Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die im Folgenden aufgeführten Immobilien (Häuser und Wohnungen) entsprechend dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf Leerstände zu überprüfen:
- Hasenheide 119
- Boddinstr. 5
- Juliusstr. 71/KMStr. 286
- Weisestr. 47
- Heidelberger Str. 15 – 18
- Mariendorfer Weg 41 - 48
- KMStr. 145
- KMStr. 183
- KMStr. 185/Karl-Marx-Platz 1
- Emser Str. 112. /Altenbraker Str. 30
- KMStr. 186/Thomasstr. 1 und 3
- Wipperstraße 5
Ursprungstext:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die im Folgenden aufgeführten Immobilien (Häuser und Wohnungen) entsprechend dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf Leerstände zu überprüfen und wieder einer Wohnungsvermietung zuzuführen. Dabei gilt diese Aufzählung als offizielle Anzeige von Leerständen an das BA.
- Hasenheide 119
- Boddinstr. 5
- Juliusstr. 71/KMStr. 286
- Weisestr. 47
- Heidelberger Str. 15 – 18
- Mariendorfer Weg 41 - 48
- KMStr. 145
- KMStr. 183
- KMStr. 185/Karl-Marx-Platz 1
- Emser Str. 112. /Altenbraker Str. 30
- KMStr. 186/Thomasstr. 1 und 3
- Wipperstraße 5
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 15. Juni 2016 ist das Bezirksamt gebeten worden, die im Beschluss aufgeführten Immobilien (Häuser und Wohnungen) entsprechend dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf Leerstand zu prüfen. Die Überprüfungen haben Folgendes ergeben:
Hasenheide 119:
sanierungsbedingter Leerstand (Genehmigungen liegen vor)
Boddinstr. 5:
sanierungsbedingter Leerstand (Genehmigungen liegen vor)
Juliusstr. 71 / Karl-Marx-Str. 286:
Alle betroffenen Wohnungen wurden saniert und dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt. Es handelt sich hierbei um eine Eckbebauung mit der Karl-Marx-Str. 278 (Karl-Marx-Str. 286 existiert laut Liegenschaftskataster nicht).
Weisestr. 47:
sanierungsbedingter Leerstand (Genehmigungen liegen vor)
Heidelberger Str. 15-18:
Die frühere Wohnbebauung wurde im Jahr 2016 mit Genehmigung abgerissen. Derzeit werden neue Wohnhäuser an gleicher Stelle errichtet.
Mariendorfer Weg 41-48:
Es handelt sich um den ehemaligen Standort des Schwesternwohnheims des Krankenhauses Neukölln. Das Gebäude soll zu Wohnzwecken umgebaut werden. Da es sich derzeit nicht um Wohnraum handelt, liegt keine Zweckentfremdung vor.
Karl-Marx-Str. 145:
sanierungsbedingter Leerstand (Genehmigungen liegen vor)
Karl-Marx-Str.183:
sanierungsbedingter Leerstand (Genehmigungen liegen vor)
Karl-Marx-Str.185 / Karl-Marx-Platz 1:
Die Adresse existiert laut Liegenschaftskataster und Ortsbesichtigung nicht. Sollte damit das Eckgebäude Karl-Marx-Straße / Karl-Marx-Platz neben Karl-Marx-Platz 2 gemeint sein, so handelt es sich um das Gebäude Karl-Marx-Str. 183.
Zur Karl-Marx-Str. 183 kann mitgeteilt werden, dass das Gebäude gegenwärtig saniert wird und deswegen leer steht. Eine Sanierungsgenehmigung liegt vor. Sie ersetzt gem. § 3 (6) Nr. 1 ZwVbVO die entsprechende Zweckentfremdungsgenehmigung. Daher ist das zu diesem Objekt eröffnete Amtsverfahren wieder eingestellt worden.
Emser Str. 112 / Altenbraker Str. 30:
Das Eckhaus steht überwiegend leer und befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das Amtsverfahren zum Leerstand ist noch nicht abgeschlossen.
Karl-Marx-Str.186 / Thomasstr. 1 und 3:
Verfahren wurde eingestellt. Derzeit gibt es keine Hinweise auf Leerstand (Thomasstr. 3 existiert laut Liegenschaftskataster nicht).
Wipperstr. 5:
Leerstand wegen geplanter Sanierung/Modernisierung ab 2020
Die Anträge auf Genehmigung des Leerstandes wurden im Januar 2016 gestellt und im Oktober 2017 abgelehnt. Zurzeit läuft das Widerspruchsverfahren.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 01.03.2018
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. GiffeyBiedermann
BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat