Drucksache - 2239/V  

 
 
Betreff: Fußgängerzone Gendarmenmarkt schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPFraktion der FDP
Verfasser:Hemmer, Dietzsch, Roet 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Entscheidung
27.01.2020 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
24.02.2020 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
23.03.2020 
ABGESAGT!!! - 32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung      
22.06.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag FDP, CDU vom 10.12.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. regelmäßig und mehrfach täglich auf dem Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte Kontrollen zum Schutz von Fußnger*innen vor Radfahrer*innen und Motor getriebenen Fahrzeugen durchzuführen,

 

2. gewerbliche Veranstalter von Stadtführungen mit Fahrrädern und Motor getriebenen Fahrzeugen auf die Einhaltung der Straßenverkehrsregelungen hinzuweisen,

 

3. Gewerbeuntersagungsverfahren gegen gewerbliche Veranstalter von Stadtführungen mit Fahrrädern und Motor getriebenen Fahrzeugen einzuleiten, wenn diese gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsregelungen verstoßen,

 

Begründung:

 

Obwohl der Gendarmenmarkt von allen vier Zugangspunkten als Fußngerzone ausgewiesen wird, ist die derzeitige Situation für Fußnger*innen sehr gefährlich. Radfahrer*innen fahren kreuz und quer über den Gendarmenmarkt. Hinzu kommen auch noch Motor getriebene Fahrzeuge, wie z.B. Sedgeways, eScooter und eBikes. Alle diese Fahrzeuge fahren meist mit hoher Geschwindigkeit ohne auf Fußnger*innen zu achten. Verschärft wird diese Situation durch gewerbliche Veranstalter von Stadtführungen mit Fahrrädern und Motor getriebenen Fahrzeugen, die teilweise mit bis zu 20 Radfahrer*innen den Gendarmenmarkt befahren ohne auf die Verkehrsregeln zu achten.

Um dafür zu sorgen, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen die Verkehrsregeln einhalten, müssen wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden. Dies wären regelmäßige, mehrfach tägliche Kontrollen des Ordnungsamtes. Gewerbliche Veranstalter von Stadtführungen sollen auf die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen hingewiesen werden. Bei Verstößen sollte unverzüglich ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet werden.

Herr Grömig, der auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat, soll zur Ausschussberatung des Umweltausschusses eingeladen werden.

 
 

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