Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Zusammenfassend zu den Antragspunkten 1 und 2 wird wie folgt
berichtet:
Bei der Essenversorgung der Neuköllner Schülerinnen und
Schüler sind die beauftragten Unternehmen seitens des Amts für Bildung, Schulen
und Sport vertraglich verpflichtet worden, „dass keine gentechnisch
behandelten Zutaten und Speisen verwendet werden dürfen“. Bei der
nächsten Ausschreibung und dem Vertragsbeginn zum Schuljahr 2009/2010 wird
dieser Vertragsbestandteil entsprechend modifiziert und so fortgeschrieben,
dass außerdem auch kein Fleisch von genmanipulierten Tieren verwendet werden
darf. Ebenso wird die Verwendung von Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch
beeinflussten Futtermitteln gefüttert wurden, nicht gestattet.
Bezüglich des Beschlusses der BVV wurde seitens der Abt.
Jugend auch mit dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten Südost Kontakt aufgenommen.
Der kaufmännische Geschäftsführer bestätigte, dass es im Moment noch nicht
ausgeschlossen werden kann, dass im Eigenbetrieb Südost gentechnisch veränderte
Produkte im Einsatz sind bzw. waren. In mindestens einem Fall wurden seines
Wissens von einer Firma gentechnisch veränderte Produkte angeliefert. Dabei
handelte es sich hauptsächlich um Fette und Öle (Sojaöl).
Die Geschäftsleitung versichert aber, dass sie nunmehr ab
sofort alle Lieferanten schriftlich verpflichten wird, fortan keine
gentechnisch veränderten Lebensmittel mehr zu liefern.
23.04.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 13.11 - überwiesen
1
1.Das
Bezirksamt wird ersucht, durchzusetzen, dass in allen bezirklichen
Einrichtungen, Kindertagesstätten des Kita-Eigenbetriebes und in allen anderen
kommunalen Einrichtungen im Bezirk, die eine Außer-Haus-Verpflegung anbieten,
bei der Zubereitung der Speisen keine Zutaten eingesetzt werden, die
entsprechend der EU-Verordnung 1830/2003 seit dem 18. April 2004 als
»gentechnisch veränderte Bestandteile enthaltend« zu kennzeichnen wären. Produkte,
die nach der neuen Lebensmittelverordnung als »ohne Gentechnik« gekennzeichnet
werden können, sind vorzugsweise einzukaufen.
2.Sollte
die Verpflegung der Kinder sowie der Gäste kommunaler Einrichtungen mit
Lebensmitteln im oben genannten Sinne nicht gewährleistet werden können, sind
die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung ausdrücklich darauf hinzuweisen bzw.
sind bei der Verpflegung von Kindern die Eltern darüber zu informieren.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für
Bildung, Schule und Kultur (federführend) und in den Jugendhilfeausschuss wird
einstimmig zugestimmt.
05.06.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Frau Dr
Frau Dr. Stelz
begründet den Antrag. Solange die Auswirkungen von gentechnisch veränderten
Lebensmitteln auf die Gesundheit nicht geklärt sind, sollte auf die Verwendung
verzichtet werden.
Frau Vonnekold
berichtet, dass der Eigenbetrieb über einen Caterer die Küchen in den
Einrichtungen organisiert. Gekocht wird weiterhin vor Ort, wobei großer Wert
auf gesunde Ernährung gelegt wird. Zwar können dem Eigenbetrieb nicht
gentechnikfreie Nahrungsmittel vorgeschrieben werden, einen Appell hält sie
jedoch für sinnvoll.
Frau Dr. Stelz
schlägt vor, dass von den Kitas eine freiwillige Selbstverpflichtung, die auf
dem Webauftritt des Verbraucherzentrale hinterlegt ist, unterzeichnet werden
soll. Frau Vonnekold verspricht, den Eigenbetrieb in diese Richtung zu
sensibilisieren.
