Tagesordnung - 24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur   

 
 
Bezeichnung: 24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
Datum: Di, 04.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 13., 15. und 19. Sitzung      
Ö 3  
Schulneubau und -sanierung auf das richtige Gleis setzen.  
Enthält Anlagen
0568/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den jeweiligen Stellen dafür einzusetzen, Schulneubau und Schulsanierung durch folgende Maßnahmen zum Erfolg zu führen:

 

  1. Das Bezirksamt möge sich für eine transparente Konstruktion der Zusammenarbeit mit der HOWOGE einsetzen. Die Belange des Bezirks müssen auch im neuen Konstrukt sichergestellt sein. Zudem sind unbedingt die Eigentumsfrage im Insolvenzfall und die Haftungsfrage bei Gewährleistungsfällen zu klären.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den jeweiligen Stellen dafür einzusetzen, Schulneubau und Schulsanierung durch folgende Maßnahmen zum Erfolg zu führen:

 

  1. Das Bezirksamt möge sich beim Senat für einen realistischen Umgang mit Geldern und Zahlen einsetzen. Hierfür soll ein externer Gutachter eingesetzt werden, der anders als beim Gebäude-Scan 2016 nach einheitlichen Maßstäben den Sanierungsbedarf feststellt.

 

  1. Das Bezirksamt möge sich für eine weitere Lockerung im Schulbaurecht einsetzen. Hier wären Erleichterungen ähnlich derer des Baus von Flüchtlingsunterkünften denkbar. Zudem sollte die Mitwirkung der Schulgemeinschaft auf Aspekte wie die Gestaltung von Schulhöfen begrenzt bleiben.

 

  1. Das Bezirksamt möge sich für eine transparente Konstruktion der Zusammenarbeit mit der HOWOGE einsetzen. Die Belange des Bezirks müssen auch im neuen Konstrukt sichergestellt sein. Zudem sind unbedingt die Eigentumsfrage im Insolvenzfall und die Haftungsfrage bei Gewährleistungsfällen zu klären.

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert die zugesagte Einrichtung der Geschäftsstelle Schulbauoffensive im Bezirk umzusetzen.

 

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, sich bei den jeweiligen Stellen dafür einzusetzen, Schulneubau und Schulsanierung durch folgende Maßnahmen zum Erfolg zu führen:

1. Das Bezirksamt möge sich für eine transparente Konstruktion der Zusammenarbeit mit der HOWOGE einsetzen. Die Belange des Bezirks müssen auch im neuen Konstrukt sichergestellt sein. Zudem sind unbedingt die Eigentumsfrage im Insolvenzfall und die Haftungsfrage bei Gewährleistungsfällen zu klären.

 

Im November 2018 haben der Senat und die HOWOGE einen Rahmenvertrag zum Schulneubau geschlossen. Der Rahmenvertrag legt folgende Eckpunkte fest:

 

  • Erbbaurechte an landeseigenen Grundstücken werden zugunsten der HOWOGE vergeben, die Grundstücke selbst verbleiben im Eigentum des Landes;
  • die HOWOGE errichtet und saniert Schulgebäude auf eigene Rechnung und nimmt hierfür Darlehen vorwiegend öffentlicher Banken in Anspruch;
  • die Schulgebäude werden langfristig an die Bezirke als Schulträger vermietet, die zugleich übliche Bewirtschaftungsaufgaben übernehmen;
  • Amortisierung der Darlehen durch die Mieten;
  • das Eigentum an den Gebäuden geht am Ende der Laufzeit des Erbbaurechts grundsätzlich entschädigungslos an das Land Berlin über;
  • Übernahme des baulichen Unterhalts durch die HOWOGE während der Gewährleistungsphase von fünf Jahren nach Fertigstellung der Gebäude; anschließend sind auch hierfür die Bezirke zuständig;

 

Der Rahmenvertrag sieht vor, dass zur Abstimmung der Zusammenarbeit der Schulbaupartner ein Lenkungsgremium gebildet wird. Im Lenkungsgremium wird das Bezirksamt durch die Bezirksstadträtin für Bildung, Schule, Kultur und Sport vertreten.

