Tagesordnung - 24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung  

 
 
Bezeichnung: 24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
Datum: Mo, 09.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 23. Sitzung (noch nicht bearbeitet, da BVV-Büro noch nicht zugegangen)      
Ö 3  
Plattformneutrale Fachverfahren  
1077/XIX  
Ö 4  
Vorbereitung der Ablösung von Windows 7  
1076/XIX  
Ö 5  
Online Bürgeramt für Neukölln  
1182/XIX  
Ö 6  
Bezirksamtsprotokolle  
1183/XIX  
Ö 7  
Erhaltung des Standortes "Frauenschmiede"  
1127/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die alte Dorfschmiede (z.B. in einem Interessenbekundungsverfahren) per Nutzungsvertrag an einen gemeinnützigen Träger, der sich „schwerpunktmäßig“ mit Frauenarbeit/-themen beschäftigt, übertragen werden kann, um den Standort als Frauenschmiede zu erhalten. Grundstück und Gebäude verbleiben im Besitz des Bezirksamtes.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, die alte Dorfschmiede analog zur Übertragung der Seniorenfreizeitstätten per Nutzungsvertrag an einen freien Träger zu übertragen, um den Standort als Frauenschmiede zu erhalten.
Grundstück und Gebäude verbleiben im Besitz des Bezirksamts.

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Es war dem Bezirksamt wichtig, den Treffpunkt in die Hände eines in der Frauenarbeit anerkannten Trägers zu legen. Der Frauentreffpunkt im Wohnhaus der historischen Schmiede befindet sich seit November 2015 in der Trägerschaft der affidamento gGmbH. Im Frauenzentrum, das nun den Namen seines Trägers trägt, sind Frauen jeden Alters willkommen. Frauen verschiedener Herkunft und mit unterschiedlichen religiösen Weltanschauungen sollen das Haus und seine Angebote mit eigenen Ideen bereichern und die vielfältigen Möglichkeiten nutzen können. Das Haus ist sowohl Treffpunkt und Begegnungsraum als auch Weiterbildungsstätte und Beratungseinrichtung.

Es kann mithin festgestellt werden, dass der Frauentreff auch nach dem Trägerwechsel ein frauenpolitisches Aushängeschild des Bezirks ist.

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den       . Juni 2017

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

   
    03.12.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.19 - überwiesen
    Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird einstimmig zugestimmt.

 

   
    12.01.2015 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - vertagt
    Frau Vonnekold geht zunächst davon aus, dass allen Fraktionen an einem Erhalt des Standor-tes gelegen ist

Frau Vonnekold geht zunächst davon aus, dass allen Fraktionen an einem Erhalt des Standortes gelegen ist. Da die Einrichtung mit dem bisherigen Träger nicht weitergeführt werden kann, soll das Bezirksamt mit diesem Antrag ersucht werden, die Frauenschmiede an einen anderen freien Träger zu übertragen. Wegen der für einen Träger wahrscheinlich zu hohen Kosten wird vorgeschlagen, das Haus ohne Erhebung von Miete und Betriebskosten zu vergeben. Einzig für eigene Aktivitäten des Trägers sollten anteilige Betriebskosten erhoben werden.

 

Herr Buschkowsky erinnert daran, dass es für eine kostenfreie Überlassung einer besonderen Ermächtigung bedarf. Anders als dies bei Sportanlagen und Jugendeinrichtungen der Fall ist, gibt es eine solche Regelung für den Frauentreffpunkt nicht. Er unterliegt insoweit der Kostenpflicht. Für die Frauenschmiede mit einer Mietfläche von 134 m² wären bei einer exklusiven Nutzung durch einen Dritten nach Auswertung des Infrastrukturkostenträgers ein Nutzungsentgelt von 700 € und eine Betriebskostenvorauszahlung von 600 € zu entrichten. Das Bezirksamt musste im Übrigen feststellen, dass der IB (Internationaler Bund) nur Miete für einen Raum gezahlt, aber offensichtlich das ganze Haus genutzt hat. Auf wessen Veranlassung das zurückgeht, wird derzeit geprüft. Frau Edler legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass sie mit dem Vermietungsgeschäft überhaupt nichts zu tun hatte. Dies oblag ausschließlich den Gebäude verwaltenden Dienststellen.

