Drucksache - 2446/V  

 
 
Betreff: Gewährung von Fördermitteln für Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN) - Einzelmaßnahmen im Bezirk Mitte für das Jahr 2020
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 20.04.2020
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .03.2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Sozialraumorientierte Planungskoordination

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2446/V

Mitte von Berlin


Vorlag -zur Kenntnisnahme-

Gewährung von Fördermitteln für Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN) - Einzelmaßnahmen im Bezirk Mitte für das Jahr 2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt in seiner Sitzung am 24 .03.2020 beschlossen, der Bezirksverordneten-versammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:

 

Die dem Bezirk Mitte von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur Verfügung gestellten Fördermittel für freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN) - Einzelmaßnahmen für das Jahr 2020 in der Höhe von insgesamt 61.400,- € werden für Maßnahmen gemäß der beigefügten Übersicht bewilligt.

 

Die Mittel wurden dem Bezirk zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen. Mit ihnen sollen gesellschaftliche Initiativen engagierter Bürger*innen unterstützt werden, die ihr bürgerschaftliches Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur verbinden. Zur Umsetzung werden Sachmittel und in Einzelfällen damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen durch das Bezirksamt bereitgestellt. Maßnahmen in Quartiersmanagementgebieten sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

A)       Rechtsgrundlage

§ 36 BezVG

B)        Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 24.03.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel   Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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