Drucksache - 2097/V  

 
 
Betreff: Aufgabenstellung/ Leistungsbeschreibung der Parkläufer im Weinbergspark zielorientiert anpassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Fischer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
20.11.2019 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
28.10.2019 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
25.11.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung vertagt   
27.01.2020 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Hauptausschuss
03.03.2020 
42. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
05.05.2020 
44. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 15.10.2019
2. BE UmNat vom 20.11.2019
3. BE WiArbOrdGlei vom 27.01.2020
4. BE HA vom 05.05.2020
5. Beschluss vom 28.05.2020
6. VzK SB vom 09.10.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  29.09.2020

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2097/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung der Parkläufer im Weinbergspark zielorientiert anpassen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2097/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

 

  • AnwohnerInnen aus der Initiative Weinbergsweg bereits jetzt in die Evaluierung der Aufgabenstellung der Parkläufer einzubeziehen und die Hinweise daraus in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen,

 

  • die Einsatz-Zeiten der Parkläufer im Weinbergspark an die dortige Problematik durch Gruppen, die die Nachtruhe der Anwohner stören, anzupassen, d.h. insbesondere täglich ab 23:00 Uhr Rundgänge im Weinbergspark einzuplanen, verstärkt an Donnerstagen, Freitagen, Samstagen und Sonntagen, und diesen Teil der Aufgabenstellung schnellstmöglich anzupassen,

 

  • die Parkläufer ab 22:00 Uhr - ggf. in Begleitung von Sozialarbeitern oder mit eigener Zusatz-Ausbildung - dafür zu sensibilisieren, wie oft im Weinbergspark Gruppen Jugendlicher von Dritten angesprochen, ggf. einzelne Gruppenmitglieder isoliert oder gezielt angesprochen werden, um diese Jugendlichen zu mehr Alkoholkonsum zu motivieren und zu leichteren Opfern für Raubdelikte zu machen („abzuziehen“).

 

Das Bezirksamt hat am    06.10.2020    beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Im Volkspark Weinbergsweg ist der Parkdienst täglich mit zwei 60 min-Streifen im Zeitfenster

Mo-Do, So von 16 bis 23 Uhr sowie Fr + Sa von 18 Uhr bis 02:00 Uhr (in den anderen Grünanlagen bis 24 Uhr) im Einsatz.

 

Die Finanzierung von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ermöglicht eine Projektfinanzierung bis zum 11.10.2020.

 

Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, können nur die gleichen Grünanlagen, wie im Jahr 2019, im Rahmen des Projektes bestreift werden. Für den Volkspark Weinbergweg wurde, abweichend zu 2019, jedoch eine längere Kontrollzeit vereinbart. Dies war einer der Wünsche der Bürger*innen im Rahmen des Runden Tisches.

 

Der Parkdienst kann und nur das „Jedermannsrecht“ ausüben, also aufklären und belehren. Grundlage ist das Grünanlagengesetz. Zu darüber hinaus gehenden Aufgaben fehlt die rechtliche Grundlage. Dazu ist sind allein bezirkliche Ordnungsamt und die Polizei berechtigt. Es können nur die im Rahmen des o.g. Pilotprojekts beschriebenen Aufgaben beauftragt werden.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 06.10.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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