Aus der Diskussion
heraus wird beschlossen, den Antrag in folgender Weise abzuändern:
1.Das Bezirksamt wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass in
allen bezirklichen Einrichtungen, Kindertagesstätten des Kita-Eigenbetriebes
und in allen anderen kommunalen Einrichtungen im Bezirk, die eine Außer-Haus-Verpflegung
anbieten, bei der Zubereitung der Speisen keine Zutaten eingesetzt werden, die
entsprechend der EU-Verordnung 1830/2003 seit dem 18. April 2004 als
»gentechnisch veränderte Bestandteile enthaltend« zu kennzeichnen wären.
Produkte, die nach der neuen Lebensmittelverordnung als »ohne Gentechnik«
gekennzeichnet werden können, sind vorzugsweise einzukaufen.
Alle weiteren
Bestandteile des Antrages bleiben unverändert.
Frau Finger bittet
um Abstimmung. Mit Textänderung wird der Antrag einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
01.07.2008 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Frau Karaaslan begründet den Antrag mit den noch nicht ausreichend
erforschten Langzeitfolgen einer gentechnisch veränderten Nahrung durch Kinder
und Jugendliche
Frau Karaaslan begründet den Antrag mit den noch nicht
ausreichend erforschten Langzeitfolgen einer gentechnisch veränderten Nahrung
durch Kinder und Jugendliche.
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Satz 1 lautet „Das Bezirksamt wird gebeten, sich
dafür einzusetzen, dass in allen bezirklichen Einrichtungen….“
Frau Rauscher (Tierärztin) stellt dar, dass
gentechnisch veränderte Nahrungsmittel in Deutschland eine sehr geringe
Akzeptanz haben. Das bestehende EU-Recht gelte unmittelbar für die Zulassung
als gesundheitlich unbedenklich, für die Rückverfolgbarkeit und für die
Kennzeichnung jedes einzelnen veränderten Bestandteils sowie für die
bestehenden Grenzwerte. Zudem bestehe eine Einfuhrüberwachung. Bundesweit
würden regelmäßige Proben untersucht, ebenso würden Verdachtskontrollen
durchgeführt.
Herr Kulick hält den Antrag für überflüssig, da nach
Durchsicht der in den Schulen Essen anbietenden Caterer im Internet keine
Kennzeichnung für gentechnische Veränderungen gefunden worden seien. Nach der
Darstellung von Frau Rauscher müsse davon ausgegangen werden, dass keine
entsprechenden Veränderungen bestehen.
Frau Schumacher gesteht zu, dass eine Gefährdung für
jeden nicht zu beweisen sei, aber ein hohes Gefährdungspotenzial gegeben sei.
Zudem seien die Auswirkungen gentechnischer Veränderungen bei Pflanzen auf die
biologische Vielfalt noch ungeklärt.
Der Antrag wird mit den Stimmen von SPD, Grüne und
LINKEN gegen die Stimmen der CDU, FDP und GRAUE beschlossen.
09.07.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 9.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird ersuchtdarauf hinzuwirken, dass in allen bezirklichen Einrichtungen, Kindertagesstätten des Kita-Eigenbetriebes und in allen anderen kommunalen Einrichtungen im Bezirk, die eine Außer-Haus-Verpflegung anbieten, bei der Zubereitung der Speisen keine Zutaten eingesetzt werden, die entsprechend der EU-Verordnung 1830/2003 seit dem 18. April 2004 als »gentechnisch veränderte Bestandteile enthaltend« zu kennzeichnen wären.Produkte, die nach der neuen Lebensmittelverordnung als »ohne Gentechnik« gekennzeichnet werden können, sind vorzugsweise einzukaufen.
Sollte die Verpflegung der Kinder sowie der Gäste kommunaler Einrichtungen mit Lebensmitteln im oben genannten Sinne nicht gewährleistet werden können, sind die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung ausdrücklich darauf hinzuweisen bzw. sind bei der Verpflegung von Kindern die Eltern darüber zu informieren.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, Grünen, GRAUEN, LINKEN und einer Stimme eines fraktionslosen Bezirksverordneten bei Gegenstimmen der CDU und FDP zugestimmt.
03.12.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 14.8 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen