Tagesordnung - 39. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 39. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 07.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Jugendfreizeiteinrichtung BlueBox
Ort: Käte-Frankenthal-Weg 12, 12355 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 38. Sitzung      
Ö 3  
Vorstellung BlueBox      
Ö 4  
Präsentation Projekt Demokratie Leben      
Ö 5  
Inklusion als Ziele der Jugendarbeit  
Enthält Anlagen
1525/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die jüngst überarbeiteten „Leitlinien für die Neuköllner Kinder- und Jugendarbeit 2019-2022 (Stand 14. August 2019) um den Punkt Inklusion zu ergänzen.

 

Begründung: Erfolgt mündlich.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 4. Dezember 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, die jüngst überarbeiteten „Leitlinien für die Neuköllner Kinder- und Jugendarbeit 2019-2022“ (Stand 14. August 2019) um den Punkt Inklusion zu ergänzen.

 

Die in Rede stehenden Leitlinien wurden in der Präambel um den Absatz „Inklusion als Querschnittsaufgabe“ ergänzt. Es heißt darin:

 

Die Jugendhilfe im Bezirk Neukölln geht selbstverständlich davon aus, dass die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit das Ziel der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe von allen jungen Menschen haben, und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Förderbedarf, ihrer Religion oder ethnischen Zugehörigkeit. Deshalb ist der Ansatz der Inklusion bei vielen Projekten und Maßnahmen bereits bestehende Praxis und soll auch weiterhin gelebt und weiterentwickelt werden. Inklusion bedeutet auch Barrierefreiheit. Sie soll allen Menschen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Freizeit- und Unterstützungsmöglichkeiten bieten. Hier gibt es noch deutlichen Handlungsbedarf.“ Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 10.03.2020

 

 

___________________ _____________________

Martin Hikel Falko Liecke

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.4 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Jugendhilfe überwiesen.

   
    07.11.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Frau Blumenthal übergibt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Herrn Posselt das Wort. Dieser begründet den Antrag zur Drs. 1525/XX „Inklusion als Ziel der Jugendarbeit“. Er hält den vorliegenden Antrag für erforderlich, dass er das Thema „Inklusion“ in den neuen Leitlinien an keiner Stelle wiedergefunden hat.

 

Herr Gladisch informiert die Anwesenden darüber, dass die in Rede stehenden Leitlinien von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen entwickelt wurden. Die Verwaltung hat sich ganz bewusst für diese Form der Überarbeitung entschieden, da die Identifikation mit selbst erarbeiteten Leitlinien eine viel höhere ist, als wenn diese vorgegeben werden. Die Schwerpunkte in den Leitlinien wurden also aus der Realität heraus von den direkt Beteiligten entwickelt. Die Inklusion behinderter Menschen ist zwar nicht als absoluter Schwerpunkt benannt, wird aber selbstverständlich in der täglichen Arbeit berücksichtigt. Inklusion beschäftigt sich im Übrigen nicht ausschließlich mit Behinderung, sondern zum Beispiel auch mit Partizipation. Weiter erinnert er daran, dass die Verwaltung im Rahmen der Umsetzung der Drucksache 1480/XX aufgefordert ist, für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ein Inklusionskonzept für Neukölln zu erarbeiten. Er macht deutlich, dass es er nicht für geeignet halten würde, in die Entwicklung der Leitlinien, die ausschließlich von den Beteiligten und nicht von Führungskräften entwickelt wurden, nun seitens des Jugendhilfeausschusses einzugreifen. Diese Entscheidung obliegt jedoch den Ausschussmitgliedern.

 

Herr Hecht erklärt, dass in den Leitlinien unter dem Themenkomplex „Partizipation“ die Inklusion eigentlich zu verstehen ist und dort eingearbeitet werden könnte. Es hängt vom Geschick der Verwaltung im Jugendamt ab, diese Anregung an die entsprechenden Beteiligten in den Einrichtungen zu transportieren.

 

Herr Gladisch erinnert noch einmal an die Ausführungen von Frau Dettmer, dass Menschen mit körperlichen Behinderungen in den Einrichtungen eher weniger präsent sind. Viel eher begegnen die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen, die auffällig sind. Und hier möchte Herr Gladisch vermeiden einen sprichwörtlichen „Stempel“ aufzudrücken.

 

Herr Benecke regt an das Thema in die Präambel aufzunehmen, dass in allen Leitlinien auch der Inklusionsgedanke mitgedacht wird. Dies hält er insbesondere im Rahmen einer guten Willkommenskultur für sehr wichtig.

 

Herr BzStR Liecke befürwortet den Vorschlag von Herrn Benecke und macht noch einmal deutlich, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen die Leitlinien leben. Er bittet daher um ein wenig Feingefühl, da alle Beteiligten sich sehr viele Gedanken im Rahmen der Entwicklung der Leitlinien gemacht haben und es aus seiner Sicht auch wenig Sinn macht etwas sprichwörtlich mit „Gewalt“ zu verändern. Auch er hat sich aus dem Ausarbeitungsprozess politisch komplett herausgehalten.

 

Herr Wagner unterstützt den Vorschlag von Herrn Benecke, den er auch in keiner Weise für einen Kompromiss hält.

