Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Zufluchtswohnungen für Männer geschaffen werden können, die von Zwangsheirat betroffen sind, von Gewalt bedroht werden oder deren Homosexualität zu massiven Familienproblemen führen kann.
15.10.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 13.20 - überwiesen
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Zufluchtswohnungen für Männer
geschaffen werden können, die von Zwangsheirat betroffen sind, von Gewalt
bedroht werden oder deren Homosexualität zu massiven Familienproblemen führen
kann
Das Bezirksamt wird ersucht zu
prüfen, ob Zufluchtswohnungen für Männer geschaffen werden können, die von
Zwangsheirat betroffen sind, von Gewalt bedroht werden oder deren
Homosexualität zu massiven Familienproblemen führen kann.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für
Verwaltung und Gleichstellung (federführend) und in den Sozialausschusswird einstimmig zugestimmt.
09.12.2008 - Sozialausschuss
Ö 2 - vertagt
Frau Dr
Frau Dr. Stelz erläutert den Antrag ihrer
Fraktion in folgender Fassung:
“Das Beziksamt wird ersucht zu
prüfen, ob Zufluchtswohnungen für Männer geschaffen werden können, die von
Zwangsheirat betroffen sind, von Gewalt bedroht oder deren Homosexualität zu
massiven Familenproblemen führen.“
Es
wird darauf hingewiesen, dass bei diesem Antrag die Federführung der Ausschuss
für Verwaltung und Gleichstellung hat. Der Sozialausschuss mitberatend tätig
sein soll.
Anlässlich
diese Tagesordnungspunktes wurden Frau Edler, Gleichstellungsbeauftragte sowie
Herr Mengelkoch, Mitgrationsbeauftragter eingeladen bezüglich Stellungnahme zum
Antrag. Frau Schoenthal begrüßt sie und übergibt das Wort.
Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Edler
teilt mit, dass die häusliche Gewalt gleichermaßen Frauen wie auch Männer
betrifft und belegt dies mit Statistiken und Zahlen der Polizei. Auch im Rahmen
des Polizeieinsatzes /Ermittlungsvorgangs werden Beratungsangebote speziell für
Männer angeboten, die sehr selten angenommen werden u.a.erfolgen zu wenig Anzeigen der betroffenen
Personen. Der Migrationsbeauftragte, Herr Mengelkoch teilt mit, dass Hilfen für
Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
gewährleistet ist undberichtet über 23
Einzelfälle (z.B. bei Gewalt in Bezug auf gleichgeschlechtliche Lebensweisen,
Zwangsverheiratung etc.)
Aufgrund der vorliegenden Statistiken und
Zahlen sehen Frau Edler und Herr Mengelkochderzeit keine Notwendigkeit für die Schaffung einer Zufluchtswohnung für
Männer.
Nach eingehender Diskussion kommen die
Ausschussmitglieder zum Schluss, dass der Antrag neu formuliert werden muss.
Frau Dr. Stelz wird sich der Sache annehmen.
Es wird beschlossen, dass der Antrag bis zur nächsten
Sitzung verschoben wird.
Frau
Schoenthal bedankt sich rechtherzlich bei Frau Edler und Herrn Mengelkoch für
die Stellungnahmeund weist auf eine
möglicherweise erneute Inanspruchnahme der Verwaltung hin.
12.04.2011 - Sozialausschuss
Ö 3 - im Ausschuss abgelehnt
Frau Schoenthal erteilt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Frau Dr
Frau Schoenthal erteilt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Frau Dr. Stelz das Wort. Diese erläutert den Antrag zur Drucksache 0855/XVIII.
Nach intensiver Diskussion unter den Ausschussmitgliedern wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
09.05.2011 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
Ö 2 - im Ausschuss abgelehnt
Der Antrag aus dem Oktober 2008 wurde im mitberatenden Sozialausschuss am 9
Der Antrag aus dem Oktober 2008 wurde im mitberatenden Sozialausschuss am 9.12.2008 behandelt. Hierbei ist der Ausschuss übereingekommen, dass der Antrag neu formuliert werden sollte, was von Frau Dr. Stelz auch zugesagt wurde. Nachdem dies in der Folgezeit nicht erfolgt ist, hat der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 12.04.2011 beschlossen, die Ablehnung des Antrages zu empfehlen.
Frau Dr. Stelz will den Antrag dennoch aufrechterhalten. Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Berlin nur eine Zufluchtwohnung für Männer, die von der Männerberatung Berlin ehrenamtlich für eine Tagespauschale von 30 € angeboten wird. Dass ein weiterer Bedarf an solchen Wohnungen besteht, hat auch Herr Erdogan bestätigt. Der Prüfantrag intendiert nicht, dass das Bezirksamt eine solche Wohnung schaffen und betreiben soll. Dies könnte durchaus durch einen freien Träger erfolgen.
Herr Buschkowsky gibt zunächst zu Bedenken, dass die Frage der Finanzierbarkeit auch bei einem freien Träger besteht. Weiterhin erinnert er daran, dass sowohl Frau Edler als auch Herr Mengelkoch übereinstimmend keine Notwendigkeit für die Schaffung einer weiteren Zufluchtwohnung für Männer sehen. Er selbst würde sich dieser Einschätzung anschließen wollen. Nicht weil kein Bedarf an sich besteht. Auch Männer können natürlich in prekäre Situationen kommen. Gleichwohl stehen Zufluchtwohnungen für Frauen überwiegend im Zusammenhang mit Kindern. Damit von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen nicht wegen der Kinder gezwungen sind, in den häuslichen Verhältnissen zu verharren, muss es die anonymen Räume der Zufluchtswohnungen geben. Männer hingegen sind erfahrungsgemäß nicht so hilflos.
Die Beratungen im Sozialausschuss aufgreifend berichtet Herr Oeverdieck, dass Hilfen für z. B. gleichgeschlechtlich liebende oder von Zwangverheiratung bedrohte Jugendliche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gewährleistet sind. Für die SPD-Fraktion kündigt er die Ablehnung des Antrages an. Dem schließen sich die Fraktionen der CDU und FDP an.
Den Recherchen von Herr Szczepanski nach, gibt es auch durchaus Männer mit Kindern, die von Gewalt durch Frauen betroffen und obdachlos sind, wenn sie zum Verlassen der häuslichen Umgebung gezwungen sind . Auch wenn dies bei weitem nicht die Dimensionen wie bei Frauen hat, so ist das Problem und damit ein Bedarf durchaus vorhanden. Die Grauen sprechen sich für die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aus und würden die Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten für weitere Zufluchtwohnungen für Männer in Berlin begrüßen.
Der Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen a b g e l e h n t.
25.05.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 10.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Zufluchtswohnungen für Männer geschaffen werden können, die von Zwangsheirat betroffen sind, von Gewalt bedroht werden oder deren Homosexualität zu massiven Familienproblemen führen kann.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, FDP und eines fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der Grünen, GRAUEN und LINKEN zugestimmt.