Drucksache - 1863/V
Das Bezirksamt wird ersucht, Einwohneranfragen unter Nennung des Vornamens und des ersten Buchstaben des Nachnamens inklusive zumindest der Beantwortung durch das Bezirksamt auf der Internetseite unter „Politik und Verwaltung“ unter dem Tagesordnungspunkt „Einwohneranfragen“ der entsprechenden Sitzung online zu stellen. Schon vor der Sitzung, bei der diese Anfragen durch die Bürger gestellt werden, sind die einzelnen Fragen online zu stellen. Den einzelnen Fraktionen oder Gruppen der Bezirksverordnetenversammlung ist es freigestellt, ihre Beantwortung zur Verfügung zu stellen.
Erledigungsfrist: 10.03.2020 |
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