Tagesordnung - 32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung      
Ö 3  
Vorstellung der Pläne zum Umbau des ehem. Schnäppchencenters      
Ö 4  
Neukölln erklärt den Klimanotstand  
Enthält Anlagen
1420/XX  
Ö 5  
„Diese eG“ ist keine Option für Neukölln  
Enthält Anlagen
1444/XX  
Ö 6  
Kein Nettoverlust von Grün- und Freiflächen
Enthält Anlagen
1068/XX  
Ö 7  
Dauerhaft zu erhaltende Kleingärten mit Handlungsbedarf  
Enthält Anlagen
1326/XX  
Ö 8  
Vorbereitende Untersuchung Milieuschutzgebiet Gropiusstadt beauftragen  
Enthält Anlagen
0653/XX  
Ö 9  
Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten  
Enthält Anlagen
0860/XX  
Ö 10  
AnsprechpartnerIn für Initiativen in der Verwaltung  
Enthält Anlagen
1024/XX  
Ö 11  
Milieuschutzgebiet Schillerpromenade ergänzen  
Enthält Anlagen
1292/XX  
    VORLAGE
   

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die unter Milieuschutz (Soziale Erhaltungssatzung) stehende Schillerpromenade um den Streifen zwischen Werner-Seelenbinder-Sportpark und den Bezirksgrenzen im Süden mit dem S-Bahnring und im Westen zu ergänzen.

 

Begründung:

r die aktuell als Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche ist parallel zur FNP-Änderung eine Wohnbebauung an der Oderstr. geplant.  Betroffen wären hiervon auch die Bewohner eines Campingplatzes, die als Siedler gelten und zumeist Dauerbewohner sind. Eine Ausweisung als Milieuschutzgebiet soll ihnen Schutz bieten und gegebenenfalls einen Sozialplan ermöglichen.

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.3 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    09.05.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 5 - vertagt
   

Frau Fuhrmann begründet den Antrag dahingehend, dass bis auf wenige Ausnahmen fast ganz Neukölln bereits unter Milieuschutz steht. Milieuschutz bedeutet besondere Aufmerksamkeit und Schutz vor Verdrängung. Da es Gerüchte gäbe, einen Teil der Gewerbeflächen für Wohnungsbau zu nutzen, hält sie es für erforderlich, diesen Bereich ebenfalls unter Schutz zu stellen.

Für Herrn Wittke ist die Begründung verwunderlich und der Antrag in sich nicht schlüssig. Es handelt sich um Gewerbegebiet, wonach die dort Wohnenden das Grundstück eigentlich verlassen müssten. Die Milieuschutzkriterien finden zudem keine Anwendung bei Gewerbeflächen.

Für Herrn Laumann ist die Intention des Antrags durchaus nachvollziehbar. Da die Fläche jedoch nicht als Wohngebiet ausgewiesen ist, schließt er sich Herrn Wittke an, wonach eine soziale Erhaltungsatzung rechtlich nicht umsetzbar ist. Es sollte gemeinsam überlegt werden, was dort zukünftig (evtl. Grünfläche) möglich ist. Er bittet die Verwaltung um ihre Ansicht.

Herr Groth erläutert daraufhin die rechtlichen Gegebenheiten der dortigen Flächen. Es handelt sich demnach um eine Fläche, für die es planungsrechtlich keinen Bebauungsplan gibt. Der vordere Teil des Grundstücks (bis ungefähr zur Höhe der benachbarten Eishalle) ist nach § 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen, wonach Wohnbebauung möglich ist. Alles dahinter ist sog. Außenbereich. Der Streifen, auf dem sich der Campingplatz befindet, gehört der Bahn.

Herr BzStR Biedermann kann den inhaltlichen Ansatz des Antrags nachvollziehen. Er muss aber an dieser Stelle klarstellen, dass der Milieuschutz als städtebauliches Instrument (BauGB) nur für bestehende Wohngebäude gilt. Was landläufig als Milieuschutz bezeichnet wird, findet sich im § 172 BauGB als soziale Erhaltungssatzung. Es stellt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen dar.

Diese Regelungen treffen auf einen Campingplatz nicht zu.

Frau Fuhrmann greift das Stichwort Außenbereich auf und fragt, ob dort Baurecht geschaffen werden kann bzw. die Festsetzung als Grünfläche realisierbar wäre. Herr Groth erläutert, dass die planungsrechtliche Qualität als Außenbereich besteht. Wenn Nutzungen vorgesehen sind, gibt es zur Regelung dieser ein Planerfordernis. Berlin hat dazu bisher keine Überlegungen angestellt. Aufgrund der Nähe zum Tempelhofer Feld und der i. d. Z. stehenden aktuellen Gesetzeslage ist derzeit nicht absehbar, dass dort etwas gebaut werden wird.

