Drucksache - 1667/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit der Mitglieder der Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen wie folgt finanziell zu vergüten, wenn die Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen hierzu den Bedarf sehen:
Je zweistündiger Sitzung wird jedem anwesenden Mitglied eine Aufwandsentschädigung von 20,- Euro gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit in den bezirklichen Sozialkommissionen (§ 4 [1] DepEntschGDV BE).
Bei der Zurverfügungstellung und Abrechnung ist eine höchstmöglich unbürokratische Umsetzung für die Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen zu gewährleisten.
Begründung: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat den Mitgliedern des „Begleitkreis der Stadtwerkstatt Berliner Mitte“ die im Antrag formulierte Vergütung zugestanden. In der Geschäftsordnung des Beirates würde daher dieser Passus übernommen und in der Sitzung am 05.12.2018 beschlossen.
Es ist daher nur Recht und billig, diese Vergütung auch den anderen, in Mitte tätigen institutionellen Beteiligungsgremien in der sozialen Stadtentwicklung zuzugestehen.
Der Ausschuss Soziale Stadt empfiehlt der BVV einstimmig ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen die Annahme des im Ausschuss geänderten Textes (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD).
Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Antrags (3 Ja- Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 5 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 1 Ja-Stimme der Fraktion der FDP, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen der Fraktion der CDU).
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit der Mitglieder der Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen wie folgt finanziell zu vergüten, wenn die Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen hierzu den Bedarf sehen: Je ca. dreistündiger Sitzung wird jedem anwesenden Mitglied eine Aufwandsentschädigung von 30,- Euro (brutto) gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit in den bezirklichen Sozialkommissionen (§ 4 [1] DepEntschGDV BE).
Bei der Zurverfügungstellung und Abrechnung ist eine höchstmöglich unbürokratische Umsetzung für die Quartiersräte sowie Stadtteil- und Betroffenenvertretungen zu gewährleisten.
Begründung: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat den Mitgliedern des „Begleitkreis der Stadtwerkstatt Berliner Mitte“ die im Antrag formulierte Vergütung zugestanden. In der Geschäftsordnung des Beirates würde daher dieser Passus übernommen und in der Sitzung am 05.12.2018 beschlossen.
Es ist daher nur Recht und billig, diese Vergütung auch den anderen, in Mitte tätigen institutionellen Beteiligungsgremien in der sozialen Stadtentwicklung zuzugestehen.
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