 

Auf Hinweis von Herrn Buschkowsky, dass auch die Schmiede Miete entrichtet, vertritt Frau Vonnekold die Auffassung, dass die beiden Einrichtungen unterschiedlich zu betrachten und zu behandeln sind. Während die Schmiede ein Wirtschaftsbetrieb ist, handelt es sich bei dem Frauentreffpunkt um ein Projekthaus. Diese Sichtweise kann sich Herr Buschkowsky nicht zu eigen machen. Er verweist darauf, dass auch die Sozialorganisationen bekanntlich durchaus Wirtschaftsbetriebe sind. Man spricht nicht von ungefähr von der Sozialindustrie.

 

Frau Vonnekold würde sich ein klares Bekenntnis des Bezirksamtes zur Aufrechterhaltung der Angebotsstrukturen zur Förderung der Emanzipation von Frauen wünschen. Sie befürchtet, dass das Bezirksamt bei kompletter Übergabe an einen Träger keine inhaltlichen Zuständigkeiten mehr hat. Hierzu setzt Herr Buschkowsky Kenntnis voraus, dass eine solche Mischform von Träger und Behörde heute rechtlich nicht mehr zulässig ist. Da eine klare rechtliche Trennung erforderlich ist, hat das Bezirksamt beispielsweise auch die Seniorenfreizeitstätten abgegeben. Und das war auch der Grund, dass Frau Edler im Wege der Dienstaufsicht angewiesen werden musste, die illegale Leiharbeit durch Arbeitnehmerüberlassung sofort zu beenden. Wenn die sechs in der Frauenschmiede eingesetzten FAV-Kräfte Klage auf Dauereinstellung beim Bezirksamt eingereicht hätten, dann hätten sie obsiegt.

(FAV iSv Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II).

 

Frau Edler weist den Vorwurf zurück, denn sie hatte niemals das Direktionsrecht und keine Verträge geschlossen, nach ihrer Rechtsauffassung war es keine illegale Leiharbeit. Herr Buschkowsky hält die rechtlichen Erwägungen der Gleichstellungsbeauftragten für dahin gestellt. Seines Erachtens zählt hier nur die eindeutige Rechtsposition des Bundsverwaltungsgerichts. Unabhängig davon macht er deutlich, dass die Grundsatzentscheidung, ob die Frauenschmiede künftig durch die Gleichstellungsbeauftragte selbst geführt oder an einen Träger vergeben wird, allein bei Frau Edler liegt. Diese äußert sich dahingehend, dass sie gem. § 21 LGG (Landesgleichstellungsgesetz) andere Aufgabenbereiche hat und daher keine Kurse organisieren kann. Die Befürchtung von Frau Vonnekold, keinen inhaltlichen Einfluss auf die Arbeit nehmen zu können, teilt sie nicht. Inhaltliche Vorgaben können durchaus in die Vertragsgestaltung einfließen. Insoweit spricht sich Frau Edler für die Übergabe der Einrichtung an einen Träger aus. Allerdings hat sie ebenfalls Zweifel, dass ein Träger in der Lage ist, die in Rede stehenden Beträge zu entrichten. Sie bittet im Nachgang zur Sitzung, ihre konzeptionellen Überlegungen dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Aus Sicht von Frau Vonnekold stiehlt sich Herr Buschkowsky billig aus der Verantwortung, wenn er sich hinter Frau Edler versteckt. Ihr drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass er es genießt, Frau Edler in Schwierigkeiten zu bringen. Diese hätte nur eine wirkliche Entscheidungsbefugnis, wenn ihr auch entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt rden. So wie im Falle des Wachschutzes an Schulen wären auch finanzielle Zugeständnisse an den künftigen Träger eine bewusste politische Entscheidung. Ein aktives Bekenntnis zur Frauenförderung sollte sich das Bezirksamt schließlich auch etwas kosten lassen dürfen.

