Tagesordnung - 17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Di, 10.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Neu- und Erweiterungsbauten April/Mai 2008      
Ö 2  
Kleingartenkolonien planungsrechtlich sichern  
Enthält Anlagen
0566/XVIII  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zielt darauf ab, die Planungssicherheit für Kleingartenanlagen zu eruieren. Voraussetzung sollte dabei allerdings die Einhaltung der Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes sein.

 

Zurzeit sind sechs Neuköllner Kleingartenanlagen über Bebauungspläne abgesichert. Wobei allerdings gesagt werden muss, dass die Vorgaben hieraus nicht immer eingehalten werden, in einem Fall (KGA Braunschweiger Ufer) ist es sogar zu einer verstärkten Überbauung gekommen. Alle anderen 80 nur über FNP abgesicherte oder nicht abgesicherte Kleingartenkolonien wären genauestens zu überprüfen. Schon jetzt kann ausgesagt werden, dass derzeit in fast allen Anlagen Verfahren zur ungenehmigten Nutzung bzw. über Anbauten geführt werden. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die älteren Anlagen - wie z. B. Martha Baer, Ideal III, Marienfelder Weg und Goldregen - nicht in vollem Umfang den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes entsprechen. Erschwerend kommt hinzu, dass Forderungen des Naturschutz- und Grünflächenamtes nach Beendigung vertragswidriger Nutzungen nur sehr zögerlich umsetzt werden. Dagegen gibt es neuere Kolonien wie die Anlagen Steingrube/ Weimars Ruh oder Buckower Feldmark die zu keinerlei bzw. nur zu geringfügigen Beanstandungen führen.

 

Nach einvernehmlicher Vereinbarung ist es bislang im Bezirk so gehandhabt worden, dass Kleingartenkolonien, die ihre Anlage dauerhaft sichern möchten, entsprechend beraten werden und für die Aufstellung des Bebauungsplanes eine entsprechende Kostenbeteiligung zusichern müssten. Voraussetzung ist hier also auch der Wille der gesamten Kolonie bzw. des Kolonievorstandes aber auch des Bezirksverbandes, sich für dieses Ziel einzusetzen.

 

Es macht an dieser Stelle keinen Sinn, eine Aufstellung in mühevoller Kleinstarbeit zu erstellen, die dann letztlich nicht umgesetzt wird bzw. aus der sich auch ein erneuter Handlungszwang für das Naturschutz- und Grünflächenamt ergibt.

 

Fest steht bislang nur, dass die Kolonien Alpental, Freie Stunde, Freiheit, Harztal-Wilde Rose, Petersbaude, Steingrube - Weimars Ruh, Steinreich, Treseburg, Weidental und Wilhelmsruh sowie Teilflächen der Kolonien Kühler Grund und Odertal eine Schutzfristverlängerung bis 2020 erhalten haben. Für die Kleingartenanlagen Einigkeit, Friedenstal, NCR, Pappelheim, Rübezahl und Zur Elf  sowie eine Teilfläche von Kühler Grund wurde die Schutzfrist bis 2014 verlängert.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

   
    23.01.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.14 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Neuköllner Kleingartenkolonien unter Berücksichtigung aktueller Planungsabsichten langfristig planungsrechtlich gesichert werden könnten

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Neuköllner Kleingartenkolonien unter Berücksichtigung aktueller Planungsabsichten langfristig planungsrechtlich gesichert werden könnten. Bei der Entscheidung sollte berücksichtigt werden, wie die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes von den Kolonien umgesetzt und beachtet werden.

 

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung (federführend) und in den Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen wird einstimmig zugestimmt.

   
    03.04.2008 - Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen
    Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Biele begründet den Antrag darin, dass von den 96 Kleingartenkolonien in Neukölln nur sechs mit einem B-Plan gesichert sind

Herr Biele begründet den Antrag darin, dass von den 96 Kleingartenkolonien in Neukölln nur sechs mit einem B-Plan gesichert sind. Da viele Schutzfristen 2010 beziehungsweise 2014 auslaufen, sollte eine dauerhafte Absicherung der Kleingartenkolonien erreicht werden. Herr Bezirksstadtrat Blesing informiert über eine schriftliche Aufforderung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die von den Schutzfristen 2010/2014 betroffenen Kleingartenkolonien auf eine Verlängerung der Schutzfristen hin zu überprüfen. Da der Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen hier nur mitberatend tätig ist, ist es unschädlich, wenn die Mitglieder sich für ihn aussprechen, da die Klärung im Ausschuss für Stadtentwicklung erfolgen muss. Gleichzeitig weist er aber daraufhin, dass bei einer dauerhaften Absicherung auch die Vorschriften des Kleingartengesetzes berücksichtigt werden müssen. Herr Biele ist sich dessen bewusst und hat dieses auch so im Antragstext formuliert.

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

 

   
    10.06.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Biele berichtet, dass dem Antrag bereits im Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen zugestimmt wurde

Herr Biele berichtet, dass dem Antrag bereits im Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen zugestimmt wurde. Nach seiner Erkenntnis sind von den knapp 100 Kolonien nur sechs planungsrechtlich mit einem B-Plan gesichert. Eine Sicherung durch Schutzfristen wäre auch möglich. Er hebt den ökologischen Wert von Kolonien für die Stadt hervor und die soziale Funktion, die sie erfüllen. Es handelt sich um einen Prüfauftrag, der einen Überblick über die Neuköllner Kolonien geben soll und den Möglichkeiten der verbindlichen Absicherung. Ausdrücklich weist er auf die Bestimmung des Bundeskleingartengesetzes hin.