 

In einem Sideletter zum Rahmenvertrag erklären die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie, Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen und die HOWOGE, dass die Bezirke keine finanziellen Nachteile aus dem HOWOGE-Modell haben sollen. Das heißt, ihnen werden alle Belastungen aus dem Modell, die bei einer Bauausführung in Eigenregie oder durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nicht entstehen würden, ausgeglichen. Dies gilt auch für einmalige Transaktionskosten (Wertermittlung, Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuchamt) die die HOWOGE im Grundsatz übernimmt und die Bestandteil der Miete werden. Alternativ kann der Bezirk diese Kosten übernehmen, um die Miethöhe zu reduzieren. Dann erhält er im Jahr des tatsächlichen Aufwands eine entsprechende Basiskorrektur. Dies gilt auch für andere unvorhergesehene einmalige Belastungen.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird sicherstellen, dass diese Ausgleichsmechanismen keinen Einfluss auf die Kosten- und Leistungsrechnung haben und damit nicht zu Verzerrungen bei interbezirklichen Vergleichen führen werden. Die Senatsverwaltung für Finanzen stellt klar, dass die Bezirke auch für die der HOWOGE gehörenden Gebäude die übliche Zuweisung für den baulichen Unterhalt für Schulgebäude in Höhe von derzeit 1,32 % des Wiederbeschaffungswertes ab Gebäudefertigstellung erhalten.

 

Die Senatsverwaltungen und die HOWOGE bekräftigen zudem, dass Schulneubauten grundsätzlich auf landeseigenen Grundstücken realisiert werden, an denen Erbbaurechte zugunsten der HOWOGE bestellt werden. Sollte im Einzelfall dennoch die Anschaffung eines Grundstücks notwendig werden, kann der jeweilige Bezirk dies vor Realisierung des Bauvorhabens mit Mitteln aus den Grundstücksankauffonds oder aus seinen investiven Zuweisungen vornehmen.

 

Ebenso wird bekräftigt, dass bei Neubauvorhaben das Bedarfsprogramm von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf Grundlage der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) im Einvernehmen mit dem jeweiligen Bezirk und unter Mitwirkung der HOWOGE im Sinne einer Baudienststelle erstellt wird. Partizipationsverfahren sind vor der Einreichung des Bedarfsprogramms zur Prüfung durchzuführen. In Sanierungsfällen ist das Partizipationsverfahren vor Bestätigung des Sanierungskonzepts durch den Schulträger bzw. gegebenenfalls vor Einreichung des Bedarfsprogramms zur Prüfung durchzuführen.

 

Bei Sanierungsfällen hat grundsätzlich der Weiterbetrieb der Schule und damit die Unterrichtsversorgung den Vorrang. Ausnahmen sind möglich, wo dies aus zwingenden baufachlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Eine sehr enge Abstimmung zwischen HOWOGE und Schulträger ist hier erforderlich und durch das Bestätigungserfordernis des Sanierungskonzepts durch den Schulträger gewährleistet. Die Hausmeisteraufgaben verbleiben bei dem Bezirk.

 

Der Verkauf oder die Beleihung der Schulgebäude bzw. Erbbaurechte durch die HOWOGE ohne Zustimmung des Landes Berlin, vertreten durch den Bezirk als Schulträger, wird nicht möglich sein. Die Erbbaurechtsverträge werden so gestaltet, dass für beide Konstellationen die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich ist. Nach der gesetzlichen Regelung ist eine Veräerung oder eine Beleihung ohne diese Zustimmung unwirksam. Für die Erteilung der Zustimmung wäre der jeweilige Bezirk als Schulträger zusndig, da das eigentliche Grundstück aufgrund der Schulnutzung die ebenfalls bei der Erbbaurechtsbestellung notariell festgeschrieben wird weiterhin im Fachvermögen Schule des Bezirks verbleibt.

 

Der Bezirk als Mieter der jeweils gesamten Schule (Gebäude, Außenanlagen, Sportflächen) ist zur Untervermietung berechtigt. Eine Teilvermietung an Dritte durch die HOWOGE ist damit ausgeschlossen, zumal die Mietverträge während der Grundmietzeit beidseitig nicht kündbar sind.

