Drucksache - 2372/V
![]() |
![]() |
|
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2372/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Edinburger Straße 55 neu bauen oder grundsanieren - rasch! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2372)
Der Jugendhilfeausschuss bittet die BVV, das Bezirksamt zu beauftragen, alle nötigen Maßnahmen und Handlungen mit den involvierten Abteilungen zu veranlassen, um die dringend erforderliche Grundsanierung oder besser den geplanten Neubau zügig mit weiteren Landesmitteln zu realisieren. Im Weiteren ist sicher zu stellen, dass durch den aktuellen Zustand des Gebäudes der Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtungen und des Jugendberatungshauses für die Nutzer*innen und die Beschäftigten im Haus unbeeinträchtigt, auch gesundheitlich unbeeinträchtigt, durchgeführt werden kann bis zum Baubeginn. Über den Fortgang soll der BVV und dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig berichtet werden, als Nächstes bis zum 30.06.
Das Bezirksamt hat am 16.02.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Gebäude Edinburger Str. 55 sollte aufgrund des desolaten baulichen Zustands und der ungünstigen Aufteilung der Räumlichkeiten abgerissen und neu gebaut werden. Dafür standen über SIWA Mittel in Höhe von 3,7 Mio. € zur Verfügung. Die Vorplanungsunterlagen vom 25.05.2020 ergaben jedoch eine Gesamtsumme in Höhe von 8.273.000 €. Das Vorhaben wurde am 12.11.2020 mit der Bitte um Finanzierung des Fehlbetrags in das SIWA-Lenkungsgremium eingebracht. Der gesamte Fehlbetrag konnte nicht erbracht werden. Jedoch ist gelungen, eine Kostenerhöhung für die Sanierung des Gebäudes inkl. der Herstellung der Barrierefreiheit zu erreichen. Daher stehen für die Sanierung des Gebäudes insgesamt 4.871.645,32 € zu Verfügung. Für diese Maßnahme müssen neue Planungsunterlagen unter Beteiligung des Trägers erstellt werden. Vorteilhaft ist die schon genauere bauliche Untersuchung des Gebäudes. Ein Zeitplan für die Sanierung steht noch nicht fest.
Das bezirkliche Facilitymanagement ist darüber informiert, so dass der weitere Betrieb bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten gesichert sein wird. Gern wird in über neue Sachstände im Rahmen des Jugendhilfeausschusses berichtet. A) Rechtsgrundlage SGB VIII, KJHG, BezVG § 36 B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine über die SIWA-Mittel hinaus
Keine, die Maßnahme ist in der Baumaßnahmeplanung 2021 angemeldet Berlin, den 16.02.2021 |
||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |