Tagesordnung - 6. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses  

 
 
Bezeichnung: 6. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
Gremium: Sozialausschuss
Datum: Di, 17.04.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Haus des älteren Bürgers
Ort: Werbellinstraße 42, 12053 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokoll der 4. und 5. Sitzung      
Ö 3  
Vorstellung: Haus des älteren Bürgers gGmbH und Spektrum der Angebote      
Ö 4  
Zeitnahe Kostenübernahme im Rahmen der Hilfe zur Pflege für Schwerstpflegebedürftige  
0147/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der SPD, Grüne, PIRATEN und LINKE zurückgezogen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Pflegedienste, die schwerstpflegebedürftige Menschen mit einem hohen individuellen Pflegebedarf versorgen, möglichst zeitnah über eine mögliche Kostenübernahme für die Hilfe zur Pflege informiert werden, um ihnen Planungssicherheit zu geben, und um eine pflegerische Unterversorgung der Schwerstpflegebedürftigen zu vermeiden.

   
    22.02.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.1 - überwiesen
    Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Pflegedienste, die schwerstpflegebedürftige Menschen mit einem hohen individuellen Pflegebedarf versorgen, möglichst zeitnah über eine mögliche Kostenübernahme für die Hilfe zur Pflege informiert w

Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Pflegedienste, die schwerstpflegebedürftige Menschen mit einem hohen individuellen Pflegebedarf versorgen, möglichst zeitnah über eine mögliche Kostenübernahme für die Hilfe zur Pflege informiert werden, um ihnen Planungssicherheit zu geben, und um eine pflegerische Unterversorgung der Schwerstpflegebedürftigen zu vermeiden.

 

Der Überweisung in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt.

 

   
    13.03.2012 - Sozialausschuss
    Ö 4 - vertagt
    Frau BV Hall-Freiwald begründet den Antrag Drs

Frau BV Hall-Freiwald begründet den Antrag Drs.Nr. 0147/XIX.

 

Der Antrag bezieht sich

 

a)      auf das finanzielle Ausfallrisiko der ambulanten Pflegefirmen bei Pflegebeginn und Tod des Schwerstpflegebedürftigen vor einer Entscheidung des Trägers der Sozialhilfe über die sozialhilferechtliche Notwendigkeit der Hilfe und

 

b)      auf das finanzielle Risiko der ambulanten Pflegefirmen bei Pflegebeginn und längerer Bearbeitungsdauer bis zur Entscheidung des Trägers der Sozialhilfe über die sozialhilferechtliche Notwendigkeit der Hilfe bei gegenüber der Antragstellung nicht voll bewilligtem Leistungsumfang der Hilfe zur Pflege und

 

c)       auf die finanzielle Vorleistungslast der ambulanten Pflegefirmen bei Pflegebeginn und längerer Bearbeitungsdauer bis zur Entscheidung des Trägers der Sozialhilfe über die sozialhilferechtliche Notwendigkeit der Hilfe.

 

Herr BzStR Szczepanski stellt einleitend fest, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass Schwerstpflegebedürftige nicht in ausreichendem Maß versorgt werden. Die Versorgung der Menschen ist nach übereinstimmender Auffassung sichergestellt.

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen der ambulanten Hilfe zur Pflege im Sozialamt Neukölln hat sich innerhalb der letzten 2 Jahre von durchschnittlich 6 bis 12 Monaten auf aktuell durchschnittlich 3 Monate verringert. Ein zeitsparender Faktor ist dabei auch der Wechsel der Gutachtenbeauftragung aus dem Gesundheitsamt in das Sozialamt. Nach allgemeiner Auffassung in der Verwaltung ist eine Mindestbearbeitungszeit von durchschnittlich 2 Monaten bei schon vorliegendem Gutachten zur Prüfung der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen für eine Hilfegewährung als Minimum erforderlich.

 

Herr BzStR Szczepanski unterstützt die Intention des Antrages inhaltlich. Er führt weiter aus, dass ihm die rechtlich problematische Situation der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Sonderrechtsnachfolge nach dem Tod der Antragsteller bewusst ist. Die bundesgesetzlichen Regelungen des § 19 Absatz 6 SGB XII und das Urteil des BSG vom 13.07.2012 (B 8 SO 13/09 R) lassen jedoch keine Gleichstellung der ambulanten Pflegedienste mit vollstationären Pflegeeinrichtungen zu. Die ambulanten Pflegedienste sind im Bereich der Sonderrechtsnachfolge einem finanziellen Risiko ausgesetzt; hier könnten die ambulanten Pflegedienste vertretenden Verbände auf bundesgesetzlicher Ebene aktiv werden.

 

Herr BzStR Szczepanski führt in der Diskussion weiter aus, dass der Informationsfluss in die ambulanten Pflegedienste in Neukölln insbesondere über den zweimal jährlich tagenden Runden Tisch sichergestellt ist. Weder Bearbeitungszeiten im Sozialamt Neukölln noch die bereits dort thematisierte Sonderrechtsnachfolge sind seit längerem angesprochen worden. Im Übrigen ist auf die Vereinbarung des Sozialamtes Neukölln mit den ambulanten Pflegediensten bei der drohenden Gefahr des Todes Schwerstpflegebedürftiger hinzuweisen. Danach können sich die Dienste direkt an die Beschäftigten des Sozialamtes wenden. Es wird eine Notfallbegutachtung durchgeführt und umgehende Kostenübernahme ausgesprochen. Dieses Verfahren ist bekannt und funktioniert, wie der letzte aktuelle Fall zeigt: Innerhalb von 48 Stunden erfolgte nach Antragstellung die Begutachtung und Bescheidung. Dieses Neuköllner Verfahren dürfte bereits erheblich zur Milderung finanzieller Risiken der ambulanten Pflegedienste im Bereich Schwerstpflegebedürftiger beitragen.

 

Der Ausschuss verständigt sich darauf, den Antrag Drs.Nr. 0147/XIX zurückzustellen.

 

   
    17.04.2012 - Sozialausschuss
    Ö 4 - zurückgezogen
    Frau Hall-Freiwald nimmt noch einmal zur Intention des Antrages Stellung und zieht ihn dann mit dem Hinweis auf die entgegenstehenden gesetzlichen Bedingungen zurück

Frau Hall-Freiwald nimmt noch einmal zur Intention des Antrages Stellung und zieht ihn dann mit dem Hinweis auf die entgegenstehenden gesetzlichen Bedingungen zurück.

 

   
    25.04.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.1 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
    Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der SPD, Grüne, PIRATEN und LINKE zurückgezogen

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der SPD, Grüne, PIRATEN und LINKE zurückgezogen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Pflegedienste, die schwerstpflegebedürftige Menschen mit einem hohen individuellen Pflegebedarf versorgen, möglichst zeitnah über eine mögliche Kostenübernahme für die Hilfe zur Pflege informiert werden, um ihnen Planungssicherheit zu geben, und um eine pflegerische Unterversorgung der Schwerstpflegebedürftigen zu vermeiden.

 

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 5  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6  
Verschiedenes      
Ö 7  
Nächste Sitzung: 08.05.2012      
               
 
 

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