Tagesordnung - 32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung      
Ö 3  
Vorstellung der Pläne zum Umbau des ehem. Schnäppchencenters      
Ö 4  
Neukölln erklärt den Klimanotstand  
Enthält Anlagen
1420/XX  
Ö 5  
„Diese eG“ ist keine Option für Neukölln  
Enthält Anlagen
1444/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Textänderung des Antragstellers der Gr.FDP:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Ausübung des Vorkaufsrechts im Rahmen des Milieuschutzes der Seriosität und die finanzielle Situation der Bewerber sorgfältig und gründlich zu prüfen, um zweifelhafte Bewerber wie „Diese e.G.“ vom Vorkaufsrecht auszuschließen.

 

Begründung: Einige Bezirke machen auf inflationäre Weise vom Vorkaufsrecht Gebrauch, so dass sich immer öfter die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dabei wirtschaftlich überfordert fühlen. Auch Wohnungsbaugenossenschaften halten sich bisher trotz der Möglichkeit von Senatszuschüssen zurück. Diese Situation wird von Bewerbern mit unsicherem finanziellen Hintergrund und zweifelhaftem Ruf genutzt, um über das Vorkaufsrecht in den Besitz von Mietshäusern zu kommen. Dabei entsteht für den Bezirk ein hohes finanzielles Risiko. Scheitert der Vorkauf, weil der Erwerber außerstande ist, den Kaufpreis aufzubringen, ist der Bezirk in der Pflicht. Dieses Risiko sollte Neukölln nicht eingehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Vorkaufsrecht im Rahmen des Milieuschutzes nicht zu Gunsten der „Diese eG“ auszuüben.

 

Begründung: Inzwischen machen einige Bezirke auf inflationäre Weise vom Vorkaufsrecht Gebrauch, so dass sich immer öfter die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dabei wirtschaftlich überfordert fühlen. Auch die Wohnungsbaugenossenschaften halten sich bisher trotz der Möglichkeit von Senatszuschüssen zurück. In diesem Dilemma haben die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg entschieden, das Vorkaufsrecht für Mietshäuser zu Gunsten der umstrittenen „Diese eG“ auszuüben. Die „Diese eG“ ist in vielerlei Hinsicht höchst problematisch. Sie ist nicht nur unterwandert von ehemaligen Stasi-MitarbeiterInnen sowie aktuellen PolitikerInnen der Linkspartei, sondern sie ist auch nicht in der Lage, seriöse Finanzierungen für den Erwerb der Mietshäuser vorzulegen. Ebenso ist es fraglich, ob die MieterInnen durch die „Diese eG“ wirklich entlastet werden, wenn sie Genossenschaftsanteile in Höhe von € 500 pro Quadratmeter erwerben müssen. Andere Genossenschaften geben ihre Anteile bedeutend günstiger ab. All dies lässt Zweifel an der Seriosität der „Diese eG“ aufkommen. MieterInnen werden durch die Involvierung einer unseriösen Genossenschaft eher verunsichert. Diese Verunsicherung sollte der Bezirk Neukölln betroffenen MieterInnen ersparen. Ob mit oder ohne „Diese eG“ ist das Instrumentarium des Milieuschutzes und des Vorkaufsrechtes in keiner Weise in der Lage, für genügend bezahlbaren Wohnraum in Neukölln und Berlin zu sorgen.

   
    28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.18 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    12.09.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
   

Herr Wittke begründet stellvertretend für Herrn Leppek den Antrag und ergänzt diesen um aktuelle Informationen aus der Presseberichterstattung (Tagesspiegel), wonach bei der Genossenschaft rd. 50 Mio. € an Verbindlichkeiten bestehen. Er verweist zudem auf die Antwort des Senats vom 29.08.2019 auf eine Schriftliche Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus (Drs. 18-20541, Nachfrage Herr Szczepanski), auch im Hinblick auf die durch die Mieter*innen zu erwerbenden Genossenschaftsanteile. Zusammengefasst steht dieses Modell auf einer wackligen gesetzlichen Grundlage und stellt ein Risiko dar.

