Der Ausschuss nimmt die Ergebnisse der Ausschussberatungen zur Kenntnis. Aus den Beratungen der Ausschüsse wurde lediglich folgender Änderungsbedarf angemeldet.
Nach Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule, Kultur vom 09.02.2021 wurden folgende Beschlussempfehlungen übermittelt (Drucksache 2150/XX und Drucksache 2151/XX):
Drucksache 2150/XX Multifunktions-Mensa für die Karlsgarten-Schule
Herr Hikel weist darauf hin, dass für eine Aufnahme der Maßnahme in die Anmeldung zum Investitionsprogramm 2021-2025 die erforderliche Planungsreife noch nicht gegeben ist. Für solche Neuanmeldungen ist durch den Bedarfsträger unter Beteiligung des Hochbauamtes ein umfangreicher Erläuterungsbericht zu fertigen. Dieser ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Investitionsprogramm durch die Senatsverwaltung für Finanzen und müsste bis zum 04.03.2021 vorliegen. Das erscheint objektiv nicht umsetzbar. Der Bedarf müsste zunächst zwischen den Beteiligten (Schule, Schulamt, VHS, Hochbauamt) hinreichend konkretisiert werden, ggf. durch Bildung geeigneter Teilmaßnahmen. Unter Berücksichtigung der Mittelverfügbarkeit, der Prioritätensetzung und der Kapazität der bauausführenden Bereiche kann dann bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen eine entsprechende Einordnung in das nächste Investitionsprogramm erfolgen.
Eine Anmeldung zur Investitionsplanung war darüberhinaus mit Blick auf eine - in der Folge sehr späte - Realisierung nicht vorgesehen. Vielmehr sollte die Maßnahme, bei der im Bestand keine Bauwerterhöhung erfolgen soll, außerhalb der Investitionsplanung und im Rahmen der baulichen Unterhaltung erfolgen. Dieses Vorgehen/diese Finanzierung wurde ggü. der GEV bereits eindeutig kommuniziert und wird aus schulfachlicher Sicht sowie mit Blick auf einen möglichst kurzen Realisierungszeitraum weiterhin deutlich favorisiert. Hierzu ist es jedoch erforderlich, den momentan lediglich seitens der Elternschaft definierten Kostenrahmen, durch die SE FM zu überprüfen bzw. erstmals erstellen zu lassen. Die hierfür erforderlichen Schritte sind bereits eingeleitet.
Aktuell ist von einem (Um)Bau im Bestand auszugehen; ein Neubau anstelle der bestehenden Container wird derzeit nicht gesehen. In Absprache zwischen dem Schul- und Hochbauamt wurde festgestellt, dass es sich zunächst um eine Sanierungsmaßnahme im Bestand handelt, die nach Mitteilung von Hoch L aus der baulichen Unterhalt finanziert werden könnte
Empfehlung: Das Bezirksamt prüft, welche alternativen Möglichkeiten einer frühzeitigen Realisierung es für die Maßnahme Multifunktions-Mensa für die Karlsgarten-Schule gibt. Nach Abstimmung mit den Beteiligten und hinreichender Konkretisierung der Maßnahme(n) sind die formalen Voraussetzungen zu schaffen, die eine Aufnahme in das nächste Investitionsprogramm ermöglichen.
Herr Hoffman verwies als weitere alternative Finanzierungsmöglichkeit auf des Mensabauprogramm des Senats.
Der BVV wird mit Ja-Stimmen aller Fraktionen die Zustimmung empfohlen.
Drucksache 2151/XX Digitales Einheitliches Gebäudemanagement im Bezirk Neukölln – Moderne Software für Neukölln
Herr Hikel nimmt dazu Stellung:
Um die effiziente Bewirtschaftung der bezirkseigenen Gebäude sicherzustellen, beabsichtigt die SE Facility Management (SEFM) die Einführung eines computergestützten Fachverfahrens. Um den zukünftig zu erwartenden Veränderungen der Arbeitswelt sowie der in der Berliner Verwaltung vorgeschriebenen Digitalisierung Rechnung zu tragen, wird eine Web-basierte Lösung dringend benötigt, die folgende Funktionalitäten beinhaltet Datenmanagement, Liegenschaftsverwaltung, Flächen- und Nutzungsmanagement, Mängelmanagement, Projektmanagement, Auftragsmanagement, Vertragsmanagement, Wartungsmanagement, Instandhaltungsmanagement, Inventarisierung, Controlling, Workflow-Management, Dokumentenmanagement (E-Mail Ablage, etc.).
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine „große“ investive Beschaffung, die formal im Investitionsprogramm anzumelden ist. Bis Ende April 2021 müssen dann geprüfte Planungsunterlagen vorliegen, um die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme in den Haushaltsplan 2022/23 zu erfüllen.
Die Maßnahme ist aus der Globalsummenzuweisung des Bezirks zu finanzieren, gesonderte investive Mittel stehen hierfür nicht zur Verfügung. Daher ist eine Umsetzung nur im Rahmen einer entsprechenden Mittelverfügbarkeit möglich, die zu gegebener Zeit im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022/23 geprüft wird.
Die Maßnahme Beschaffung eines Fachverfahrens für das Gebäudemanagement wird in die Anmeldung zum Investitionsprogramm 2021-2025 aufgenommen. Die hierfür notwendige Erläuterung des Bedarfsträgers liegt vor. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Ausfinanzierung im Rahmen der Haushaltsplanung.
Auf Nachfrage von H. Hermann erläutert Fr. Stolze, dass die Investitionsplanung entsprechend geändert wurde und Kosten von 500 000 € eingestellt wurden. Die tatsächlichen Kosten lassen sich erst nach einer Ausschreibung feststellen.
Der BVV wird mit Ja-Stimmen der SPD, CDU. Grünen und Linken und Enthaltung der AfD die Zustimmung empfohlen.
Drucksache 2101/XX Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 20212025
Herr Hikel erläuterte noch einmal, dass zum ersten Mal der Zeitraum der Planung zehn Jahre beträgt, auch wenn die Planungen für die letzten Jahre nicht gesichert sind. Der Schwerpunkt liegt eindeutig im Schulbereich, dennoch ist eine gute Mischung in der Berücksichtigung auch anderer Bereiche entstanden
Zwei Nachfragen aus dem Ausschuss wurden beantwortet.
Die gesamte Drs. 2101/XX Anmeldung des Bezirks Neukölln zum Investitionsprogramm für die Jahre 20212025 wird in geänderter Fassung der BVV zur Zustimmung empfohlen mit Ja-Stimmen der SPD, CDU und Grünen bei Enthaltung der Linken und AfD.