Drucksache - 1735/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1735/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Park am Nordbahnhof mit vielen Beteiligten weiterentwickeln Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1735/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, die Planungen für einen Grünzug und eine Wegeverbindung des Nordbahnhofs bis zum Humboldthain in die Vorhabenliste für Bürger*innenbeteiligung des Bezirks aufzunehmen.
Ziel soll u.a. eine erhöhte Aufenthaltsqualität für alle Alters- und Nutzungsgruppen sein. Im Park am Nordbahnhof sollen schon vor der Erneuerung und Ertüchtigung Schwerpunktkontrollen des Ordnungsamtes erfolgen, mit dem Ziel, das Berliner Hundegesetz umzusetzen.
Das Bezirksamt hat am 23.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Hinsichtlich der heutigen Situation im Park am Nordbahnhof lässt sich festhalten, dass der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes Mitte hier zuletzt Schwerpunktkontrollen durchgeführt hat.
Hierbei wurde insgesamt ein nicht angeleinter Hund festgestellt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der AOD wird auch zukünftig im Rahmen seiner begrenzten personellen Kapazitäten Kontrollen im Bereich Nordbahnhof durchführen und hierbei auch die Einhaltung der Regelungen des Hundegesetzes überwachen.
Zukünftig strebt das Bezirksamt die Entwicklung einer Freitraumverbindung nicht nur vom Park am Nordbahnhof zum Volkspark Humboldthain an, sondern eine weitergehende vom Volkspark Humboldthain über das Kaufland-Gelände zum Mauerpark, die mit der Gedenkstätte Berliner Mauer verbunden ist und schließlich entlang der Gedenkstätte Berliner Mauer wieder zum Park am Nordbahnhof führt.
Zur Entwicklung dieser Freiraumverbindung müssen vielfältige Realisierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden, das Spektrum reicht vom Einsatz aller in Frage kommenden Förder-programme bis zur Realisierung über naturschutzrechtlich bestimmte Ausgleichsmaßnahmen. Ausschlaggebend hierfür ist die Frage der Zuständigkeit. Derzeit ist noch nicht geklärt, inwiefern die Möglichkeit besteht, dass die InfraVelo einen Teil der Grünraumverbindung (zwischen Humboldthain und Park am Nordbahnhof) im Rahmen der Radschnellwege umsetzen könnte. Durch die InfraVelo ist, laut Kenntnisstand des Bezirksamtes, nicht abschließend geklärt, inwiefern der PankeTrail über die Liesenbrücken verlaufen soll.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der hier angesprochenen Grünraumverbindung ist das Verbindungsstück der Liesenbrücken. Ursprünglich war hier durch einen privaten Vorhabenträger vorgesehen, eine der beiden Liesenbrücken zu bebauen und die andere als fußläufige oder Radverbindung herzustellen. Nach dem Kenntnisstand des Bezirksamtes ist ein Kaufvertrag zwischen dem privaten Vorhabenträger und dem Eigentümer der „Liesenbrücken“, der Deutschen Bahn AG, unwirksam geworden. Eine Einigung mit dem privaten Vorhabenträger kann nicht erfolgen, da hier entsprechende rechtliche Grundlagen für weitere vertragliche Verpflichtungen zu den „Liesenbrücken“ fehlen.
Sollte die Herstellung einer Grünraumverbindung nicht durch die InfraVelo im Rahmen der Radschnellverbindung PankeTrail geplant und hergestellt werden können, steht der Bezirk Mitte von Berlin vor der Herausforderung, unbedingt mit Unterstützung der Senatsverwaltungen, auf langfristige Sicht die Grünraumverbindung umzusetzen. Derzeit ist durch das Bezirksamt nicht absehbar, wann eine entsprechende Planung begonnen werden könnte.
Voraussetzung für eine realistische Planung und insbesondere für die Realisierung der Grünraumverbindung ist, dass dafür die benötigten Flächen, von denen sich so gut wie alle nicht im Eigentum Berlins befinden, erworben werden können oder entsprechende Nutzungsrechte zugunsten der Allgemeinheit gesichert werden können. Hierfür würden sowohl im Bereich der Grundstücksverwaltung als auch im Bereich der Planung und ggf. Unterhaltung Stellen geschaffen und besetzt werden müssen.
Da sich die gewidmeten Bahnflächen der Planungshoheit und Zuständigkeit des Bezirksamtes entziehen, kann das Bezirksamt weder die Eigentümerentscheidung noch die Freistellung von Bahnzwecken beeinflussen. Lediglich über die Sicherung des Eigentums könnte das Land Berlin die Grünverbindung selbst sichern. Hierfür müssten die Flächen aus der Planfeststellung „Bahn“ entlassen werden. Aufgrund der Zuständigkeiten im Land Berlin müssten zur Entwicklung der Grünverbindung die Brücken von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz übernommen werden.
Dies wurde aber bereits mehrfach von der Senatsverwaltung abgelehnt.
Untersuchungen im Rahmen des Projektes „i2030 Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg“, die auch die Liesenbrücken und weitere ehemalige Bahnflächen im Bereich Park am Nordbahn-hof – Volkspark Humboldthain betreffen, u.a. die für die Grünverbindung zwischen den Parkanlagen benötigten, führten dazu, dass die o.g. Freistellung nicht erfolgt ist. Gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist darauf gedrungen worden, bei Überlegungen zur Entwicklung der S-Bahnanlagen im o.g. Bereich auch die Entwicklung der Freiraumverbindung zwischen dem Park am Nordbahnhof und dem Volkspark Humboldthain zu berücksichtigen.
Solange nicht geklärt ist, ob, wie und durch wen die Grünraumverbindung entwickelt werden kann, wie die Finanzierung gesichert wird und inwiefern die Grundstücke für die Herstellung verfügbar sind, ist die Voraussetzung für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Vorhabenliste noch nicht gegeben.
Wie die Aufenthaltsqualität generationsübergreifend ansprechend gesichert wird, ist eine technische Frage, die erst im Rahmen konkreter Planungen geklärt werden kann. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 23.03..2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
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