 

Das Berliner Schulgesetz beinhaltet bereits Regelungen für die Partizipation von Schulgemeinschaften (vgl. Paragraf 76 Absatz 3 SchulG). Demnach müssen schulische Gremien im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen angehört werden. Mit dem Beschluss der Taskforce Schulbau, Partizipation als Regelverfahren im Rahmen der Schulbauoffensive zu gewährleisten, erhalten Schulgemeinschaften und Gremien künftig die Möglichkeit, direkt an den Planungen der Schulen mitzuwirken und mitzuentscheiden.

 

Die Einbeziehung von Schulgemeinschaften und schulischen Gremien in den Planungsprozess soll frühzeitig erfolgen, damit ihre Vorschläge berücksichtigt werden können.

 

Schulgemeinschaften, Gremien und ggf. auch außerschulische Nutzergruppen sollen aktiv an der Entwicklung von pädagogisch-räumlichen Lösungen mitwirken können. Damit wird eine höhere Akzeptanz des Schulbauvorhabens bei den Schulgemeinschaften erreicht. Zudem wird die bauliche Lösung besser an die Bedarfe der Schulen angepasst.

 

Durch die Partizipation soll eine neue kommunikative Planungskultur zwischen Verwaltung, Politik und den Schulgemeinschaften entstehen. So können die Eigenverantwortung der Planungsbeteiligten gestärkt, Konflikte vermieden und Planungs- und Bauprozesse zügiger durchgeführt werden.

Die Zuständigkeit für die Durchführung von Partizipationsverfahren ist abhängig von der jeweiligen „Fallgruppe“ eines Schulbauvorhabens (Schulsanierung, Schulerweiterung, Schulneubau). Die Bezirke sind zuständig für Schulsanierungen sowie für Schulumbau- und Erweiterungsmaßnahmen.

 

Bei Schulsanierungen handelt es sich in der Regel um technisch determinierte Baumaßnahmen ohne nennenswerte funktionelle Änderungen wie z.B. die Erneuerung und Instandsetzungen von Dächern, Fenstern oder Sanitäranlagen. Die Schulgemeinschaften und schulischen Gremien sollen vor Beginn und während der Baumaßnahme durch das zuständige Schulamt über die anstehenden Bauarbeiten informiert werden. Mögliche Einschränkungen im Schulablauf, Beeinträchtigungen oder Konflikte sollen im Rahmen von Konsultationsgesprächen diskutiert werden.

 

Bei Schulumbauten und Erweiterungen sind die Interessen der Nutzergruppen in einem höheren Maß betroffen als bei reinen Sanierungsmaßnahmen. Vor allem, wenn Änderungen des Raumprogramms und/oder Änderungen der Platzkapazität eingeplant sind. Dadurch werden die räumlich-funktionelle Struktur, die pädagogischen Angebote einer Schule und die Schulorganisation beeinflusst. Eine Mitgestaltung der Nutzergruppen an der Entwicklung von räumlich-pädagogischen Konzepten im Rahmen eines strukturierten Partizipationsverfahrens ist erforderlich.

 

Wichtig ist, dass das Partizipationsverfahren in einer frühen Planungsphase stattfindet. Nur so können die Belange der Nutzergruppen in die Bedarfsprogramme und damit in die Auslobungstexte von Wettbewerbsverfahren einfließen. Die Möglichkeiten der Mitentscheidung sind gegeben, wenn ein Wettbewerbsverfahren geplant ist. Zukünftig soll eine Vertretung der Schulgemeinschaft als stimmberechtigte Sachpreisrichterin oder -richter im Rahmen von Wettbewerbsverfahren an den Sitzungen des Preisgerichts teilnehmen.

 

Das Bezirksamt ist der Ansicht, dass das im Rahmenvertrag geregelte Modell und die Präzisierungen des Sideletters sowie die Leitlinien zur Partizipation der Taskforce Schulbau sowohl die Belange der Bezirke als auch die notwendige Beteiligung aller Betroffenen im Rahmen der Schulbauoffensive ausreichend berücksichtigt.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 19. November 2019

 

 

___________________ _____________________

Hikel Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

   
    21.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.9 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur überwiesen.

   
    02.05.2018 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 4 - vertagt
   

Der Antrag wird auf die 21. Sitzung des Ausschusses vertagt.

