Drucksache - 1791/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600 Sozialraumorientierte Planungskoordination Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 1791/V und 2364/V
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihren Sitzungen am 21.11.2019 und 20.02.2020 folgende Anregungen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 1791/V und 2364/V):
DS 1791/V Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit dem Vorstand der BVV einen Beteiligungsbeirat für die Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Mitte einzurichten. Ziele des Beirats: Der Beirat soll sich als Gremium fortlaufend über die Erfahrungen mit der Umsetzung der Leitlinien austauschen, bei Bedarf Empfehlungen zur Beteiligung bei geplanten oder laufenden Vorhaben geben und die Weiterentwicklung der Leitlinien begleitend beraten. Der Beirat trägt im Zusammenwirken mit der Anlaufstelle und den weiteren Instrumenten zur praktischen Anwendung der Grundsätze bei Prozessen und Projekten der räumlichen Stadtentwicklung bei. Zusammensetzung des Beirats: Der Beirat soll so zusammengesetzt sein, dass verschiedene Perspektiven, die bei Beteiligung an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung wichtig sind, zusammengeführt und bei der Beratung innerhalb des Gremiums berücksichtigt werden können. Gleichzeitig soll er mit der Anzahl seiner Mitglieder als Gremium arbeitsfähig sein. Es wird daher eine Größe von max. 20 Personen vorgesehen.
Mitglieder des Beirats: Stadträt*innen/Verwaltung: 1 Stadtrat/Stadträtin 1 Mitarbeiter*in aus dem Büro für Bürgerbeteiligung
Politik/BVV: Je ein/e Vertreter/in der in der BVV vertretenen Fraktionen & Gruppen
Bürgerschaft: 8 Bürgerinnen und Bürger aus dem Bezirk Mitte Die Bürgerinnen und Bürger können sich nach breiter öffentlicher Bekanntmachung für die Sitze im Beirat bewerben. Aus den Bewerberinnen und Bewerbern wird eine quotierte Zufallsauswahl, mindestens nach den Kriterien Geschlecht, Alter und verschiedenen Sozialräumen vorgenommen.
Organisierte Interessenvertretungen. 6 Personen aus aktiven Initiativen, Vereinen und Verbänden, wie z. B. "Wirtschaft", „Soziales", „Zivilgesellschaft", „Fachöffentlichkeit", „Menschen mit Behinderung" und „Organisation von Migrantinnen und Migranten. Interessierte Organisationen können sich für einen Sitz im Beirat bewerben. Bei mehr als sechs Bewerbungen findet eine Zufallsauswahl statt. Aufgaben des Beirats - Grundsätze: Beratung über entstehende Fragen bei der Umsetzung der Grundsätze für Beteiligung. - Vorhabenliste: Beratung und Entwicklung von Lösungsvorschlägen über Fragen, die in Zusammenhang mit der Vorhabenliste entstehen (Auslegung von Vorhaben, Verständlichkeit der Beschreibungen etc.). - Anregung von Beteiligung: Werden von Bürgerinnen und Bürgern Beteiligungsverfahren angeregt, gibt der Beirat eine Empfehlung ab, ob und in welcher Form Beteiligung durchgeführt werden soll. - Beteiligungskonzept: Bei ausgewählten Fällen kann sich der Beirat näher mit der Beteiligung bei einzelnen Vorhaben beschäftigen und Vorschläge zur Ausgestaltung des Beteiligungskonzeptes machen. - Projektbeiräte: Für einzelne Vorhaben kann der Beirat vorschlagen, einen Projektbeirat einzusetzen. Damit kann der Beirat entlastet und die Begleitung von komplexeren Verfahren gewährleistet werden. - Evaluation der Leitlinien: In regelmäßigen Abständen soll unter Mitwirkung des Beirates und der Öffentlichkeit eine Bilanz über die Umsetzung der Leitlinien gezogen werden. Die Evaluation soll durch externe Evaluator*innen erfolgen. Der Beirat erarbeitet auf Grundlage der externen Evaluation Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Leitlinien. Arbeitsweise des Beirats - Geschäftsordnung: Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. - Einberufung: Der Beirat wird durch das Bezirksamt in Abstimmung mit der BVV einberufen. - Koordination: Der Beirat kann für die eigene Koordination eine Sprecherin/einen Sprecher bzw. ein Team wählen. - Treffen: Die Arbeitstreffen des Beirates finden in einem regelmäßigen Rhythmus (z. B. einmal im Quartal) statt. Bei Bedarf können außerordentliche Sitzungen einberufen werden. - Beschlüsse: Der Beirat kann Beschlüsse fällen, die einen empfehlenden Charakter haben. Dabei wird eine einvernehmliche Einigung angestrebt. Ist dies nicht möglich, gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit. - Begleitung durch das Büro für Bürgerbeteiligung: Das Büro für Bürgerbeteiligung begleitet die Sitzungen des Beirats (Vorbereitung Tagesordnung, Protokoll), sorgt für den Informationsfluss zu den Stellen, die für die verschiedenen Instrumente zuständig sind und damit auch für die Weiterleitung der Ergebnisse. - Protokolle: Die Protokolle des Beirates sind öffentlich zugänglich. - Amtszeit: Nach mindestens 2, maximal 3 Jahren werden die Mitglieder des Beirats neu berufen. - Einbeziehen der Öffentlichkeit: Sitzungen des Beirats finden grundsätzlich öffentlich statt. Durch Beschlussfassung mit einer 2/3 Mehrheit der jeweils anwesenden Mitglieder kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten die Nichtöffentlichkeit festgestellt werden." Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Beirates Die Mitglieder aus der Bürgerschaft und aus den organisierten Interessenvertretungen erhalten eine Aufwandentschädigung nach folgenden Grundsätzen: Je ca. zweistündiger Sitzung wird jedem anwesenden Mitglied eine Aufwandsentschädigung von 20,- Euro (brutto) gezahlt.
DS 2364/V Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend die erforderlichen Maßnahmen zur vollumfänglichen Umsetzung des BVV-Beschlusses DS 1791/V zum „Beteiligungsbeirat für die Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Mitte“ einzuleiten.
Dem Ausschuss für Soziale Stadt (Quartiersmanagement, Transparenz und Bürgerbeteiligung, Sozialräumliche Planungskoordinierung) ist hierzu in seiner kommenden Sitzung am 02.03.2020 darzustellen, - in welchen Formen die öffentlichen Bekanntmachungen zum Aufruf für die Beiratsbesetzung erfolgen soll; - in welcher Form die Auswahl der Bewerbungen für die Besetzung von Beiratsmitgliedern aus der Bürgerschaft erfolgen soll; - welche organisierten Interessenvertretungen für die Beiratsbesetzung angesprochen werden sollen; - wie die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder aus der Bürgerschaft und den Vertreter*innen der organisierten Interessenvertretungen geschaffen werden; - in welchen Zeitschienen die einzelnen Schritte bis zur Beiratsbesetzung umgesetzt werden sollen. Nach Diskussion und ggf. Konsensbildung im o. g. Ausschuss ist umgehend die Abstimmung mit dem BVV-Vorstand – wie im BVV-Beschluss vorgesehen – vorzunehmen.
Das Bezirksamt hat am 15.09.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Der Beteiligungsbeirat wird gemäß der obg. BVV-Beschlüsse etabliert, sobald die Stelle der Koordination des Büros für Bürgerbeteiligung besetzt ist.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Kosten in der Höhe von bis zu 800 € an Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen des Beirats sind aus 3320/41210 zu leisten.
Keine Berlin, den 15.09.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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