Drucksache - 2134/V  

 
 
Betreff: BVV bei der Sportentwicklungsplanung einbeziehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Böttger sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM überwiesen   
Sportausschuss Vorberatung
29.10.2019 
28. öffentliche Sitzung des Sportausschusses vertagt   
26.11.2019 
29. öffentliche Sitzung des Sportausschusses vertagt   
28.01.2020 
30. öffentliche Sitzung des Sportausschusses vertagt   
25.02.2020 
31. öffentliche Sitzung des Sportausschusses vertagt   
24.03.2020 
A B G E S A G T !!! 32. öffentliche Sitzung des Sportausschusses      
19.05.2020 
34. öffentliche Sitzung des Sportausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden vertagt   
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringl. Antrag LINKE vom 24.10.2019
2. BE Sport vom 20.05.2020
3. Beschluss vom 17.09.2020
4. VzK SB vom 06.10.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 29.09.2020

Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2134/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über die Beanstandung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Mitte
Nr. 2134/V der Sitzung vom 17. September 2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat in ihrer Sitzung am 17. September 2020 beschlossen:

Das Bezirksamt wird ersucht, den Sportentwicklungsplan für den Bezirk nach Erörterung in Fachausschüssen und der BVV zu beschließen.

Das Inkrafttreten des Sportentwicklungsplanes setzt das Votum der BVV voraus.

Dieser Beschluss ist insoweit zu beanstanden, als dass die BVV das Inkrafttreten des Sportentwicklungsplanes an das Vorliegen eines Votums der BVV knüpft.

A)    Begründung

Der Beschluss ist wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften zu beanstanden.

Nach §§ 36, 38 Bezirksverwaltungsgesetz (BzVG) obliegt dem Bezirksamt die Führung seiner Geschäfte.

Eine Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung besteht nur im Rahmen des
§ 12 BezVG. Danach besteht eine Entscheidungskompetenz der BVV nur hinsichtlich der Grundlinien der Verwaltungspolitik sowie in den in den Absätzen 2 abschließend aufgezählten Bereichen. Die Sportentwicklungsplanung ist weder in § 12 Abs. 2 BezVG aufgeführt, noch handelt es sich um Grundlinien der Verwaltungspolitik. Die Sportentwicklungsplanung ist eine Aufgabe des Schul- und Sportamtes. Dabei kann das Schul- und Sportamt die Fachausschüsse und die BVV beteiligen und den Sportentwicklungsplan dort vorstellen, so wie es auch bisher gehandhabt wurde.

Es gibt jedoch keine rechtliche Grundlage dafür, ein Votum der BVV zur Bedingung für das Inkrafttreten des Sportentwicklungsplanes zu machen. Die Sportentwicklungsplanung wird in eigener Zuständigkeit durch das Schul- und Sportamt vorgenommen, ohne dass es einer Zustimmung der BVV bedarf. Diese verfügt über keine gesetzliche Kompetenzzuweisung, die ein solches Einwirken auf die Sportentwicklungsplanung zulassen würde.

Darüber hinaus ist der Beschluss der BVV vom 17.09.2020 so unbestimmt, dass eine Umsetzung nicht möglich ist. So verhält sich der Beschluss nicht zu der Frage, in welcher Form das Votum der BVV vorliegen muss, d.h. ob das Inkrafttreten des Sportentwicklungsplanes an eine Zustimmung der BVV geknüpft werden soll (positives Votum) oder ob lediglich ein Votum gleich welchen Inhaltes ausreichend sein soll.

Soweit das Bezirksamt ersucht wird, den Sportentwicklungsplan für den Bezirk nach Erörterung in Fachausschüssen und der BVV zu beschließen, soll an dem bisherigen Verfahren der Vorstellung des Sportentwicklungsplanes festgehalten und somit die BVV im Rahmen der Kompetenzzuweisung beteiligt werden.

B)      Rechtsgrundlagen

§ 18 BezVG; § 36 BezVG; § 38 BezVG

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 29.09.2020

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeister v. Dassel

 
 

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