Drucksache - 2405/V  

 
 
Betreff: Modifikation der Lebensweltlich Orientierten Räume (LOR)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2020 
!!! A B G E S A G T !!! - 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. SB VzK vom 28.02.2020
2. Anlage_1
3. Anlage_2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .02.2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Sozialraumorientierte Planungskoordination

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


Vorlag -zur Kenntnisnahme-

über

Modifikation der Lebensweltlich Orientierten Räume (LOR)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt in seiner Sitzung am   18.02.2020 die Modifikation der Lebensweltlich Orientierten Räume laut beigefügter Anlage beschlossen.

 

Die LOR wurden 2006 durch den Senat von Berlin beschlossen. Die Stadt war in den letzten Jahren starken Veränderungen unterworfen. So stieg die Einwohnerzahl von 2006 bis heute um ca. 400.000 Personen, neue Wohngebiete entstanden und auch die demografische und soziale Struktur veränderte sich in vielen Teilen Berlins. Für eine genauere Abbildung dieser dynamischen Prozesse und die Verbesserung der Planungsgrundlagen sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen es als notwendig, die räumlichen Abgrenzungen für die Berichterstattung zu modifizieren, hat in diesem Sinne den Modifikationsprozess berlinweit initiiert und Vorschläge für diesen an die Bezirke übermittelt.

 

Um den Umfang und den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und die verschiedenen Monitoring- und Indikatorensysteme für einen möglichst großen Zeitraum erhalten zu können, wird eine moderate Modifikation angestrebt. So bleiben die Prognoseume und Bezirksregionen in Mitte erhalten und nur Planungsräume sollen soweit möglich durch Teilung oder Zusammenlegung geändert werden. Berücksichtigt werden geplante Neubaugebiete oder in Bau befindliche Wohngebiete und der sozialen Strukturen. Es wird eine Mindestgröße der LOR-Planungsräume von 1.000 Einwohner*innen (EW) bei einem Richtwert von > 2.500 EW und einer Maximalgröße von 15.000 EW bei einem Richtwert von < 10.000 EW zugrunde gelegt. Die sehr große Spanne bei der Einwohner*innenzahl der Planungsräume soll durch Teilung besonders bevölkerungsstarker Planungsräume bzw. durch Zusammenlegung besonders bevölkerungsarmer Planungsräume verringert und so eine bessere Vergleichbarkeit und einheitliche Planungsgrundlage geschaffen werden.

 

Vor diesem Hintergrund wurden die an den Bezirk durch die Senatsverwaltung übermittelten Vorschläge fachämterübergreifend betrachtet und im Rahmen der AG Sozialraumorientierung für die Beschlussfassung durch das BA ausführlich erörtert und vorbereitend abgestimmt.

 

A)       Rechtsgrundlage

§ 36 BezVG

B)        Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 18.02.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 

 
 

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