 

Herr Laumann kritisiert zunächst die einseitige Berichterstattung des Tagesspiegels. Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage kann nach seiner Auffassung auch anders interpretiert werden. Die wirtschaftliche Situation der Diese eG mag schwierig und die Finanzierung in der kurzen Zeit sicher auf Kante genäht sein. Wenn Mieter*innen durch den Erwerb der Genossenschaft jedoch ihr Haus retten können, ist dies für ihn legitim. Eine Stasi-Vergangenheit besteht bei den jetzt handelnden Verantwortlichen nicht. Das Erwerbsmodell von vornherein auszuschließen, hält er für falsch und lehnt den Antrag daher ab.

 

Herr Wittke möchte auf die Verquickung von Wirtschaft und Politik hier nicht weiter eingehen. Das Risiko besteht bei einem Vorkauf durch die Diese eG nicht nur für die Mieter*innen sondern auch für den Bezirk, der das Vorkaufsrecht zu Gunsten der Diese eG ausübt und im Fall eines Scheiterns in der Haftung steht.

 

Herr BzStR Biedermann ist verwundert über die Begründung des Antrags an einigen Stellen bzw. kann die Begründung als solche nicht nachvollziehen. Das Bezirksamt geht mit dem Instrument Vorkaufsrecht sehr sorgsam um. Nach seinem Kenntnisstand ist die Diese eG bisher allen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen und arbeitet intensiv daran, ihre Finanzbasis breiter aufzustellen. Es besteht dort zudem ein hoher Sachverstand. Die Genossenschaft hat eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, bevor sie überhaupt als begünstigte Dritte zur Verfügung steht. Demnach z.B. erst dann, wenn kein städtisches Unternehmen oder eine andere Genossenschaft zum Zuge kommt bzw. mindestens 70 % der Mieter*innen dem Modell zustimmen. In Neukölln ist es bisher nicht dazu gekommen. Zusammengefasst ist für ihn die Pauschalität des Antrags nicht zielführend. Dass er politisch eine andere Auffassung vertritt, dürfte bekannt sein.

 

Herr Morsbach möchte wissen, was im Fall einer Pleite passieren würde. Herr BzStR Biedermann erläutert, dass der Bezirk nicht direkt in den Vorkauf eintritt. Ob durch eine etwaige Aufhebung eines Bescheides in gewissen Konstellationen Schadenersatzansprüche entstehen könnten, ist im jeweiligen Einzelfall zu bewerten.

 

Für Frau Fuhrmann bestanden bei der Diese eG anfangs sicher Schwierigkeiten, die Finanzierungen abzusichern. Sie kann die Besorgnis verstehen und die Genossenschaft gehört nicht zu ihren Favoriten, wenn es um den Vorkauf geht. Gleichwohl sollten mögliche Dritte für einen Vorkauf nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

 

Herr Wittke gibt abschließend zu bedenken, dass städtische Unternehmen wegen der Unwirtschaftlichkeit der Objekte oftmals nicht als Dritte zur Verfügung stehen. Wenn hier nun eine Genossenschaft einspringt, ändert dies nichts am bestehenden Risiko.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Die Fraktionen der CDU und AfD stimmen für den Antrag, die Linke enthält sich, SPD und Grüne stimmen dagegen. Im Ergebnis wird der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen.

   
    25.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.7 - vertagt
   

vertagt.

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.24 - vertagt
   

vertagt

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.3 - überwiesen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Vorkaufsrecht im Rahmen des Milieuschutzes nicht zu Gunsten der „Diese eG“ auszuüben.

 

Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Frau BV Klein, Herr BV Wittke, Herr BV Lüdecke, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Leppek, Herr BV Kringel, Herr BV Lüdecke

 

Frau BV Klein stellt einen Antrag auf Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen.

 

Herr BV Wittke stellt einen Änderungsantrag:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Ausübung des Vorkaufsrechts im Rahmen des Milieuschutzes der Seriosität und die finanzielle Situation der Bewerber sorgfältig und gründlich zu prüfen, um zweifelhafte Bewerber wie „Diese e.G.“ vom Vorkaufsrecht auszuschließen.

 

Der Antrag auf Überweisung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU(8), der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Zielisch gegen die Stimmen der CDU(1) und der AfD beschlossen. Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    12.12.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 5 - vertagt
   

Der Antrag wurde in geänderter Fassung durch die BVV in den Ausschuss zurücküberwiesen, nachdem der Ausschuss in seiner Sitzung am 12.09.2019 der BVV die Ablehnung des ursprünglichen Antrags empfohlen hatte.

