Drucksache - 1728/V
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule und Sport 26500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1728/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme-
Infrastrukturkonzept für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Mitte Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1728/V) Das Bezirksamt wird ersucht, ressortübergreifend ein Infrastrukturkonzept für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im Bezirk Mitte zu entwickeln und dabei alle drei Standorte der Jugendverkehrsschule im Bezirk einzubeziehen. Die Beteiligung der schulischen Gremien, der Fachaufsicht der SenBJF sowie anderer Beteiligter und Betroffener ist sicherzustellen. Die Öffentlichkeit ist einzubeziehen. Das Bezirksamt hat am 30.04.2024 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt befürwortet die Anregung der BVV ein Infrastrukturkonzept für die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im Bezirk Mitte zu entwickeln.
Laut § 11 a Berliner Mobilitätsgesetz fördert „das Land Berlin (..) eine umfassende Mobilitätsbildung. Ziel ist es, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner Berlins durch Angebote der Mobilitätsbildung dazu zu befähigen, ihre Mobilitätsbedürfnisse sicher, verantwortungs-bewusst, selbstbestimmt, stadt-, umwelt- sowie klimaverträglich ausgestalten zu können.“
In der Begründung zum Gesetz heißt es: „Die umfassende Mobilitätsbildung soll nicht nur an Kinder gerichtet sein, sondern auch an Jugendliche und Erwachsene inklusive spezieller Teilgruppen. Die Regelungen des Berliner Schulgesetzes zur Verkehrserziehung an Schulen und Jugendverkehrsschulen bleiben unberührt“ (BEGRÜNDUNG ZU § 11 a (1. ÄndG)).
Das Bezirksamt wird bis zum 01.11.2024 einen Zwischenbericht zur Konzepterstellung vorlegen. Bei der Erarbeitung des Konzeptes soll unter anderem auf die Fachexpertise der noch zu beteiligenden Fachämtern, der AG Schulwegsicherheit sowie auch die Betreiber der bezirklichen Jugendverkehrsschulen mit einbezogen werden. Auch wird geprüft, welche Angebote und Unterstützungsbedarfe die zuständigen Senatsverwaltungen anbieten, die bei einer Konzepterstellung wertvollen Input liefern können.
A) Rechtsgrundlage: § 36 Abs. 2 f) BezVG i.V.m. § 15 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Keine
Berlin, den 11.04.2024
Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadtrat Fritz |
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