweg in Rudow zum 31.12.2010 gekündigt wurde. Sofern kein neuer Pachtvertrag geschlossen oder ein Grundstücksverkauf an den Verein beschlossen wird, müsste der Verein das Gelände räumen. Verhandlungsführer für das Land Berlin ist der Liegenschaftsfonds, der nach Aussage des Vereins in dieser Angelegenheit bisher nicht weiter tätig geworden sein soll. Die Verwaltung wird sich mit dem Liegenschaftsfonds in Verbindung setzen, um den derzeitigen Sachstand in Erfahrung zu bringen und ggf. vermittelnd tätig zu werden.

 

Wie im letzten Sportausschuss berichtet, ist nach der Haus- und Nutzungsordnung für die öffentlichen Sportanlagen Nutzenden sowie Besuchern/innen der Anlagen, Räume und Einrichtungen die Darstellung von rechtsextremistischen, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut verboten, worunter auch das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke fällt. Als eher schwierig wurde hierbei von den Sportverwaltungen eine berlinweit einheitliche Vorgehensweise bei der Einschätzung rechtsextremistischer Kleidungsstücke oder Symbole gesehen. Um dieses zu garantieren, sollte die Senatssportverwaltung Handlungsrichtlinien erlassen, so die Forderung der Bezirke. Die Senatssportverwaltung hat in diesem Zusammenhang auf der letzten Sportamtsleitersitzung Informationsbroschüren der Verfassungsschutzbehörden der Länder Berlin und Brandenburg verteilt und angeboten, Personalschulungen über den Berliner Verfassungsschutz zu organisieren. Ob danach noch der Erlass von Handlungsrichtlinien erforderlich sein wird, bleibt abzuwarten.

 

Auf dem letzten Sportausschuss wurde berichtet, dass der BSV Hürtürkel immer wieder Anlass zu Beschwerden gegeben hat, weil auf dem Hertzbergsportplatz den Weisungen des Personals nicht Folge geleistet wurde. Daraufhin wurde der Verein schriftlich darauf hingewiesen, seine Trainingsmethoden zu ändern und Anweisungen des Personals zu beachten. Daraufhin hat der Verein seine 1. B- und 1. A-Jugend vom Hertzbergsportplatz selbstständig zurückgezogen. Dabei handelt es sich um die Mannschaften, die auch immer wieder Anlass zur Beschwerde gegeben haben. Seitdem hat sich der Sportbetrieb auf der Sportanlage wieder normalisiert.

 

Am 10.10. soll nach einem Pokalspiel auf dem Hertzbergsportplatz ein Spieler vom 1. SV Galatasaray Berlin einen tätlichen Angriff mit einem Schlagstock auf einen Spieler vom VfB Sperber ausgeübt haben. Der Täter soll nach Zeugenaussagen dem Opfer von hinten auf den Kopf geschlagen und - obwohl das Opfer am Boden lag - weiter auf ihn eingeschlagen haben. Erst durch den mutigen Einsatz Dritter konnte Schlimmeres verhindert werden. Das Opfer soll neben einer großen Platzwunde und Schwellungen am Kopf auch mehrere Hämatome im Kieferbereich erlitten haben. Der Täter soll im Auto geflüchtet sein. Das Opfer wurde ins Krankenhaus eingeliefert.  Die Sportverwaltung hat vom VfB Sperber eine Kopie der Meldung abgefordert, die dem BFV zugeleitet wurde. Die Verwaltung behält sich weitere Schritte gegen den Täter und ggf. den Verein vor.

 

Soweit der Presse zu entnehmen war, hat der Senat mit dem Landesjugendring Berlin und der Sportjugend Berlin zum 1. Mai diesen Jahres vereinbart, dass für alle hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Jugendarbeit vor Aufnahme der Tätigkeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden muss. Demnach ist die Vorlage eines Führungszeugnisses für bereits in Vereinen tätige ehrenamtliche Mitarbeiter/innen im Bereich der Jugendarbeit nicht zwingend erforderlich. Für diese Fälle existieren lediglich Handlungsempfehlungen. Dieser Sachverhalt wurde in der letzten Sitzung der BVV angesprochen. In diesem Zusammenhang erging der Hinweis von der Sportausschussvorsitzenden, dass ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis auch für bereits tätige Mitarbeiter/innen eingeholt werden sollte. Frau Dr. Giffey weist darauf hin, dass dieser Hinweis wichtig und auch richtig sei. In der Sache bestehe Konsens. Allerdings bleibt anzumerken, dass die Sportverwaltung die Vereine nicht zur Einholung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichten kann. Sie kann in diesem Zusammenhang lediglich versuchen, die Neuköllner Sportvereine entsprechend zu sensibilisieren und bei passender Gelegenheit immer wieder anzuraten, die beschriebenen Handlungsempfehlungen konsequent umzusetzen. Für eine Sensibilisierung der Vereine sollte u. a. auch die Mitgliederversammlung der Sport AG am 25.11.2010 genutzt werden.

 

Am 20. und 21.11.2010 finden die Hallenjugendpokalendspiele der Neuköllner Fußball AG in der Bezirkssporthalle Oderstraße statt. Die Spiele werden am 20.11. von 9.00 bis 21.00 Uhr und am 21.11. von 9.00 bis 17.30 Uhr durchgeführt.

 


 
 

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