 

Herr Kontschieder erhält zunächst das Wort und schlägt eine Vertagung der Drucksache in die Februarsitzung vor. Damit einhergehend sollte die Genossenschaft in den Ausschuss eingeladen werden, da die vorliegenden Informationen ausschließlich der Presseberichterstattung zu entnehmen sind.

 

Herr Leppek, der den Antrag begründen möchte, spricht sich zwar gegen eine Vertagung aus, wird sich bei entsprechender Mehrheit im Ausschuss aber dem Vorschlag auch nicht verwehren können.

 

Frau Fuhrmann äußert sich kurz zu ihrer Enthaltung beim ursprünglichen Antrag. Als Vorsitzende begrüßt sie den Vorschlag von Herrn Kontschieder und würde bei entsprechendem Votum die Genossenschaft einladen. Herr Schenk erwartet hiervon keine aufklärenden Erkenntnisse und spricht sich gegen eine Vertagung aus.

 

Die Vorsitzende bittet um Abstimmung des Vorschlags. Im Ergebnis sprechen sich die Fraktionen der CDU und AfD gegen eine Vertagung aus. Mit den Stimmen der SPD, Grünen und Linke wird der Antrag mehrheitlich vertagt.

   
    18.02.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   

Die Vorsitzende verweist auf die erfolgte Ablehnung des ursprünglichen Antrags durch den Ausschuss und die Rücküberweisung durch die BVV. Sie übergibt das Wort an Herrn Wittke, der den Vortrag von Herrn Landwehr zwar interessant gefunden hat, seine Bedenken jedoch nicht ausräumen konnte. Die Risiken für den Bezirk als auch die Anteilseigner*innen der Genossenschaftsanteile bestehen weiter und sind zu hoch. Demzufolge hält er den Antrag auch nach dem soeben Gehörten aufrecht.

 

Herr Laumann erneuert für die Grünen die Ablehnung. Die Argumentation ist für ihn schlichtweg falsch und die Verwaltung prüft, wie es im Antrag auch formuliert ist, sehr genau. Selbstverständlichkeiten brauchen daher nicht beschlossen werden. Für die CDU-Fraktion bleiben auch nach dem Vortrag weiterhin Fragen bestehen. Der Antrag wird daher unterstützt, wie Herr Schulze kurz begründet.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung des Antrags. Für den Antrag stimmen die Fraktionen der CDU und AfD, sowie ein Mitglied der SPD-Fraktion. Gegen den Antrag votieren die Fraktion der Grünen und vier Mitglieder der SPD-Fraktion, die Linke enthält sich. Im Ergebnis wird der BVV somit mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen.

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.11 - vertagt
   

vertagt

   
    09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.62 - vertagt
   

vertagt

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.11 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Ausübung des Vorkaufsrechts im Rahmen des Milieuschutzes der Seriosität und die finanzielle Situation der Bewerber sorgfältig und gründlich zu prüfen, um zweifelhafte Bewerber wie „Diese e.G.“ vom Vorkaufsrecht auszuschließen.

 

Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Wittke, Herr BV Schröter, Herr BV Morsbach, Frau BV Zielisch, Herr BV Leppek, Herr BV Wittke, Herr BV Kringel, Herr BV K. Schulze, Herr BV A. Schulze, Frau BV Zielisch, Herr BzStR Biedermann

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN(4) gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Zielisch bei Enthaltung der LINKEN(1) beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 6  
Kein Nettoverlust von Grün- und Freiflächen
Enthält Anlagen
1068/XX  
Ö 7  
Dauerhaft zu erhaltende Kleingärten mit Handlungsbedarf  
Enthält Anlagen
1326/XX  
Ö 8  
Vorbereitende Untersuchung Milieuschutzgebiet Gropiusstadt beauftragen  
Enthält Anlagen
0653/XX  
Ö 9  
Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten  
Enthält Anlagen
0860/XX  
Ö 10  
AnsprechpartnerIn für Initiativen in der Verwaltung  
Enthält Anlagen
1024/XX  
Ö 11  
Milieuschutzgebiet Schillerpromenade ergänzen  
Enthält Anlagen
1292/XX  
Ö 12  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 14  
Verschiedenes      
Ö 15  
Nächste Sitzung 14. November 2019      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen