Drucksache - 1520/V
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Wir fragen das Bezirksamt:
1.Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Grundstück Maxstraße 26/Antonstraße 26 an die Akelius GmbH verkauft werden soll?
2.Warum wurde die Mietergemeinschaft mit nicht einmal 24 Stunden Vorlauf über die Besichtigung des Hauses durch das Stadtentwicklungsamt informiert?
3.Liegt dem Bezirksamt bereits ein Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses vor, und wenn ja seit wann?
4.Hat das Bezirksamt die Absicht, das Vorkaufsrecht wahrzunehmen bzw. durch eine Wohnungsbaugesellschaft wahrnehmen zu lassen, wenn der Käufer nicht zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung bereit ist, und welche Regelungen gedenkt das Bezirksamt im Rahmen der Abwendungsvereinbarung zu vereinbaren? 4a.Wenn nein, warum nicht?
6.Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Hausgemeinschaft kontinuierlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren?
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