Drucksache - 2102/V  

 
 
Betreff: Schulen über Angebot der Kiezsportlotsin informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Böttger und die anderen Mitglieder der Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2020 
!!! A B G E S A G T !!! - 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Die Linke vom 15.10.2019
2. Beschluss vom 24.10.2019
3. SB VzK vom 27.02.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .  .2020

Abt. Schule, Sport und Facility Management Telefon: 33900

Schul- und Sportamt

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2102/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Schulen über Angebot der Kiezsportlotsin informieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2102/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Angebot der Kiezsportlotsin in den Schulen des Bezirkes bekannter zu machen.“

 

Das Bezirksamt hat am 25.02.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Die KiezSportLotsin arbeitet seit mehreren Jahren in Berlin Mitte erfolgreich. Sie informiert und berät Interessierte und Akteure zu Fragen von Sport und Bewegung. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Zusammenarbeit mit den Schulen im Bezirk. Gemeinsam mit den Schulen existieren verschiedene Möglichkeiten, das Angebot der KiezSportLotsin zu nutzen:

 

  • Die Ansprechpartner in Schulen wenden sich mit Fragen nach Sportmöglichkeiten für Schüler und Schülerinnen an die KiezSportLotsin oder verweisen Eltern in Sportfragen für Kinder direkt.
  • Einladungen der Schulen zu geeigneten Veranstaltungen, etwa Schulfeste, Sommerfeste, Projektwochen.
  • Impulsvorträge zum Thema Sport/Bewegung bei Gruppen von interessierten Eltern. Zur Vorstellung der Aufgaben und Beantwortung von Fragen, etwa bei Elterntreffen, Schulsozialarbeit, Einschulungsveranstaltungen.
  • Hilfestellung bei der Suche von Anbietern für Sport-AQs

 

Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Schulen sind bislang unterschiedlich, da bei einigen Schulen Kontakte in alle Arbeitsbereiche bestehen (Schulleitung, Sportfachbereichsleitung, Klassenlehrer, Schulsozialarbeit) und bei anderen trotz Kontaktaufnahme keine Reaktion erfolgt.

 

Im Mittelpunkt steht die Arbeit mit Grundschulen und mit den Mitarbeitenden aus der Schulsozialarbeit. Hier finden bereits kontinuierliche Abstimmungen statt.

 

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Möglichkeiten, die KiezSportLotsin mit ihren Möglichkeiten bei Schulen unmittelbar bekannter zu machen:

 

  • Internetauftritt Fachbereich Sport: Das Angebot der KiezSportLotsin
    unter „zusätzliche Informationen…“ aufführen.
  • Projektdarstellung im Internetauftritt der Organisationseinheit Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (OE QPK) als der für die Förderung zuständigen Organisationseinheit.
  • Newsletter der Abteilungsleitung des Bezirksamtes soll Schulen regelmäßig über Angebote informieren, die für sie hilfreich und entlastend sind.
  • Vorstellung in den Netzwerkrunden, um das Angebot der KiezSportLotsin persönlich vorzustellen.
  • Teilnahme an den Regionalkonferenzen der Fachbereichsleiter Sport.

 

In Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Bezirkes, der Senatsverwaltung und dem Bezirkssportbund wird die bezirkliche Sportverwaltung die o.g. Punkte aufgreifen und umsetzen.

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den        .   .2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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