Drucksache - 1534/V  

 
 
Betreff: Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz in Erhaltungssatzungsgebieten nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, F.Bertermann und die anderen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
28.11.2018 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAMING) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 13.11.2018
2. BE StadtE vom 12.12.2018
3. Beschluss vom 20.12.2018
4. VzK SB vom 05.02.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.    .2019

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1534/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz in Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1534/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigung in Erhaltungssatzungsgebieten nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB wie folgt zu verfahren:

 

1. Liegt das Grundstück im Geltungsbereich einer Rechtsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB und sollen Änderungen am Bestandsgebäude (z.B. Umbauten) vorgenommen werden, ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung erst zu erteilen, wenn bei Baumaßnahmen, die nicht nach den jeweils geltenden Vorschriften der Bauordnung Berlin baugenehmigungspflichtig sind, die erhaltungsrechtliche Genehmigung für die geplanten Änderungen vom Fachbereich Stadterneuerung erteilt wurde.

 

2. Bei Baumaßnahmen, die nach den jeweils geltenden Vorschriften der Bauordnung Berlin baugenehmigungspflichtig sind, die Baugenehmigung erteilt wurde. Im Rahmen der Genehmigung wird dabei der/die Antragsteller*in darauf aufmerksam gemacht, dass bei Fehlen der erhaltungsrechtlichen Genehmigung die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresse aus Gründen der Verfahrensökonomie solange zurückgestellt wird, bis die erhaltensrechtliche Genehmigungsfähigkeit eventuell notwendiger Umbauten und/oder die Genehmigungsfähigkeit der Aufteilung in Sondereigentum geprüft wurde. Wird die erforderliche erhaltensrechtliche Genehmigung versagt, entfällt das Sachbescheidungsinteresse für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung endgültig.

 

 

Das Bezirksamt hat am 29.01.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Zu 1. verfährt das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt bereits entsprechend.

 

Zu 2. verfährt das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt bereits sinngemäß entsprechend. Da im Baugenehmigungsverfahren häufig noch nicht erkennbar ist, ob eine Abgeschlossenheit beantragt werden wird, erfolgt der Hinweis an den Antragsteller erst bei Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung.

 

 

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Reduzierte Gebühreneinnahmen beim Produkt Abgeschlossenheitsbescheinigung
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

Berlin, den 29.01.2019

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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