Herr Biele
berichtet, dass dem Antrag bereits im Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen
zugestimmt wurde. Nach seiner Erkenntnis sind von den knapp 100 Kolonien nur
sechs planungsrechtlich mit einem B-Plan gesichert. Eine Sicherung durch
Schutzfristen wäre auch möglich. Er hebt den ökologischen Wert von Kolonien für
die Stadt hervor und die soziale Funktion, die sie erfüllen. Es handelt sich um
einen Prüfauftrag, der einen Überblick über die Neuköllner Kolonien geben soll
und den Möglichkeiten der verbindlichen Absicherung. Ausdrücklich weist er auf
die Bestimmung des Bundeskleingartengesetzes hin.
Herr Koglin
spricht sich für die Fraktion der SPD für den Antrag aus, schränkt aber ein,
dass Kolonien, die sich nicht an die rechtlichen Bestimmungen hielten, nicht
belohnt werden dürften. Hier ist auch die Initiative des Kleingartenverbandes
Süd gefragt, der der eigentliche Vertragspartner des Bezirksamtes sei.
Mehrere
Ausschussmitglieder fragen nach dem Bedarf in den kommenden Jahren sowie, ob es
aktuelle Wartelisten gäbe und wie der Ist-Stand von leerstehenden Lauben sei.
Herr
Bezirksstadtrat Blesing sieht in der Erstellung einer Übersicht keine Probleme.
Es sei momentan ein Berlinweites Anliegen des Bezirks- sowie des
Landesverbandes, Kolonien langfristig abzusichern. Hemmnisse seien aber die
Kosten eines B-Planes von durchschnittlich 40.000 €, die die einzelne
Kolonie zahlen müsste, und die übergroßen Lauben, die gegen eine
kleingärtnerische Nutzung sprechen. Er möchte nochmals betonen, dass
Schutzfristen keine endgültige Sicherung darstellen und von aktuellen
Investitionsvorhaben überschattet werden.
Herr Posselt
wird den Antrag unterstützen, fragt aber nach, wie das rechtliche Ermessen in
Bezug auf eine planungsrechtliche Absicherung gestaltet ist. Herr Borowski
bezieht sich auf die Definition von Kolonien im Bundeskleingartengesetz, wonach
eine Laube und die Parzelle nur eine bestimmte Größe haben dar. Auch müsse eine
kleingärtnerische Nutzung im Sinne der Selbstversorgung der Unterpächter
vorliegen. Bei der Aufstellung eines B-Planes muss natürlich auch
berücksichtigt werden, dass dieser Bereich dadurch im Wert gemindert wird.
Herr Wittke
sieht das als eine sinnvolle Sache an, eine Übersicht über die Kolonien zu
erhalten, gibt es doch dem Bezirksverband die Möglichkeit, die Missstände in
den Kolonien zu beseitigen und beiden Parteien Planungssicherheit.
Herr Eichholz
stimmt für die CDU-Fraktion dem inhaltlichen Tenor seiner Vorredner zu.
Herr Worlitz
beschreibt die aktuelle Altersstruktur in den Kolonien und stellt dar, dass der
Laubenleerstand meist mit Erbfällen und dem Erfordernis des Teilabrisses
zusammenhängt. In Bezug auf Wartelisten informiert er, dass diese durchaus noch
bei besonders günstig gelegenen Kolonien mit guten Basishäusern vorhanden
seien.
Herr Biele
berichtet über die Pläne des Senats zur Fortschreibung des FNPs und damit auch
dem Erfordernis zu prüfen, welche Flächen weiterhin als Kolonie genutzt werden
können. Fachlich fragt er nach der Möglichkeit der Aufstellung im vereinfachten
Verfahren. Herr Borowski entgegnet, dass nach § 13 Baugesetzbuch die Grundzüge
der Planung bereits planungsrechtlich bestehen müssen; Kolonien seien aber
meist „weiße Flecke“.
Herr
Schumacher unterstützt den Prüfauftrag, gibt er doch Gelegenheit für eine
Diskussion mit fundierten Ergebnissen und stellt für die Kolonien einen Anreiz
dar, Planungssicherheit zu erlangen.
Herr
Jendralski sieht bei einem B-Plan Verfahren für jeden Unterpächter ca. 400 bis
600 € an Kosten anfallen, die für den Nutzwert gerechtfertigt seien.
Herr Morsbach
stellt den Antrag zur Abstimmung; alle Fraktionen stimmen diesem zu.