 

Herr Buschkowsky verweist zunächst darauf, dass er sich keineswegs hinter Frau Edler versteckt. Die Gleichstellungsbeauftragte hat ihm unmissverständlich klar gemacht, dass ihn ihre Arbeit überhaupt nichts angeht. Ihr Sendungsbewusstsein, autark zu sein, hat sie im Übrigen auch schriftlich zum Ausdruck gebracht. Frau Edler stellt klar, dass diese Beschreibung zuerst vom Bürgermeister in der Beantwortung einer Großen Anfrage verwendet wurde und sie schriftlich auf ihrer Entscheidungsbefugnis beharrt hat, weil ihr die Pistole auf die Brust gesetzt worden ist, die Einrichtung zu schließen. Dabei hat das Bezirksamt bereits 1990 beschlossen, den Frauentreffpunkt der Frauenbeauftragten zu unterstellen. Herr Buschkowsky hält dagegen, dass diese Aussage schlichtweg Unfug ist. Frau Edler ist zu keiner Zeit zur Schließung der Frauenschmiede aufgefordert, sondern lediglich angewiesen worden, die FAV-Maßnahmen wegen der für das Bezirksamt rechtlich möglicherweise ungünstigen Konsequenzen sofort zu beenden. Zum damaligen Zeitpunkt hatte das Bezirksamt auch noch keine Kenntnis davon, dass der IB bereits seine Kündigung ausgesprochen hatte. Auf Nachfrage erklärt Frau Edler, dass die Entscheidung ihr vom Träger ohne Gründe mitgeteilt wurde. Sie weiß aber, dass der IB aufgrund der Umstrukturierung in eine gemeinnützige GmbH und neuer Geschäftführung alle Maßnahmen auf den Prüfstand stellte und deshalb unter Vorbehalt kündigte.

 

Den Vorwurf, die Gleichstellungsbeauftragte finanziell im Regen stehen zu lassen, kann Herr Buschkowsky ebenfalls nicht gelten lassen. Mit dem Auftrag, sie mit Frauenpolitik zu füllen, steht ihr eine eigene ausfinanzierte Immobilie zur Verfügung. Hinzu kommt ein Kampagnenetat von 7.000 € im Jahr. Das kann, wie Frau Edler selbst sagt, nicht jede bezirkliche Gleichstellungsbeauftragte von sich behaupten. Richtig ist, dass das Bezirksamt politische Entscheidungen wie Wachschutz an Schulen treffen kann. Bei der Bewirtschaftung von Gebäuden gibt es aber klare rechtliche Regeln, über die sich das Bezirksamt auch politisch nicht hinwegsetzen kann.

 

Zum Vorschlag von Herrn Schloßmacher, dass sich Frau Edler und das Facility Management nochmals zusammensetzen sollten, wiederholt Herr Buschkowsky, dass die weitere Vorgehensweise von der Entscheidung der Gleichstellungsbeauftragten abhängt. So wie er meint, es herausgehört zu haben, neigt Frau Edler eher zur Variante der Überführung der Frauenschmiede in freie Trägerschaft. In einem solchen Fall müsste die Einrichtung ausgeschrieben werden. Richtig ist, dass dann frauenpolitische Inhalte durchaus vertraglich geregelt werden könnten. Allerdings muss dem Träger auch die Möglichkeit der Refinanzierbarkeit eingeräumt werden. Insoweit könnte ihm nicht auferlegt werden, nur kostenlose Angebote zu unterbreiten. Er macht abermals unmissverständlich deutlich, dass es eine Ausschreibung zur kostenlosen Nutzung der Frauenschmiede nicht geben wird.

 

Auf Nachfrage von Frau Vonnekold, inwieweit sich die BVV mit der Entscheidung über den Antrag Zeit lassen, erklärt Herr Buschkowsky, dass er natürlich davon ausgeht, dass die Frauenschmiede nicht geschlossen, sondern vorerst von der Gleichstellungsbeauftragten öffentlich betrieben wird.

 

Der  Antrag wird z u r ü c k g e s t e l l t.

 

   
    09.02.2015 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - vertagt
    Für die Fraktionen der SPD und CDU stellt Herr Schloßmacher folgenden Änderungsantrag

Für die Fraktionen der SPD und CDU stellt Herr Schloßmacher folgenden Änderungsantrag.