 

Herr Koglin spricht sich für die Fraktion der SPD für den Antrag aus, schränkt aber ein, dass Kolonien, die sich nicht an die rechtlichen Bestimmungen hielten, nicht belohnt werden dürften. Hier ist auch die Initiative des Kleingartenverbandes Süd gefragt, der der eigentliche Vertragspartner des Bezirksamtes sei.

 

Mehrere Ausschussmitglieder fragen nach dem Bedarf in den kommenden Jahren sowie, ob es aktuelle Wartelisten gäbe und wie der Ist-Stand von leerstehenden  Lauben sei.

 

Herr Bezirksstadtrat Blesing sieht in der Erstellung einer Übersicht keine Probleme. Es sei momentan ein Berlinweites Anliegen des Bezirks- sowie des Landesverbandes, Kolonien langfristig abzusichern. Hemmnisse seien aber die Kosten eines B-Planes von durchschnittlich 40.000 €, die die einzelne Kolonie zahlen müsste, und die übergroßen Lauben, die gegen eine kleingärtnerische Nutzung sprechen. Er möchte nochmals betonen, dass Schutzfristen keine endgültige Sicherung darstellen und von aktuellen Investitionsvorhaben überschattet werden.

 

Herr Posselt wird den Antrag unterstützen, fragt aber nach, wie das rechtliche Ermessen in Bezug auf eine planungsrechtliche Absicherung gestaltet ist. Herr Borowski bezieht sich auf die Definition von Kolonien im Bundeskleingartengesetz, wonach eine Laube und die Parzelle nur eine bestimmte Größe haben dar. Auch müsse eine kleingärtnerische Nutzung im Sinne der Selbstversorgung der Unterpächter vorliegen. Bei der Aufstellung eines B-Planes muss natürlich auch berücksichtigt werden, dass dieser Bereich dadurch im Wert gemindert wird.

 

Herr Wittke sieht das als eine sinnvolle Sache an, eine Übersicht über die Kolonien zu erhalten, gibt es doch dem Bezirksverband die Möglichkeit, die Missstände in den Kolonien zu beseitigen und beiden Parteien Planungssicherheit.

 

Herr Eichholz stimmt für die CDU-Fraktion dem inhaltlichen Tenor seiner Vorredner zu.

 

Herr Worlitz beschreibt die aktuelle Altersstruktur in den Kolonien und stellt dar, dass der Laubenleerstand meist mit Erbfällen und dem Erfordernis des Teilabrisses zusammenhängt. In Bezug auf Wartelisten informiert er, dass diese durchaus noch bei besonders günstig gelegenen Kolonien mit guten Basishäusern vorhanden seien.

 

Herr Biele berichtet über die Pläne des Senats zur Fortschreibung des FNPs und damit auch dem Erfordernis zu prüfen, welche Flächen weiterhin als Kolonie genutzt werden können. Fachlich fragt er nach der Möglichkeit der Aufstellung im vereinfachten Verfahren. Herr Borowski entgegnet, dass nach § 13 Baugesetzbuch die Grundzüge der Planung bereits planungsrechtlich bestehen müssen; Kolonien seien aber meist „weiße Flecke“.

 

Herr Schumacher unterstützt den Prüfauftrag, gibt er doch Gelegenheit für eine Diskussion mit fundierten Ergebnissen und stellt für die Kolonien einen Anreiz dar, Planungssicherheit zu erlangen.

 

Herr Jendralski sieht bei einem B-Plan Verfahren für jeden Unterpächter ca. 400 bis 600 € an Kosten anfallen, die für den Nutzwert gerechtfertigt seien.

 

Herr Morsbach stellt den Antrag zur Abstimmung; alle Fraktionen stimmen diesem zu.

 

   
    09.07.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Neuköllner Kleingartenkolonien unter Berücksichtigung aktueller Planungsabsichten langfristig planungsrechtlich gesichert werden könnten. Bei der Entscheidung sollte berücksichtigt werden, wie die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes von den Kolonien umgesetzt und beachtet werden.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, GRAUEN, LINKEN und einer Stimme eines fraktionslosen Bezirksverordneten bei Enthaltung der FDP zugestimmt.

   
    06.10.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Ö 3  
Grundwasserspiegel in Rudow  
Enthält Anlagen
0709/XVIII  
Ö 4  
Entwicklungskonzept "Aktion" Karl-Marx-Straße      
Ö 5  
B-Plan XIV-185ca-1 - Sanierungsgebiet Wederstraße - westliche Wederstraße/Bürgerstraße - Aufstellung im vereinfachten Verfahren -      
Ö 6  
B-Plan 8-30 Blub-Gelände - Aufstellung -      
Ö 7  
B-Plan 8-26 - Tempelhofer Weg, Britzer Damm - Aufstellung -      
Ö 8  
B-Plan XIV-290 - Eichenauer Weg - Verfahrensumstellung -      
Ö 9  
Informationen zur Veränderungssperre XIV-60/18 für das Grundstück Mohriner Allee 21      
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Protokolle der 15. und 16. Sitzung      
Ö 13  
Nächste Sitzung: 8. Juli 2008      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen