Drucksache - 1242/V
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1242/V Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Menschen mit Behinderungen im rbb-Rundfunkrat beteiligen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr 1242/V)
Das Bezirksamt wird ersucht: sich bei den zuständigen Senatsstellen und beim rbb-Rundfunkrat dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderungen eine Vertretung im RBB-Rundfunkrat bekommen.
Das Bezirksamt hat am 13.11.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung aufgenommen und umgesetzt. Mit Schreiben vom 26.07.2018 wandte sich der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Soziales und Gesundheit an den Regierenden Bürgermeister, den Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa in Berlin und an die Gremiengeschäftsstelle des rbb und bat die Adressaten ihren jeweiligen Einfluss geltend zu machen und an der Schaffung von Bedingungen mitzuwirken, dass Menschen mit Behinderungen im rbb-Rundfunkrat, dessen Neuwahl im Februar 2019 ansteht, selbstbestimmt und gleichberechtigt eine Interessenvertretung erhalten (siehe Anlage1). Von der Senatskanzlei und der rbb-Gremiengeschäftsstelle gingen zwischenzeitlich Antwortschreiben ein. Die Senatskanzlei teilte mit, dass bei der nächsten Novellierung des rbb-Staatsvertrages die Zusammensetzung des rbb-Rundfunkrates überprüft und die Vertretung von Menschen mit Behinderungen diskutiert wird. Die Vertreterin der rbb-Gremiengeschäftsstelle verweist auf den Rundfunkstaatsvertrag und die Entscheidungshoheit des Berliner und Brandenburger Landesgesetzgebers (siehe Anlage2). Das Bezirksamt wird sich mit dieser Thematik weiterhin auseinandersetzen und die berechtigten Interessen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterstützen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den 13.11.2018
Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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