Drucksache - 2408/V  

 
 
Betreff: Mittelvergabe zur kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätsprävention der Landeskommis-sion Berlin gegen Gewalt (LaKogG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2020 
!!! A B G E S A G T !!! - 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. SB VzK vom 28.02.2020
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 10.02.2019

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32203

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Mittelvergabe zur kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätsprävention der Landeskommission Berlin gegen Gewalt (LaKogG)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Folgende Projekte der kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätsprävention werden im Jahr 2020 aus Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt (LaKogG) nach Abstimmung im Rahmen der ämterübergreifenden AG Sozialraumorientierung (AG SRO) i.H.v. insgesamt 150.000,00 Euro gefördert:

 

Folgende Projekte der kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätsprävention werden im Jahr 2020 aus Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt (LaKogG) nach Abstimmung im Rahmen der ämterübergreifenden AG Sozialraumorientierung (AG SRO) i.H.v. insgesamt 150.000,00 Euro gefördert:

1. Mobile Konfliktmoderation mit Jugendlichen in Moabit West“ durchgeführt von Diakoniegemeinschaft Bethania gGmbH i.H.v. 25.000,00 Euro, eingereicht von Jug R 24.

2. Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit: Artistik, Sport und Bewegung an Weddinger Brennpunkten“ durchgeführt von Zirkus Internationale e.V. i.H.v. 17.561,90 Euro, eingereicht von Jug R 44.

3. Gemeinsam lesen und einander begegnen in der Hansabibliothek“ durchgeführt von Shared Reading gGmbH i.G. i.H.v. 4.500,00 Euro, eingereicht von BiKu 3 Plan.

4. Aufsuchende Präventionsarbeit im Brunnenviertel“ durchgeführt von Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH i.H.v. 20.000,00 Euro, eingereicht von Jug R 3402.

5. Intervention in Fällen häuslicher Gewalt im Gesundheitswesen in der Region S-Bahnhof Gesundbrunnen“ durchgeführt von SIGNAL e.V. i.H.v. 10.000,00 Euro, eingereicht von GB.

6. Frei(T)-Räume“ durchgeführt von Casablanca gGmbH i.H.v. 10.938,10 Euro, eingereicht von Jug 3401.

7. Maßnahmen im Rahmen der bezirklichen Präventionsarbeit i.H.v. 20.000,00 Euro, eingereicht von Präv 2.

8. Aus den eingesparten Mitteln sollen 40.000 Euro für eine künstlerische, aufenthaltsqualitätssteigernde und gewaltpräventive Beleuchtung der Brücken am Alexanderplatz zur Verfügung gestellt werden. Durch die kostenlose Übernahme von Equipment aus der abgebauten Beleuchtung der Yorck-Brücken und Angeboten für kostenlose Beratung und Ausführungsplanung durch die Uni Wismar sowie dem Unternehmen Boehlke Beleuchtung können mit geringen Mitteln erhebliche Verbesserungen am Alexanderplatz erreicht werden.

 

Die Sicherung der Qualität bei der Umsetzung der Projekte ist als eine ständig begleitende Aufgabe des Empfängers der Fördermittel zu betrachten. Er hat die erforderlichen Ressourcen und Informationen sowie eine effiziente Steuerung sicherzustellen, damit die vorgegebenen Projektziele erreicht werden. Ziele, Praxis und Wirkung sind kontinuierlich zu überprüfen. Er kann auch zur Teilnahme an qualitativen und quantitativen Erhebungen verpflichtet werden, die durch die Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt bzw. durch sie Beauftragte wie z.B. die Arbeitsstelle Gewaltprävention durchgeführt werden.

 

A)     Begründung:

Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt (LaKogG) hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Verantwortlichen der Bezirke frühzeitig auf gesellschaftliche Konflikte zu reagieren und hierr die kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention auszubauen.

 

Gewaltprävention ist eine Querschnittsaufgabe. Deshalb wurde die Vergabe der Mittel für das Jahr 2020 i.H.v. 150.000,00 Euro in Abstimmung mit der ämterübergreifenden AG Sozialraumorientierung beschlossen. Folgende Förderkriterien wurden dabei zugrunde gelegt:

  • Aufsuchende (Jugend-)Sozialarbeit im öffentlichen Raum,
  • Prävention durch Sport,
  • Konfliktmediation,
  • transkulturelle Suchtarbeit,
  • städtebauliche Präventionsmaßnahmen sowie
  • weitere quartierbezogene Maßnahmen.

Zu beachten ist, dass im Rahmen der kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätsprävention vorrangig solche Maßnahmen gefördert werden, die Modellcharakter haben, sozialraumorientiert sind und in sozial benachteiligten Quartieren umgesetzt werden.

 

Der Förderzeitrahmen endet mit Ablauf des Kalenderjahres 2020, d.h. die beantragten Projekte müssen zum Jahresende abgeschlossen sein. Förderungen über das Jahr 2020 hinaus werden angestrebt.

 

Mit der Förderung sollen vorrangig anerkannte gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Initiativen unterstützt werden. Gefördert werden können Träger, die über eine hohe thematische und methodische Expertise in den jeweiligen Themenfeldern sowie über die Zugänge zu entsprechenden Zielgruppen verfügen. Die vollständigen Förderleitlinien sind den Anlagen zu entnehmen.

B)     Rechtsgrundlage

§ 36 BezVG

C)        Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 25.02.2020

 

Bezirksbürgermeister von Dassel 

 

 

 

 

 
 

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