Für anwesende Gäste des Campingplatzes ist die Argumentation nicht nachvollziehbar, dass Milieuschutz dort nicht möglich ist. Frau Jahke greift erklärend an die Gäste gerichtet die Aussage von Herrn BzStR Biedermann auf. Der Antrag ist für die SPD zudem nicht umsetzbar und wird daher keine Zustimmung erhalten.

Herr BzStR Biedermann kann die Sorgen der dort wohnenden Camper*innen nachvollziehen und erläutert daher nochmals, was Milieuschutz bedeutet und welche Kriterien (beispielhaft) gelten. Die Nachfrage eines Gastes, ob die Milieuschutzkriterien entsprechend erweitert werden können, muss Herr BzStR Biedermann verneinen. Der Bezirk hat als ausführende Verwaltung keine Gesetzgebungskompetenz.

Herr Wittke erkundigt nach der rechtlichen Situation der Camper*innen. Ein weiterer Gast teilt hierzu mit, dass er für das Gelände einen Pachtvertrag mit der Bahn geschlossen habe und an die Camper*innen untervermietet. Für Herrn Wittke befindet sich die Gesamtkonstellation in einer rechtlichen Grauzone. Er schlägt vor, dass der Antrag zurückgezogen wird und die Situation auf sich beruhen zu lassen.

Für Herrn Wewer ist das Anliegen aus dem Antrag zwar verständlich, der Milieuschutz – wie bereits mehrfach geäußert – nicht das richtige Instrument. Da dauerhaftes Campen / Wohnen dort nicht zulässig ist, sollte der Antrag zurückgezogen werden. Wenn dies nicht erfolgt, würden die Grünen den Antrag bei einer Abstimmung ablehnen. Herr Laumann schließt sich dem Gesagten an. Da niemand die Absicht verfolgt, Planungsrecht zu schaffen, sollte es dabei belassen werden.

Auch Herr BzStR Biedermann schließt sich dem an. Es ist niemandem geholfen, wenn die Verwaltung hier tätig wird und Planungsrecht schaffen soll, da die Camper*innen sowohl bei einer Festsetzung für Wohnbebauung als auch bei einer als Grünfläche das Gelände aufgeben müssten. Frau Fuhrmann stellt den Antrag daraufhin zurück.

   
    12.09.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 11 - im Ausschuss zurückgezogen
   

Frau Fuhrmann geht auf die bereits erfolgte Erörterung hier im Ausschuss ein (Sitzung am 09.05.2019, TOP 5), bei der auch betroffene Camper*innen anwesend waren. Sie hat mit diesen nochmals gesprochen und durch diese wird moniert, dass ihr Problem hier nicht verstanden wurde.

Herr Kontschieder geht ebenfalls auf die bereits erfolgte, sehr ausführliche Erörterung der Sachlage hier im Ausschuss ein. Der bestehende Status Quo ist die beste Variante für die Betroffenen. Herr Wittke schließt sich dem an.

Frau Fuhrmann entgegnet, dass für einen Teil Bebauung möglich sei, für den anderen aber nicht. Herr Groth führt hierzu aus, dass es sich bei der Fläche um mehrere Grundstücke handelt. Westlich der Oderstraße besteht kein Bebauungsplan. Eine dort mögliche Wohnbebauung bemisst sich nach § 34 BauGB. Dies ist nicht beliebig weit fortsetzbar. Da wo sich der Wagenplatz befindet, besteht hingegen ein Planerfordernis, sollte dort gebaut werden. Auf Nachfrage von Frau Fuhrmann bestätigt Herr Groth nochmals, dass keine Absichten des Bezirks bestehen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Sollte eine Bebauung des Tempelhofer Feldes irgendwann nochmal aktuell werden, müsste die Situation neu bewertet werden. Dies ist aber auf absehbare Zeit nicht der Fall.

 

Frau Fuhrmann zieht den Antrag daraufhin zurück.

   
    25.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.5 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die unter Milieuschutz (Soziale Erhaltungssatzung) stehende Schillerpromenade um den Streifen zwischen Werner-Seelenbinder-Sportpark und den Bezirksgrenzen im Süden mit dem S-Bahnring und im Westen zu ergänzen.

 

Kenntnis genommen

Ö 12  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 14  
Verschiedenes      
Ö 15  
Nächste Sitzung 14. November 2019      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen