Herr Schloßmacher erklärt, dass die Fraktion auf Grund eines Vorgespräches mit dem Leiter des Amtes für Bürgerdienste vermutet, dass der Antrag wahrscheinlich falsch formuliert wurde und es anstatt „digitale Beglaubigung“ „elektronische Beurkundung“ heißen müsse. Insofern müsste der Antrag vor Neuberatung erst umformuliert werden. Herr Blesing schlägt vor, dass Herr Kalusa wenigstens einen rechtlichen Überblick gibt. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.
Herr Kalusa erklärt zunächst Grundsätzliches zum Thema Beglaubigungen. Er weist darauf hin, dass elektronische Beglaubigungen kein Thema im Moment darstellen. Sollten sich dort Änderungen ergeben, ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hier federführend (ITDZ). Die Möglichkeit, digitale Beurkundungen durchzuführen muss bis zum 01.01.2014 technisch umgesetzt sein. Die Einführung der digitalen Beurkundungen gab es bereits seit 2009, in Berlin ist sie ab Juli 2013 geplant. Es handelt sich um eine bundesgesetzliche Rahmenrechtsregelung, die Länder können diese jedoch eigenständig ausgestalten. Sinn und Zweck ist, Geburten und Eheschließungen digital in einem Register aufzunehmen, die elektronische Signatur bedeutet hier jedoch nur, dass der Standesbeamte befugt ist, die Daten elektronisch zu erfassen. Es müssen aber alle bereits vorhandenen Daten in das Register eingearbeitet werden, um die aktuellen einpflegen zu können. Es gibt bis jetzt nur Probeläufe. Es ist jedoch vorgeschrieben, dass die Einarbeitung nur durch Standesbeamte erfolgt, damit werden weitere zeitliche Kapazitäten der Standesbeamten gebunden. Zusätzliches Personal ist für diese Aufgabe nicht vorgesehen. Es wird derzeit noch landesweit diskutiert, wie die Fälle tatsächlich eingegeben werden sollen.
Es wird gefragt, ob Berlin mit Onlineanträgen ebenso wie beispielsweise das Rathaus Friedrichshafen verfährt. Herr Kalusa erklärt, dass die Terminvergabe online eingeführt wurde, aber auch hier die Bezirke nicht federführend sind.
Herr Preuß fragt die Fraktion, wie diese mit dem Antrag umgehen möchte. Herr Schloßmacher schlägt vor, den Antrag zurückzustellen und bittet um Informationen der Verwaltung bei neuen Erkenntnissen. Herr Preuß ergänzt, dass er dann den Antrag wieder auf die Tagesordnung setzen wird, sofern Neuigkeiten durch die Verwaltung signalisiert werden.
Im Ergebnis wird der Antrag zurückgestellt.