Herr Hikel erläutert die Intention des Antrages. Frau Fuhrmann fragt, was es für Maßnahmen geben solle?
Herr BzStR Blesing erklärt, dass die Situation an der Stelle dort bekannt ist. Aus Sicht des Antragstellers erscheint die Situation einfach, aber bei einer näheren Prüfung komplex.
Herr Voskamp erklärt zur Situation am Agnes-Straub-Weg, dass es sich vor Ort so darstellt, dass der Horst-Caspar-Steig insgesamt 4 m breit ist und für die rückwärtige Erschließung genutzt wird, was bedeutet, dass dort Feuerwehr, Krankenwagen und Baufahrzeuge hinein fahren müssen bei Bedarf. Die am Anfang des Horst-Caspar-Steigs aufgestellten Kipp-Poller sind nur unregelmäßig aufgestellt, vermutlich hat mittlerweile „jeder“ den entsprechenden Dreikantschlüssel. Die einzige Lösung wäre eine Reglung mit der dortigen Wohnungsbaugesellschaft zur Schaffung einer abgeschlossenen Schranke, ähnlich wie bei Privatgrundstücken. Beruflich bedingte Durchfahrten benötigen dann aber einen Schlüssel. Dies ist äußerst schwierig umzusetzen. Die entsprechende Schrankenlösung ist in Neukölln nur im Martin-Märlein-Weg zu finden. Herr Voskamp äußert, dass es seiner Auffassung nach keine zufriedenstellende Lösung an der Stelle gibt. Der Zugang muss gewährleistet und kann nicht komplett verschlossen werden.
Herr Hikel hält eine Schranke auch nicht für zielführend, fragt jedoch, ob man baulich etwas tun könne? Könnte das Bezirksamt das Ordnungsamt verstärkter einsetzen? Er schlägt vor, den Antrag dahingehend zu ändern, dass das Ordnungsamt beauftragt wird, verstärkter dort zu kontrollieren.
Der Antrag wird mit folgender ergänzender Änderung einstimmig beschlossen: „falls bauliche Maßnahmen nicht möglich sind, wird das Bezirksamt gebeten, das Ordnungsamt mit einer regelmäßigen Überwachung der Verkehrssituation zu beauftragen.“
Herr Mahlo fragt, ob es eine Beschilderung gibt, was Herr BzStR Blesing bestätigt.