Frau Manteuffel berichtet, dass sie an beiden Kreuzungen bereits Zeugin mehrerer schwerer Unfälle gewesen ist. Zur Abschwächung der Unfallgefahren sollten die Kreuzungen daher mit separaten Linksabbiegerampeln ausgestattet werden.
Frau Dr. Giffey weist zunächst darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Prüfung und Entscheidung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz liegt. Grundsätzlich sind extra signalisierte Linksabbiegespuren aus allen Richtungen eines LZA-Knotens zwar möglich, erfordern aber einen erhöhten Platzbedarf. Bei beiden Lichtzeichenanlagen handelt es sich um alte Bestandsanlagen. Ob ohne einen Komplettumbau überhaupt technische Veränderungen möglich sind, kann nur von der Senatsverwaltung beurteilt werden.
Bei der LZA-Anlage im Knoten Blaschkoallee/Gradestraße/Britzer Damm sind in allen Richtungen separate Linksabbiegepfeile als Fahrbahnmarkierung vorhanden. Räumpfeile für den Innenbereich der Kreuzung mit entsprechenden Räumzeiten innerhalb der LZA-Programmschaltung sind ebenfalls vorhanden. Für den Knoten sind in der Polizeiunfallstatistik 28 Verkehrsunfälle für das gesamte Jahr 2015 registriert. Damit wird die Örtlichkeit bei der Polizei nicht als Unfallschwerpunkt geführt, gerade auch im Verhältnis zur starken Verkehrsbelastung.
Der Kreuzungsbereich Blaschkoallee/Späthstraße/Buschkrugallee ist vor einigen Jahren nur baulich umgestaltet worden. Bei der LZA handelt es sich nach wie vor um eine Alt-Anlage. Aus beiden Zuläufen der Buschkrugallee bestehen separate Linksabbiegesignale. Zu beobachten sind Staubildungen der Linksabbieger aus Richtung Treptow kommend, um in die Buschkrugallee abbiegen zu können. Hier könnte eine gesonderte Signalisierung hilfreich sein. Unfallzahlen konnte die Polizei zu diesem Knoten nicht mitteilen.
Insgesamt kann die Verwaltung aufgrund des nicht vorhandenen technischen Verständnisses für LZA-Programme eine Beschlussempfehlung nicht abgeben.
Mit der Ankündigung, für die im Antrag genannten Kreuzungsbereiche jeweils separate Anträge stellen zu wollen, wird der Antrag zurückgestellt.