Drucksache - 1680/V  

 
 
Betreff: Zwangsräumungen in 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA Grüne vom 22.01.2019
2. Beantworrung MA vom 24.01.2019

  1. Von wie vielen Räumungsmitteilungen bzw. anschließenden Räumungsklagen hat das Sozialamt in 2018 Kenntnis über den offiziellen Amtsweg der Gerichte bzw. von anderen Stellen erhalten?

 

  1. Wie viele der Personen, die anschließend vom Sozialamt angeschrieben wurden bzw. durch aufsuchende Sozialarbeiter*innen besucht wurden, haben das Sozialamt aufgesucht?

 

  1. Bei wie vielen Personen, die in 2018 eine Räumungsmitteilung erhalten haben, konnte die Räumung mit / ohne Hilfe des Sozialamts verhindert werden?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: „Es ist so, dass das Amtsgericht verpflichtet ist, uns über diese Räumungsmitteilungen zu unterrichten. Das sind die sog. Mitteilungen in Zivilsachen, kurz „MiZi“, was der bei uns genannte Fachbegriff ist. Dazu ist zu sagen, dass im letzten Jahr insgesamt 420 Räumungsmitteilungen bei uns eingegangen sind. Ich habe heute leider nicht recherchieren können, wie sich das im Zeitverlauf entwickelt hat. Ob das jetzt mehr geworden ist, oder weniger, das werde ich in jedem Fall noch nachreichen, denn das ist interessant, wie sich die Zahl einfach entwickelt. Was wir heute auch noch nicht liefern können, ist ein quasi von der BVV gewünschtes Monitoring für diese Zwangsräumungen. Das ist noch nicht ausgewertet, das heißt, ich kann hier noch keine Auswertung vorlegen. Es ist auch so, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften relativ streng sind, was jetzt das Auswerten und Verknüpfen von Daten von verschiedenen Dienststellen innerhalb des Sozialamtes und des Amtsgerichts bedeutet. Das heißt, dass noch nicht so ganz klar ist, welche Dinge wir dabei ermitteln können. Wir können es nach Postleitzahlen auswerten, das dürfen wir und das werden wir auch tun. Wie weit wir dann auch genau ermitteln können, wie viele Gespräche von Mitarbeitern des Sozialamtes letztendlich dazu geführt haben, dass es eine erfolgreiche Verhinderung einer Zwangsräumung gibt, das ist auch noch nicht richtig klar. Ich biete an, dass wir das in unserer nächsten Sitzung des Ausschusses Soziales und Gesundheit auf die Tagesordnung nehmen, um nochmal mit dem Sozialamt zu besprechen, was an Daten sortiert und statistisch ausgewertet werden kann. Auf jeden Fall habe ich darauf gedrungen, dass für das Jahr 2019 dann eine sorgfältige statistische Erfassung erfolgt, in der alles das, was wir tun können, dann in jedem Fall auch in eine Statistik einfließt.“

 

 
 

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