Tagesordnung - 13. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit der 14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit der 14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 01.12.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:28 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht über Schuleingangsuntersuchungen/ Sprachstandserhebungen in Neukölln      
Ö 3  
Sprachliche Bildung für Kinder in Neukölln      
Ö 4  
Recht auf Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter sicherstellen  
Enthält Anlagen
0552/XXI  
Ö 5  
Kita-Belegungsrechte für benachteiligte Kinder sichern  
Enthält Anlagen
0450/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten bis Juni 2023 zu prüfen, inwiefern Kooperationsvereinbarungen zwischen den freien Träger bzw. dem Eigenbetrieb und dem Schul- bzw. Jugendamt zur Versorgung von benachteiligten Kindern mit Kitaplätzen getroffen werden können. Die in diesem geschützten Marktsegment bereitgestellten Kitaplätze sollen von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf, Kindern, die in überbelegten Wohnungen aufwachsen, Kindern mit schwer chronisch erkrankten Eltern, Kindern mit festgestelltem besonderen Förderbedarf usf. in Anspruch genommen werden können. Den Trägern soll kein finanzieller Nachteil entstehen.

 

-Schlussbericht-

 

Die Finanzierung von vertraglich genutzten Kitaplätzen ist nach § 24 SGB VIII in der Ausgestaltung durch die Berliner Landesgesetze und Verordnungen (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFÖG und der Rahmenvereinbarung - RV-Tag) gesetzlich geregelt und gegenwärtig die einzig zulässige Finanzierungsform in der Kindertagesbetreuung. Der Anspruch auf Förderung und somit auch auf Finanzierung eines Kitaplatzes ist ein individueller Rechtsanspruch jedes einzelnen Kindes, der sich, abhängig vom jeweiligen Alter des Kindes, aus den Regelungen des § 24 SGB VIII ergibt.

 

Im Rahmen dieser Bestimmungen können je nach Alter des Kindes auch unterschiedliche Faktoren bzw. Lebensumstände insbesondere der Eltern berücksichtigt werden. Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf, Kinder, die in überbelegten Wohnungen aufwachsen, Kinder mit schwer chronisch erkrankten Eltern und Kinder mit festgestelltem besonderen Förderbedarf wie im Antrag ausgeführt, fallen nicht darunter.

 

Das Rechtsamt Neukölln teilt die Auffassung des Jugendamtes, dass es in den bestehenden Gesetzen und Rahmenvereinbarungen keine rechtliche Grundlage gibt, nach der Kitaplätze aufgrund der im Antrag genannten Kriterien vorzuhalten wären. Weitere gesetzliche Grundlagen kommen nach Meinung des Rechtsamtes nicht in Betracht. Der Gesetzgeber oder die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF) müssten folglich zunächst gesetzliche Grundlagen für andere Vergabemöglichkeiten von Kitaplätzen schaffen.

 

§ 23 Abs. 1 S. 1 KitaFöG besagt, dass die Finanzierung von Tageseinrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe auf Grundlage einer landesweiten Leistungsvereinbarung zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung, und den Trägern der freien Jugendhilfe erfolgen soll. Gemäß § 23 Abs. 1 S. 5 KitaFöG kann die Finanzierung von besonderen Gruppen im Sinne von § 6 Absatz 3 auch durch die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung sichergestellt werden. Es obliegt demnach der Finanzierung der zuständigen Senatsverwaltung, also der Landesebene, etwaige Regelungen, nach denen die gewünschten Kooperationsvereinbarungen getroffen werden könnten, zu schaffen.

 

Unabhängig davon dürfte es angesichts der weiterhin angespannten Situation bei der Verfügbarkeit von Kitaplätzen im Land Berlin auch schwer vermittelbar sein, Plätze nicht zu besetzen, bis ein/e Bewerber:in mit den richtigen Voraussetzungen vorhanden ist; auch wenn eine besondere Berücksichtigung benachteiligter Kinder zweifelsohne wünschenswert wäre.

 

 

Berlin-Neukölln, 30. April 2024

 

 

Martin Hikel Sarah Nagel

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

   
    28.09.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.4 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen.

   
    06.10.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - vertagt
   

Der TOP 04 wird auf Antrag von Frau Sambefski vertagt.