 

Frau Jahke findet den Ausdruck „Gewalt“ nicht angebracht und distanziert sich davon. Es handelt sich lediglich um eine Anregung aus dem Jugendhilfeausschuss. Es soll im Übrigen niemanden ein „Stempel“ aufgedrückt sondern inklusiv gedacht werden.

 

Frau Künning gibt im Rahmen der Diskussion zu bedenken, dass es Gründe hat, dass Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung nicht in Einrichtungen gehen.

 

Herr Benecke macht nachdrücklich deutlich, dass die Einrichtungen darüber informiert und angewiesen werden müssen, Inklusion zu leben. Diesen Punkt gilt es auch regelmäßig in den Zielvereinbarungen abzufragen, um Probleme in der Umsetzung des Inklusionsgedankens herauszufinden. In diesem Zusammenhang erinnert Herr Gladisch daran, dass der Jugendhilfeausschuss bereits mehrfach darüber informiert wurde, dass das Jugendamt intensiv darauf achtet, dass Inklusion gelebt wird. Die Kolleginnen und Kollegen gehen mit dieser Thematik selbstverständlich um und müssen auch nicht belehrt werden. Er macht noch einmal sehr deutlich, dass die Leitlinien für alle Kinder und Jugendlichen gedacht sind und begrüßt ebenfalls den Vorschlag von Herrn Benecke einen entsprechenden Hinweis in die Präambel aufzunehmen.

 

Auf Nachfrage von Frau Blumenthal, ob einer der anwesenden Träger an der Entwicklung der Leitlinien beteiligt war gibt es hierzu keine positive Rückmeldung. Auch Herr Gladisch war bei der Erarbeitung nicht dabei und kann keinen Träger nennen, der ebenfalls dabei war. Frau Hirth merkt an dieser Stelle an, dass im Rahmen der Leitungsrunde für eine Beteiligung geworben wurde und sich nach ihrem Kenntnisstand auch freie Träger eingebracht haben.

 

Herr Posselt macht noch einmal deutlich, dass aus seiner Sicht ein „Halbsatz“ in der Präambel nicht ausreicht, um dem in Rede stehenden Thema ausreichend gerecht zu werden. Herr Gladisch bietet ihm an, einen Textvorschlag einzubringen. Dies lehnt Herr Posselt jedoch ab.

 

Frau Blumenthal stellt abschließend fest, dass aus ihrer Sicht nichts gegen den Beschluss des vorliegenden Antrages spricht, da die Verwaltung in der Form der Umsetzung des Beschlusses keine konkreten Vorgaben hat.

 

Der Antrag wird mit Ja-Stimmen der SPD, Grüne und die LINKE sowie bei NEIN-Stimmen der CDU und der AfD angenommen. Enthaltungen gibt es keine.

1

 

 

 

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.13 - vertagt
   

vertagt

   
    04.12.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.17 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die jüngst überarbeiteten „Leitlinien für die Neuköllner Kinder- und Jugendarbeit 2019-2022“ (Stand 14. August 2019) um den Punkt Inklusion zu ergänzen.

 

Begründung: Erfolgt mündlich.

 

Herr BV Kringel begründet als stellvertretender Ausschussvorsitzende des Jugendhilfeausschusses die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Posselt, Herr BV Lüdecke

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP gegen die Stimmen der CDU und der AfD(3) bei Enthaltung der AfD(1) und des Fraktionslosen Kapitän beschlossen.

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.7 - (offen)
   
   
    10.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 1.59 - vertagt
   

vertagt

   
    24.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.30 - vertagt
   

vertagt

   
    27.08.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.32 - vertagt
   

vertagt

   
    23.09.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.101 - vertagt
   

vertagt

   
    03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.7 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 4. Dezember 2019 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, die jüngst überarbeiteten „Leitlinien für die Neuköllner Kinder- und Jugendarbeit 2019-2022“ (Stand 14. August 2019) um den Punkt Inklusion zu ergänzen. Die in Rede stehenden Leitlinien wurden in der Präambel um den Absatz „Inklusion als Querschnittsaufgabe“ ergänzt. Es heißt darin:

„Die Jugendhilfe im Bezirk Neukölln geht selbstverständlich davon aus, dass die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit das Ziel der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe von allen jungen Menschen haben, und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Förderbedarf, ihrer Religion oder ethnischen Zugehörigkeit. Deshalb ist der Ansatz der Inklusion bei vielen Projekten und Maßnahmen bereits bestehende Praxis und soll auch weiterhin gelebt und weiterentwickelt werden. Inklusion bedeutet auch Barrierefreiheit. Sie soll allen Menschen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Freizeit- und Unterstützungsmöglichkeiten bieten. Hier gibt es noch deutlichen Handlungsbedarf.“ Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 10.03.2020

 

 

___________________ _____________________

Martin Hikel Falko Liecke

 

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 6  
Aktueller Stand Jugendfördergesetz - Bezirkliche Förderpläne, Freizeitmaßnahmen etc. Ehrenamtsangebotsstunden      
Ö 7  
Abgebotsstunden      
Ö 8  
Camp Stahl      
Ö 9  
Bericht aus den AGen, Träger und Verbände      
Ö 10  
Mitteilungen und Termine der Verwaltung      
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Nächste Sitzung optional 21. November 2019      
               
 
 

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