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Betreff: |
Märchenhütten |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion der CDU | Fraktion der CDU |
Verfasser: | Pieper | |
Drucksache-Art: | Mündliche Anfrage | Mündliche Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Ich frage das Bezirksamt: - Entspricht die aktuelle Betreibergesellschaft der Märchenhütten den Anforderungen des BVV-Beschlusses von Dezember 2018?
- Sieht das Bezirksamt sein aktuelles Handeln (Versagung der Duldung) im Einklang mit dem Beschluss der BVV vom 20.12.2018 (DS 1615/V), einen unterbrechungsfreien Kulturbetrieb im Monbijoupark sicherzustellen und alle dafür notwendigen Schritte umzusetzen?
- Sofern den Märchenhütten im Monbijoupark keine weitere Duldung ausgesprochen wird: Worauf gründet diese Entscheidung und was hat sich an den Rahmenbedingungen gegenüber der vorherigen Erteilung der Duldung geändert, die eine erneute Duldung nicht mehr möglich machen soll und wie passt dieses Verhalten zum Bezirksamtsbeschluss, das B-Planverfahren im Monbijoupark weiterzuführen, dass ja eben zum Ziel hat, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine kulturelle Nutzung zu ermöglichen?
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