Drucksache - 2299/V  

 
 
Betreff: Bezirkliche Solar-B-Plan-Regelungen für mehr Klimaschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Bertermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der SPD Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
29.01.2020 
39. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
26.02.2020 
40. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
29.04.2020 
41. nichtöffentliche/ öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne und SPD vom 14.01.2020
2. BE StadtE vom 29.04.2020
3. Beschluss vom 28.05.2020
5. VzK SB vom 22.04.2021
5. Anlage 1 Schreiben an SenUVK
6. Anlage 2 Antwort von SenSW Solarenergie

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:   30.03.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2299/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über
Bezirkliche Solar-B-Plan-Regelungen für mehr Klimaschutz

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2299/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB in allen vom Bezirk aufzustellenden und festzusetzenden B-Plänen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen vorzuschreiben, dass technische Maßnahmen für die Erzeugung und Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus solarer Erzeugung ergriffen werden.

Sollte dies aus Gründen der Verschattung von Dächern und/oder Fassaden nicht möglich sein, muss der Vorhabenträger dies durch entsprechende Studien fachgerecht nachweisen.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass eine entsprechende Ausrichtung der baulichen Anlagen solare Nutzungen ermöglicht und nicht verhindert.

Einrichtungen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus solarer Erzeugung sollen so ausgestaltet werden, dass die Begrünung der Dächer nicht behindert wird.

 

 

Das Bezirksamt hat am   30.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Dem Ersuchen der BVV, bezirkliche Solar-B-Plan-Regelungen für mehr Klimaschutz, technische Maßnahmen für die Erzeugung und Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus solarer Erzeugung in aufzustellenden und festzusetzenden Bebauungsplänen des Bezirkes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB vorzuschreiben, kann mit folgender Begründung nicht entsprochen werden:

Das Baugesetzbuch(BauGB) ist ein Bundesgesetz. Nach § 1 (7) BauGB hat die Gemeinde bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegenseitig und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Nach § 2 (3) BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten.

 

Bei einem Beschluss der Drucksache 2299/V durch das Bezirksamt zur verbindlichen Verpflichtung von Solaranlagen in B-Planverfahren würde die Gemeinde (Bezirk) eine Vorwegbindung vorsehen und damit den Paragraphen §1 (7) BauGB und § 2 (3) BauGB zuwiderhandeln.

 

Ein entsprechender Bezirksamtsbeschluss kann daher von der Verwaltung nicht umgesetzt werden. Ein Bebauungsplan, in dem eine Festsetzung damit begründet wird, dass die Gemeinde (Bezirk) eine entsprechende Festsetzung vorschreibt, weist einen Abwägungsausfall auf, der zur Nichtigkeit der betreffenden Festsetzung und möglicherweise zur Nichtigkeit des gesamten Bebauungsplanes führt.

 

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass der BVV-Beschluss nicht die entsprechende Gesetzesvorgabe nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB wiedergibt, da der Gesetzestext auf die Möglichkeit hinweist, Gebiete festzusetzen, in denen technische Maßnahmen für regenerative Energiegewinnung umgesetzt werden können, aber nicht pauschal Festsetzungen für alle B-Pläne einer Gemeinde.

 

Mit Schreiben vom 18.12.2020 erfolgte vom Bezirksamt eine Anfrage bei SenUVK inwieweit eine Solarpflicht über ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB umgesetzt werden könnte.

Das Antwortschreiben von SenUVK vom 22.01.2021 verweist auf die Zielsetzung einer gesamtstädtischen Regelung zur Nutzung der Sonnenenergie als Energiequelle durch den vorliegenden Gesetzesentwurf “Solargesetz Berlin“ von SenWEB der Schriftwechsel ist als Anlage beigefügt). Der Gesetzesentwurf sieht im Baugenehmigungsverfahren ein zwingendes Prüfverfahren zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und wesentlichen Umbauten von Dachflächen im Bestand vor. Damit übertrifft das „Solargesetz Berlin“ bei weitem die Intention des Antrages. Zukünftig muss bei jedem Neubau oder wesentlichen Umbau eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Der Gesetzesentwurf liegt dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vor (Stand 02.2021). Das BA-Mitte hat hierzu bereits ein positives Votum abgegeben.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 30.03.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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