Drucksache - 2007/V  

 
 
Betreff: Leerstand nutzen: Zwischennutzungen und ein „Haus der Hilfe“ in der Schulstraße 97
ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHauptausschuss
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.09.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
01.10.2019 
37. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
05.11.2019 
38. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.12.2019 
39. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
07.01.2020 
40. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 27.08.2019
2. Austauschblatt Grüne vom 15.10.2019
3. Austauschblatt vom 07.01.2020
4. BE HA vom 07.01.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie bis zu Beginn der Abrissarbeiten der Schulstraße 97 für den Schulneubau bzw. in den Räumlichkeiten der Gotenburger Straße 8 bis zur mittelfristigen Nutzung des Gebäudes als Schulstandort eines der beiden Gebäude zeitlich befristet als „Haus der Hilfe“ genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, soll dass Bezirksamt prüfen, ob die Realisierung an anderen Orten im Bezirk umsetzbar ist.

 

Hierzu ist anlehnend an die Grundidee des BVV-Beschlusses zur Drs. 1155/V aus Friedrichshain-Kreuzberg ein Konzept für ein „Haus der Hilfe“ zu entwickeln, welches diverse Hilfs- und Beschäftigungsangebote für Wohnungs- und Obdachlose unter einem Dach bündelt, um hierdurch modellhaft die Versäulung bestehender Hilfeangebote für Wohnungslose zu überwinden und entsprechend Betroffene bei der Überwindung ihrer prekären Lebenssituation besser zu unterstützen.

Erkenntnisse aus diesem Modellprojekt sollen dann bei der Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe berücksichtigt werden. Das Konzept soll anschließend für eines der beiden Gebäude bei der Senatsverwaltung für Soziales eingereicht werden, um für das „Haus der Hilfe“ in den Genuss einer Finanzierung von 250.000 Euro zu kommen, welche die Regierungskoalition auf Landesebene für den kommenden Doppelhaushalt beschlossen hat (500.000 Euro für zwei Standorte unter dem Vorbehalt eines einzureichenden Konzepts bei der Senatsverwaltung für Soziales). 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü 90/Die Grünen, 5 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 1 Nein-Stimme der Fraktion DIE LINKE, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Nein-Stimme der Fraktion der AfD).

 

 

Begründung:

Die Versäulung der Hilfesysteme für Wohnungs- / Suchtkranke ist eine zentrale Herausforderung für ganzheitliche Hilfeansätze zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Die Grundidee eines Hauses der Hilfe ist es daher, bestehende Hilfsangebote für dieselben bzw. ähnliche Zielgruppen nicht nur räumlich zueinander zu bringen, damit Hilfebedürftigen besser geholfen werden kann. Die beiden im Antrag genannten Gebäude sollen daher auf ihre Nutzbarkeit als Haus der Hilfe vom Bezirksamt geprüft werden. 

Hierdurch könnte auch seitens des Bezirksamts darauf reagiert werden, dass es aufgrund hoher Gewerbemieten einen erheblichen Mangel an Beratungsräumen für Träger der sozialen Arbeit in Mitte gibt. Die Schulstraße 97 soll in erst in ca. 1,5 Jahren abgerissen werden. Daher könnte das Gebäude bis zum Abriss zwischengenutzt werden. Auch die vorübergehende Unterbringung von Wohnungslosen in der Gotenburger Straße und die vom Bezirksamt geplante Ausweitung der Hilfsangebote an diesem Standort (vgl. mündliche Beantwortung der Großen Anfrage 2025/V) erfordern ein ganzheitliches Konzept, das sich in das Gesamthilfesystem der Wohnungslosenhilfe eingliedert.

 
 

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