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die alte Dorfschmiede (z.B. in einem Interessenbekundungsverfahren) per Nutzungsvertrag an einem gemeinnützigen Träger, der sich „schwerpunktmäßig“ mit Frauenarbeit/-themen beschäftigt, übertragen werden kann, um den Standort als Frauenschmiede zu erhalten. Grundstück und Gebäude verbleiben im Besitz des Bezirksamtes.“

 

Mit diesem Änderungsantrag soll auf ein schnelles und effizientes Verfahren zur Erhaltung des Frauentreffpunktes abgezielt werden.

 

Die Forderung von Frau Vonnekold und Herrn Licher nach einer kostenfreien Überlassung weist Herr Liecke mit dem Hinweis auf für die Verwaltung bindende Rechtsgrundlagen zurück. Er spricht sich stattdessen für die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens mit Anforderungsgewichtungen aus. Mit dieser Verfahrensart erhält die Verwaltung die Handhabe, Anforderungsbestimmungen (z.B. Höhe der anvisierten Miete) bei Bedarf mit dem Trägerinteressenten neu zu verhandeln, um so einen gemeinsamen Konsens zu finden.

 

Dem Wunsch aller Fraktionen entsprechend, sagt Herr Liecke zur nächsten Sitzung am 9.03.2015 ein ausgearbeitetes Interessenbekundungskonzept zu. Die Erstellung des inhaltlichen Konzepts erfolgt eigenständig durch Frau Edler. Das Facility Management wird hinsichtlich vergaberechtlicher Bestimmungen beratend tätig sein.

 

Der Antrag der Fraktion der Grünen und Linken sowie der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU werden z u r ü c k g e s t e l l t.

   
    09.03.2015 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Erhaltung des Standortes "Frauenschmiede"

Frau Dr. Giffey weist einleitend darauf hin, dass das Bezirksamt die Frauenschmiede für einen wichtigen Bestandteil der bezirklichen Fraueninfrastruktur hält. Insoweit besteht vom Grundsatz her Einvernehmen, dass der Standort erhalten bleiben soll. Unterschiedliche Sichtweisen gibt es jedoch hinsichtlich der Konditionen. Die von den Fraktionen der Grünen und Linken geforderte kostenfreie Überlassung ist dem Bezirksamt aus den bekannten rechtlichen Gründen nicht möglich. Das Bezirksamt wird daher in das Interessensbekundungsverfahren mit einer Mietzinsforderung in Höhe von monatlich 700 € zzgl. einer Betriebskostenvorauszahlung von 600 € gehen. Am Beispiel der Entgeltordnung für das Gemeinschaftshaus macht Frau Dr. Giffey deutlich, dass im Auswertungsverfahren selbst sich durchaus noch Verhandlungsspielräume und Minderungstatbestände ergeben können. Es ist allerdings nicht möglich, dies schon in der Ausschreibung zu publizieren.

 

Die Leistungsbeschreibung in inhaltlicher Hinsicht ist durch Frau Edler erfolgt. Das Angebotsspektrum soll u.a. offene Kommunikations- und Gruppenangebote, Kurse und Seminare sowie Beratungen zu unterschiedlichen Problemstellungen umfassen und die Bedarfslagen der Neuköllner Frauen berücksichtigen.

 

Das Interessensbekundungsverfahren dient dazu, die Trägerlandschaft zu eruieren. Dessen Auswertung ist dann die Grundlage für die tatsächliche Ausschreibung. Auch wenn eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden kann, so wird angesichts der erforderlichen Zeitabläufe eine Vergabe der Schmiede realistisch nicht vor Oktober 2015 möglich sein.

 

Frau Vonnekold kann sich nicht vorstellen, wie ein seriöser Träger die Aufwendungen für Miete, Betriebskosten und Mitarbeiter aufbringen soll. Für sie passt es nicht zusammen, dass das Bezirksamt  auf der einen Seite Miete und auf der anderen Seite die Vorhaltung kostenloser bzw. –günstiger Angebote fordert. Dies kann ihres Erachtens nur zu Lasten der Angebotsstruktur gehen. Dies lehnt sie ab, weil sie weder kommerzielle Angebote und lange Wartezeiten für Beratungen will. Sie reicht zwei Änderungsanträge ein.

