Drucksache - 2440/V  

 
 
Betreff: Neuköllner Modell für mehr Sozialwohnungen auch in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Siewer, Bertermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2020 
!!! A B G E S A G T !!! - 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
20.05.2020 
42. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne - zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Antrag Grüne vom 10.03.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das „Neuköllner Modell für mehr Sozialwohnungen“, mit dem der Bezirk das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung auch auf die Erteilung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB anwendet, auch im Bezirk Mitte anzuwenden.

 

Begründung:

Berlin leidet unter einem signifikanten Mangel an Wohnraum für Haushalte, deren Einkommen die für einen Wohnberechtigungsschein geltenden Einkommensgrenzen unterschreitet. Der städtebauliche Belang der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB) gebietet deshalb, überall dort, wo dies rechtlich möglich ist, neuen Wohnraum nur zuzulassen, wenn er diesem Belang entspricht.

Im Bereich der Bauleitplanung wird dies durch die Anwendung des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ (nachfolgend kurz „Berliner Modell“ oder auch nur „Modell“ genannt) sichergestellt. Dies geschieht in der Weise, dass der Vorhabenträger vertraglich einer Mietpreis- und Belegungsbindung zustimmt und das Land Berlin dem Vorhabenträger für die Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum Mittel aus dem Berliner Wohnungsbauförderprogramm anbietet. Grundlage der Förderung sind die „Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin (WFB)“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Verzichtet der Vorhabenträger auf die Beantragung der vom Land Berlin als Ausgleich angebotenen Wohnraum-Fördermittel oder wird eine Wohnraumförderung allein aus von ihm zu vertretenden Umständen versagt, so sind vom Vorhabenträger auch ohne Wohnraumförderung Verpflichtungen zur Errichtung förderfähiger Wohnungen einschließlich Mietpreis- und Belegungsbindungen im gleichen Umfang zu übernehmen und zu sichern.

Eine positive Ermessensentscheidung über einen Befreiungsantrag soll deshalb in gleicher Weise wie im Rahmen des Berliner Modells davon abhängig gemacht werden, dass der Vorhabenträger entsprechende Verpflichtungen übernimmt.

Das „Neuköllner Modell für mehr Sozialwohnungen“ hat zum Inhalt, dass

das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ auch bei Vorhaben angewendet wird, bei denen die Bauherren/Vorhabenträger zur Umsetzung ihres Vorhabens Befreiungen wegen der Erhöhung von Geschossflächen nach § 31 Abs. 2 BauGB benötigen. Dabei ist die städtebauliche Vertretbarkeit zu gewährleisten.

Damit bekommt der Bezirk die Möglichkeit, die Bauherren/Vorhabenträger dazu zu verpflichten, im Geltungsbereich älterer Bebauungspläne und insbesondere des Baunutzungsplans, 30% mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum zu schaffen und sie an der Finanzierung von Grundschul- und Kita-Plätzen zu beteiligen, sofern diese nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Es gilt grundsätzlich r alle Fälle, bei denen die beantragte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Errichtung von mehr als 1.000 m² zusätzlicher Geschossfläche für Wohnnutzung ermöglicht wird. Die zusätzliche Geschossfläche wird dabei definiert als diejenige Geschossfläche, die durch die Befreiung über die bisher planungsrechtlich zulässige Geschossfläche hinaus ermöglicht wird.

An vielen Stellen wird am Bedarf der Bewohner*innen von Mitte vorbei gebaut. Die Umsetzung des Modells kann insbesondere einen Beitrag dazu leisten, dass mehr dringend benötigter mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum in Mitte entsteht.

 

 
 

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