   
    04.12.2018 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

BV Schulze trägt vor, dass er nach Beratung in seiner Fraktion vorschlägt, die Punkte 2 und 4 zu streichen.

Somit besteht der Änderungsantrag aus den ursprünglichen Punkten 1 und 3.

 

BzBm Herr Hikel äußert sich zu dem Antrag.

 

Der Gebäudescan 2016 diente dazu, den Sanierungsstau erstmalig für alle 12 Bezirke einheitlich zu erfassen. Dazu wurden einheitliche Kostenkennwerte für Flächen, Bauteile und Gebäude festgelegt. Anders als im Auftrag dargestellt, wurden somit sehr wohl einheitliche Maßstäbe und Grundlagen für die bezirksübergreifende Bewertung des Sanierungsstaus geschaffen. Letztendlich legte diese Erhebung den Grundstein für den Schulausgabenplafond 2017 bis 2026 in Höhe von 5,5 Mrd. €. Es bleibt jedoch festzustellen, dass nicht alle Kosten, insbesondere für Honorare und etwaige Außenanlagen erfasst wurden. Das gilt jedoch ebenfalls für alle Bezirke und ließe sich im Nachgang einfach und einheitlich korrigieren. Zu beachten ist, dass die Statuserhebung den Sanierungsstau überschlägig ausweist, ohne jedoch konkrete Maßnahmen vor Ort im Detail zu beschreiben. Dafür bedarf es vertiefender Feinplanungen, die zwischen den Fachabteilungen und Nutzern unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs abzustimmen sind. Daraus resultierende Maßnahmen werden im Rahmen der Fortschreibung im Finanzierungs- bzw. Schulbaufahrplan erfasst.

 

Beauftragungen von externen Gutachtern sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend, da es aktuell darum geht, konkrete Maßnahmenpakete aus der Statuserhebung zu bilden. Vielmehr ist jedoch fraglich, ob die externen Planer und Unternehmen die Sanierungsmittel im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzen können.

Die Fraktionen von SPD und Grünen schlagen zusätzlich eine Streichung des 1. Punktes aus dem Antrag vor.

 

Der Antrag wird in der geänderten Fassung abgestimmt und angenommen.

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.1 - vertagt
   

vertagt

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den jeweiligen Stellen dafür einzusetzen, Schulneubau und Schulsanierung durch folgende Maßnahmen zum Erfolg zu führen:

 

  1. Das Bezirksamt möge sich für eine transparente Konstruktion der Zusammenarbeit mit der HOWOGE einsetzen. Die Belange des Bezirks müssen auch im neuen Konstrukt sichergestellt sein. Zudem sind unbedingt die Eigentumsfrage im Insolvenzfall und die Haftungsfrage bei Gewährleistungsfällen zu klären.

 

Herr BV Schulze begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schulze

 

Herr BV Schulze stellt einen Änderungsantrag.

 

Der Änderungsantrag von Herrn BV Schulze wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD(1) und der Fraktionslosen Zielisch bei Enthaltung der AfD(1) und des Fraktionslosen Kapitän abgelehnt.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Fraktionslosen Zielisch bei Enthaltung der Gr. FDP und des Fraktionslosen Kapitän beschlossen.

   
    22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.4 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Kenntnis genommen

Ö 4  
Einrichtung von weiteren Neuköllner Koordinierungsstellen  
Enthält Anlagen
0616/XX  
Ö 5  
Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes  
Enthält Anlagen
0726/XX  
Ö 6  
Einführung eines elektronischen Klassenbuches - Reduzierung der Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0728/XX  
Ö 7  
Zentrale Erfassung und Veröffentlichung aller Tage der offenen Türen an den Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0730/XX  
Ö 8  
Der Berliner Luftbrücke in Neukölln angemessen gedenken und Neuköllner Jugendliche darüber informieren  
Enthält Anlagen
0824/XX  
Ö 9  
Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben  
Enthält Anlagen
0859/XX  
Ö 10  
Mehr Photovoltaikanlagen für Neuköllner Gebäude in öffentlicher Hand  
Enthält Anlagen
0984/XX  
Ö 11  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Nächste Sitzung 08. Januar 2019      
               
 
 

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