   
    20.10.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - vertagt
   

Antrag mit Änderung des Antragstellers:

 

Das Bezirksamt wird gebeten bis Juni 2023 zu prüfen, inwiefern Kooperationsvereinbarungen zwischen den freien Träger bzw. dem Eigenbetrieb und dem Schul- bzw. Jugendamt zur Versorgung von benachteiligten Kindern mit Kitaplätzen getroffen werden können. Die in diesem geschützten Marktsegment bereitgestellten Kitaplätze sollen von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf, Kindern, die in überbelegten Wohnungen aufwachsen, Kindern mit schwer chronisch erkrankten Eltern, Kindern mit festgestelltem besonderen Förderbedarf usf. in Anspruch genommen werden können. Den Trägern soll kein finanzieller Nachteil entstehen.

 

Frau Sambefski erläutert als antragstellende Partei (LINKE) den Antrag.

 

Frau Dettmer äußert, dass aus ihrer Sicht es rechtlich und finanziell nicht möglich sei. Es sei schwer eine Vergabe der Kitaplätze nach bestimmten Einschränkungen vorzunehmen. Es bestehe zurzeit für jedes Kind das Recht auf einen Kitaplatz, hier gäbe es keine Einschränkungen. Es wird ergänzt, dass bereits 60 Sprachförderplätze geschaffen worden, jedoch wird das Angebot nicht angenommen. Die Eltern müssten besser unterstützt werden, damit Kita- oder Sprachförderplätze gefunden werden können. Hier wäre eine schnelle Umsetzung des Familienservicebüros hilfreich.

 

Der Antrag wird vorerst von Frau Sambefski als Antragstellerin zurückgestellt, da auch der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Handlungsbedarf sieht und gemeinsam eine Sitzung zu diesem Thema hätte.

   
    01.12.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - vertagt
   

Mit Beginn des Tagesordnungspunktes 5 tagt der Jugendhilfeausschuss nunmehr alleine weiter, der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur ist beendet.

 

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes 5 wird mit der Zustimmung der Ausschussmitglieder auf eine nächste Sitzung verschoben.

   
    19.01.2023 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Antrag ‚Kita-Belegungsrechte für benachteiligte Kinder sichern‘ ist aus der BVV in den Ausschuss überwiesen worden.

 

Frau Sambefski (Fraktion Die Linke) möchte zunächst folgenden Änderungsantrag zur Diskussion stellen, der den ursprünglichen Antragstext in Gänze ersetzen soll, und den sie auch ausführlich begründet:

 

Das Bezirksamt wird gebeten bis Juni 2023 zu prüfen, inwiefern Kooperationsvereinbarungen zwischen den freien Träger bzw. dem Eigenbetrieb und dem Schul- bzw. Jugendamt zur Versorgung von benachteiligten Kindern mit Kitaplätzen getroffen werden können. Die in diesem geschützten Marktsegment bereitgestellten Kitaplätze sollen von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf, Kindern, die in überbelegten Wohnungen aufwachsen, Kindern mit schwer chronisch erkrankten Eltern, Kindern mit festgestelltem besonderen Förderbedarf usf. in Anspruch genommen werden können. Den Trägern soll kein finanzieller Nachteil entstehen.“

 

Frau BzStRin Nagel und Frau Dettmer weisen darauf hin, dass das Jugendamt bzw. die Verwaltung nicht über eigene Kitaplätze oder Belegungsrechte verfügt, dazu müssten ggf. gesetzliche Änderungen erfolgen. Gegen eine Prüfung der Verwaltung, wie sie hier in diesem geänderten Antrag formuliert wird, spräche grundsätzlich nichts.

 

Der Antrag wird in der nunmehr so geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen, einer Ablehnung und einer Enthaltung angenommen.

   
    29.03.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten bis Juni 2023 zu prüfen, inwiefern Kooperationsvereinbarungen zwischen den freien Träger bzw. dem Eigenbetrieb und dem Schul- bzw. Jugendamt zur Versorgung von benachteiligten Kindern mit Kitaplätzen getroffen werden können. Die in diesem geschützten Marktsegment bereitgestellten Kitaplätze sollen von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf, Kindern, die in überbelegten Wohnungen aufwachsen, Kindern mit schwer chronisch erkrankten Eltern, Kindern mit festgestelltem besonderen Förderbedarf usf. in Anspruch genommen werden können. Den Trägern soll kein finanzieller Nachteil entstehen.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD über die Konsensliste beschlossen.

Ö 6  
Abstimmung zu den Leistungsverträgen      
Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 8  
Nächste Sitzung 15. Dezember 2022      
               
 
 

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