Drucksache - 2429/V  

 
 
Betreff: Neuköllner Modell für mehr Sozialwohnungen auch in Mitte anwenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Konrad, Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2020 
!!! A B G E S A G T !!! - 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
20.05.2020 
42. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Piraten vom 10.03.2020
3. BE StadtE vom 20.05.2020
4. Beschluss vom 28.05.2020
5. VzK SB vom 15.09.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .09.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2429/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über
Neuköllner Modell für mehr Sozialwohnungen auch in Mitte anwenden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2429/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie in den Genehmigungsprozessen im Stadtentwicklungsamt das Neuköllner Modell zur Realisierung von Sozialwohnungen bei Nachverdichtungen in die bestehenden Genehmigungsprozesse integriert werden kann.

 

 

Das Bezirksamt hat am 07.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt Mitte hat das „Neuköllner Modell für kiezverträglichen Wohnungsbau“ nach dessen Einführung im März 2020 in Neukölln intensiv geprüft. Grundsätzlich begrüßt das Bezirksamt ausdrücklich die Intention des Neuköllner Modells – das Angebot an bezahlbaren Wohnungsbau auszubauen und ausreichend Kita- und Schulplätze bereitzustellen. Allerdings wird das Neuköllner Modell nicht als die geeignete Strategie angesehen, um diesen Vorsatz langfristig zu verfolgen. Ein bezirklich einheitliches Modell der Befreiungspraxis wie das Neuköllner Modell birgt eine schwerwiegende Gefahr: Es könnte zum Ausdruck gebracht werden, dass nicht mehr an der Planverwirklichung des Baunutzungsplans festhalten werden soll. Tritt dieser Fall ein, wäre eine Befreiung durch die Obsoleszenz des Baunutzungsplanes nicht mehr erforderlich und die Dispensverträge im Sinne des Neuköllner Modells wegen Verstoßes gegen das Kopplungsverbot nichtig. Aufgrund dieser Rechtsproblematik verfolgt der Bezirk Mitte weiterhin seine bisherige Strategie: Bei Befreiungsentscheidungen wird stets einzelfallbezogen geprüft, ob ein Mehrbedarf an sozialer Infrastruktur notwendig wird. Kann der Bedarf nicht im konkreten Vorhaben selbst gedeckt werden, wird die monetäre Ablösung auferlegt. Zur Schaffung von bezahlbaren Wohnraum setzt der Bezirk Mitte auf den Erlass von Bebauungsplänen in Verbindung mit dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 07.09.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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