Drucksache - 2383/V  

 
 
Betreff: Leerstandswohnungen im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Lehmann 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA Grüne vom 18.02.2020
2. Antwort vom 28.02.2020

Ich frage das Bezriksamt:

 

  1. Welche Aktivitäten ergreift das Bezirksamt, um vom Eigentümer einer Leerstandswohnung die fehlenden Unterlagen einzufordern?

 

  1. Wird die Einreichung der Unterlagen zeitlich befristet?

Wenn ja, welche Fristen gelten?

Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wenn die/der Eigentümer*in dem Verlangen des Bezirksamtes in der geforderten Frist nicht nachkommt, welche Verfahrensschritte werden dann seitens des Bezirksamtes eingeleitet? Und hat das Bezirksamt zukünftig die Absicht, sich vorher ein Bild vom baulichen Zustand zu den ihm bekannten Leerstandswohnungen zu verschaffen?

 

 
 

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