Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung von Antragssteller übernommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass Bezieher*innen von Grundsicherung in regelmäßigen Abständen eine aus medizinischer Sicht angemessene Zahl von FFP2-Masken kostenfrei zur Verfügung gestellt wird bzw. alternativ die Kosten für die Anschaffung dieser Masken erstattet werden, ohne dass der Bezirkshaushalt belastet wird.
Der mitberatende Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass Bezieher*innen von Grundsicherung in regelmäßigen Abständen eine aus medizinischer Sicht angemessene Zahl von FFP2-Masken kostenfrei zur Verfügung gestellt wird bzw. alternativ die Kosten für die Anschaffung dieser Masken erstattet werden.
Begründung: Erfolgt mündlich.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 31.05.2021 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass Bezieher*innen von Grundsicherung in regelmäßigen Abständen eine aus medizinischer Sicht angemessene Zahl von FFP2-Masken kostenfrei zur Verfügung gestellt wird bzw. alternativ die Kosten für die Anschaffung dieser Masken erstattet werden, ohne dass der Bezirkshaushalt belastet wird.
Das Bezirksamt hat die Bitte der BVV bereits nach Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste (Sitzung am 13.04.2021) in der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Neukölln am 30.04.2021 thematisiert. Demnach sind die Kosten für FFP2-Masken nach Auffassung des Jobcenters über den staatlichen Corona-Bonus i.H.v. 150,00 Euro als pandemiebedingter Mehrbedarf für jeden Erwachsenen und jedes Kind abgegolten. Es gibt vereinzelte Nachfragen in niedriger Größenordnung wegen medizinisch notwendigen Bedarfs, welche individuell geprüft werden. Der grundsätzliche Bedarf der Kund*innen ist aus Sicht des Jobcenters über die im Mai 2021 erfolgte Auszahlung gleichwohl gedeckt – auch angesichts der deutlich gesunkenen Preise.
Sollte es das Infektionsgeschehen erforderlich machen, ist der Bundesgesetzgeber gefordert hier entsprechend nachzusteuern.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 30.08.2021
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat