Drucksache - 1563/V  

 
 
Betreff: Unterbringungsverpflichtung nach ASOG für EU-Bürger*innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schneider, Neugebauer, Kurt 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA Grüne vom 20.11.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

Vor dem Hintergrund der Ankündigung der Sozialsenatorin bei einer Diskussionsveranstaltung mit dem Bezirksbürgermeister im Rahmen einer Veranstaltung der Landesarmutskonferenz bei der Woche der Wohnungslosen in der Heilig-Kreuz-Kirche, es sei eine Ausführungsvorschrift zur Unterbringung Obdachloser nach dem ASOG in Arbeit sowie den Ergebnissen der zweiten Strategiekonferenz, dass Obdachlose auch ohne Sozialhilfeansprüche nach dem ASOG unterzubringen sind, frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Wie lange und nach welchem Verfahren (Clearing) sind obdachlose EU-Bürger*innen nach dem ASOG unterzubringen?

 

  1. Welche konkreten Schritte zur Akquise zusätzlicher Unterbringungskapazitäten plant das Bezirksamt und wie vereinbart sich dies mit der vollzogenen Abgabe solcher Unterkünfte an das LAF vor dem Hintergrund der geplanten gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung durch die Landesebene?

 

  1. Wer finanziert die Unterbringung nach dem ASOG, da es hierfür keinen eigenen Haushaltstitel im Bezirkshaushalt gibt?

 

 
 

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