Drucksache - 1728/V  

 
 
Betreff: Infrastrukturkonzept für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Schrader, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.02.2019 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAMING) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 12.02.2019
2. Beschluss vom 21.02.2019
3. VzK ZB vom 03.05.2024

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 11.04.2024

Schule und Sport  26500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1728/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

Infrastrukturkonzept für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Mitte

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1728/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, ressortübergreifend ein Infrastrukturkonzept für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im Bezirk Mitte zu entwickeln und dabei alle drei Standorte der Jugendverkehrsschule im Bezirk einzubeziehen. Die Beteiligung der schulischen Gremien, der Fachaufsicht der SenBJF sowie anderer Beteiligter und Betroffener ist sicherzustellen. Die Öffentlichkeit ist einzubeziehen.

Das Bezirksamt hat am 30.04.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt befürwortet die Anregung der BVV ein Infrastrukturkonzept für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im Bezirk Mitte zu entwickeln.

 

Laut § 11 a Berliner Mobilitätsgesetz fördert „das Land Berlin (..) eine umfassende Mobilitätsbildung. Ziel ist es, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner Berlins durch Angebote der Mobilitätsbildung dazu zu befähigen, ihre Mobilitätsbedürfnisse sicher, verantwortungs-bewusst, selbstbestimmt, stadt-, umwelt- sowie klimaverträglich ausgestalten zu können.“

 

In der Begründung zum Gesetz heißt es:

Die umfassende Mobilitätsbildung soll nicht nur an Kinder gerichtet sein, sondern auch an Jugendliche und Erwachsene inklusive spezieller Teilgruppen. Die Regelungen des Berliner Schulgesetzes zur Verkehrserziehung an Schulen und Jugendverkehrsschulen bleiben unberührt“ (BEGRÜNDUNG ZU § 11 a (1. ÄndG)).

 

Das Bezirksamt wird bis zum 01.11.2024 einen Zwischenbericht zur Konzepterstellung vorlegen. Bei der Erarbeitung des Konzeptes soll unter anderem auf die Fachexpertise der noch zu beteiligenden Fachämtern, der AG Schulwegsicherheit sowie auch die Betreiber der bezirklichen Jugendverkehrsschulen mit einbezogen werden.  Auch wird geprüft, welche Angebote und Unterstützungsbedarfe die zuständigen Senatsverwaltungen anbieten, die bei einer Konzepterstellung wertvollen Input liefern können.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 36 Abs. 2 f) BezVG i.V.m. § 15 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Keine

 

Berlin, den   11.04.2024

 

Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadtrat Fritz

 
 

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