Drucksache - 2168/V  

 
 
Betreff: Stellenbesetzungsverfahren für den planenden Bereich im Schulamt Mitte beschleunigen und professionalisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Linnemann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA SPD vom 19.11.2019
2. Beschluss vom 21.11.2019
3. VzK SB vom 24.03.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: ..2020

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2168/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Stellenbesetzungsverfahren für den planenden Bereich im Schulamt Mitte beschleunigen und professionalisieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2168//V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle verfügbaren Maßnahmen umzusetzen, um die Stellenbesetzungsverfahren für den planenden Bereich im Schulamt Mitte zu beschleunigen und zu professionalisieren.

Dazu gehören:   

1. Fortwährend geschaltete Ausschreibungen für die vakanten Stellen.
2. Das Stellenbesetzungsverfahren zu straffen, unter Berücksichtigung der den Personalvertretungen und der rechtlich zu gewährenden Beteiligungsfristen.
3. Hierbei soll auf die Unterstützung des zentralen Bewerbungsbüros im BA Mitte zurückgegriffen werden. Anregungen des zentralen Bewerbungsbüros zur Verbesserung der Verfahren sollen unmittelbar umgesetzt werden.
4. Mit Unterstützung des zentralen Bewerbungsbüros sind die Anforderungen der einschlägigen Anforderungsprofile (APs) zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
5. Ebenso sind die Ausschreibungstexte hinsichtlich der grundlegenden Eignung zu überprüfen und anzupassen. Es ist zur überprüfen, ob es hier bereits im Ausschreibungstext Anforderungen gibt, die den Bewerber*innenkreis zu sehr eingrenzen, ohne dass es sich hierbei um definitiv einschlägige Voraussetzungen handelt.
6. Zusätzlich ist auf eine stärkere Bewerbung der Stellenausschreibung zu achten!

 

Das Bezirksamt hat am   .  .2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zu 1.:

 

Für die vakanten Stellen sind Stellenausschreibungsverfahren fortwährend geschaltet.

 

Zu 2. Und 3.:

 

Das Stellenbesetzungsverfahren noch weiter zu straffen, als dies ohnehin bereits geschieht, ist nicht möglich. Das zentrale Bewerberbüro, auf dessen Unterstützung das Schul- und Sportamt zurückgreift, ist explizit auf Stellenausschreibungsverfahren spezialisiert und bietet Gewähr dafür, diese Verfahren so effektiv wie möglich zu gestalten. Das Schul- und Sportamt befindet sich mit den Kollegen des zentralen Bewerberbüros in einem permanenten Austausch zur Optimierung von Verfahrensabläufen. Insofern werden diesbezügliche Anregungen zur Verfahrensverbesserung vom Schul- und Sportamt entsprechend unmittelbar umgesetzt.

 

Zu 4.:

 

Die Anforderungen der einschlägigen Anforderungsprofile wurden bereits mit Unterstützung des zentralen Bewerberbüros überprüft und angepasst.

 

Zu 5.:

 

In Zusammenarbeit mit dem zentralen Bewerberbüro werden die Ausschreibungstexte hinsichtlich ihrer grundlegenden Eignung stetig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Zu 6.:

 

Auf eine stärkere Bewerbung der Stellenausschreibung wird geachtet. Hierfür bieten sich aus Sicht des zentralen Bewerberbüros in der Hauptsache Aushänge an Universitäten und Fachhochschulen ebenso an wie die Teilnahme von Vertretern des Schul- und Sportamtes an Jobmessen.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 17.03.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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