Drucksache - 2325/V  

 
 
Betreff:
Entwicklung einer Kleingartenanlage im Volkspark Rehberge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
1. VzK SB vom 23.01.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .01.2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2325/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über
Entwicklung einer Kleingartenanlage im Volkspark Rehberge

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 beschlossen:

Auf dem ehem. Friedhof St. Johannis- und Heilandskirchhof im Volkspark Rehberge nahe der Kleingartenanlage (KGA) Plötzensee sollen zusätzliche Kleingartenparzellen geschaffen werden, um die durch die Entwicklung von Infrastruktur auf den Flächen KGA Nordkap und KGA Wilhelm-Kuhr-Str. wegfallenden Parzellen zu kompensieren.

 

Folgendes Verfahren wird vorgeschlagen:

 

a)        Ein Beschluss zur Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans III-205, nach dem diese KGA gesichert werden soll, wird vorbereitet.

Ein Beschluss zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans zur Entwicklung des Krankenhausstandortes wird vorbereitet.

Mit dem Jüdischen Krankenhaus wird ein Phasenkonzept zur Umsetzung der Krankenhausentwicklung abgestimmt. In der 1. Phase wird eine neue Zufahrt von der Osloer Straße ausgebaut.

 

b)        Das Straßen- und Grünflächenamt in der Verantwortung des bezirklichen Kleingartenwesens beauftragt bis Mitte des Jahres 2020 eine umfassende Prüfung, ob und wann Ersatzflächen zur Verfügung stehen.

 

c)        Nach Prüfung mit dem entsprechenden Ergebnis ist der Erwerb der Flächen sowie die bauliche Herrichtung zu regeln (dies muss geplant werden, einschließlich des Ausgleichskonzepts für den Eingriff in Natur und Landschaft).

Mit bekanntem Horizont der Fertigstellung der Ersatzflächen können dann die Kündigungen erfolgen.

 

d)                                                                                                                       Die KGA Nordkap und Wilhelm-Kuhr-Str. werden im Einvernehmen mit dem KGA Verband mit angemessenen Übergangsfristen aufgegeben.

 

e)                                                                                                                       Ermittlung der verfahrensbedingten Finanzierungsnotwendigkeiten und Kostenbeteiligungen unter Berücksichtigung der gebotenen Kostenbeteiligung durch das Jüdische Krankenhaus.

 

A)     Begründung:

 

Die KGA Nordkap (Heinz-Galinski-Str. 4) mit 36 Parzellen auf einer Größe von 8.150 qm und die KGA-Wilhelm-Kuhr-Str. (Kattegatstr. 23) mit 8 Parzellen auf 1.855 qm befinden sich im Eigentum des Landes Berlins.

 

Das Jüdische Krankenhaus ist an der Erweiterung auf der angrenzenden KGA Nordkap interessiert. Diese Entwicklung findet mit Verweis auf das BA-Protokoll der BA-Sitzung vom 11.12.2018 Zustimmung.

 

Die Nutzer der KGA Wilhelm-Kuhr-Str. können sich laut Verband eine Verlagerung in den Volkspark Rehberge vorstellen. Die KGA befindet sich in unmittelbarer Nähe zu der Andersen-Grundschule und der Kita Nordbahnstraße. Der Standort wird derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern betrachtet und Ideen entwickelt, wie Kita- und/ oder Schulplätze mit dazugehörigen Frei- und Sportflächen sowie Unterbringungsmöglichkeiten für notwendige Sanierungen geschaffen werden könnten. Unter Einbeziehung der KGA kann eine optimierte Nutzung als Infrastrukturstandort geprüft werden.

B)     Rechtsgrundlage

§ 36 Bezirksverwaltungsgesetz

C)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: derzeit nicht bezifferbar
  2.              Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 14.01.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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