Herr Dr. Hoffmann begründet die Intention des Antrags. Herr BzStR Biedermann wird durch den Vorsitzenden um Einschätzung gebeten.
Die Pflege von Ehrengräbern obliegt demnach entweder Angehörigen der mit einem Ehrengrab bedachten Menschen oder dem Land Berlin. Sie wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz mit einem Festbetrag pro Grab finanziert. Dieser Betrag ist nach bezirklicher Einschätzung jedoch nicht immer ausreichend für ein angemessenes Erscheinungsbild. Werden die Gräber nicht von Hinterbliebenen versorgt, sind auf den landeseigenen Friedhöfen in Neukölln private Firmen mit der Pflege der Grabstellen beauftragt. Nach einem Wechsel des Dienstleisters im vergangenen Jahr hat sich die Pflegeleistung nach Einschätzung der Verwaltung gegenüber den Vorjahren verbessert. Auf konfessionellen Friedhöfen werden mit der Pflege der Ehrengräber die mit den Kirchen kooperierenden Pflegebetriebe beauftragt.
Einfache Pflegevorgaben für Ehrenamtliche – um zur Intention des Antrags zu kommen - könnten prinzipiell erstellt werden. Problematisch ist aus Verwaltungssicht dagegen die sich daraus ergebene Administration - Sicherstellung der Umsetzung und die Koordination des Vorgehens im Einzelnen (die sich aus dem Antrag ergebenen Folgen – Patenschaftsverträge, Aussetzung bei der beauftragten Pflegefirma, Überprüfung der Pflege). Personell ist die Verwaltung hierzu leider nicht in der Lage.
Herr Dr. Hoffmann ist sich dessen bewusst, dass eine Umsetzung nicht kurzfristig machbar ist. Wie bei der vorangegangenen Drucksache möchte er die Erörterung in einem weiteren Ausschuss ermöglichen und bittet den Antrag über den Ältestenrat zur Befassung auch an den Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu überweisen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Ausschussmitgliedern bei einer Enthaltung mehrheitlich die Annahme des Antrags empfohlen. Zugleich bittet der Ausschuss um Beratung im Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.