 

Variante 1

Das Bezirksamt wird ersucht, mit einem geeigneten Träger einen Nutzungsvertrag zum Betrieb der Schmiede abzuschließen, in dem dieser sich verpflichtet, Beratungs- und Bildungsangebote sowie garantierte Öffnungszeiten kostenfrei oder zu sozialverträglichen Kosten in einem Gegenwert von mindestens 8.400 € für die Besucherinnen der Frauenschmiede zur Verfügung zu stellen und die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirks logistisch zu unterstützen. Dafür verzichtet das Bezirksamt auf die Erhebung einer Miete.

 

Variante 2

Das Bezirksamt wird ersucht, mit einem geeigneten Träger einen Nutzungsvertrag zum Betrieb der Schmiede abzuschließen. Parallel dazu ist ein Leistungsvertrag zur Erbringung von für die Nutzerinnen kostenfreien bzw. sozialverträglichen kostenreduzierten beratungs- und Bildungsangeboten und garantierten freien Öffnungszeiten abzuschließen. Die Finanzierung des Leistungsvertrages erfolgt aus den Mieteinnahmen des Nutzungsvertrages. Die Mieteinnahmen sind in voller Höhe für den Leistungsvertrag zu nutzen.

 

Frau Edler sieht sich nicht in der Lage, die Schmiede ohne zusätzliches Personal langfristig selbst zu betreiben, und plädiert insoweit für eine Übertragung an einen freien Träger. In inhaltlicher Hinsicht kann das Bezirksamt über die Leistungsbeschreibung noch immer Einfluss auf die Arbeit in der Frauenschmiede nehmen. Ihrer Berechnung nach fallen für den Träger rd. 22.000 € im Jahr an Kosten an. In Anbetracht dessen würde sie es begrüßen, wenn die Möglichkeit der Mietminderung festgeschrieben werden könnte.

 

Frau Dr. Giffey erläutert nochmals, dass die Miete nicht mit der Leistung des Trägers verrechnet werden kann. Solche Kompensationsgeschäfte sind nach der LHO genauso unzulässig wie die Ankündigung eventueller Mietminderungen im Interessensbekundungsverfahren. Das Argument, dass ein Träger noch dazuzahlen muss, wenn er die Schmiede betreiben will, hält sie für zu kurz gegriffen. Natürlich kann ein Träger sein Konzept nicht nur auf die Einnahmen aus Kursgebühren stützen. Es ist bei den freien Trägern allgemein üblich, dass sie sich über akquirierte Projekte, Fördergelder und Drittmittel unterschiedlichster Bereiche finanzieren.

 

Frau Vonnekold spricht nochmals für ihren Änderungsantrag Variante 2 aus, den sie zur Abstimmung stellt.

 

Dieser wird mit 3 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen a b g e l e h n t.

 

Sodann erfolgt eine Abstimmung über den in der letzten Sitzung eingebrachten Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU.

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die alte Dorfschmiede (z.B. in einem Interessenbekundungsverfahren) per Nutzungsvertrag an einem gemeinnützigen Träger, der sich „schwerpunktmäßig“ mit Frauenarbeit/-themen beschäftigt, übertragen werden kann, um den Standort als Frauenschmiede zu erhalten. Grundstück und Gebäude verbleiben im Besitz des Bezirksamtes.“

 

Mit 10 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen b e s c h l o s s e n.

 

2

 

   
    25.03.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgen-der Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die alte Dorfschmiede (z.B. in einem Interessenbekundungsverfahren) per Nutzungsvertrag an einen gemeinnützigen Träger, der sich „schwerpunktmäßig“ mit Frauenarbeit/-themen beschäftigt, übertragen werden kann, um den Standort als Frauenschmiede zu erhalten. Grundstück und Gebäude verbleiben im Besitz des Bezirksamtes."

 

Redebeiträge: Fr. BV Hall-Freiwald, FR. BV Vonnekold, Hr. BV Schloßmacher, Fr. BzStR’in Dr. Giffey, Hr. BV Licher, Hr. BV Kringel, Fr. BV Vonnekold, Fr. BzStR’in Dr. Giffey, Hr. BV Kontschieder, Hr. BV Hikel, Hr. BV Schloßmacher, Fr. BV Vonnekold

 

Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.

   
    19.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.11 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    zur Kenntnis genommen

zur Kenntnis genommen

Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Nächste Sitzung 20. April 2015      
               
 
 

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